Seit 2015 gilt eine neue Regelung zur Zahlung des Immobilienmaklers – sowohl für den Kauf als auch die Vermietung. Aber entstehen denn eigentlich immer Kosten bei der Maklerbeauftragung und wer muss dafür aufkommen?

Neues Gesetz bei der Immobiliensuche: Wer zahlt den Makler?

Wer früher auf der Suche nach einer Mietwohnung war, musste nicht selten zur Kaution für den Vermieter noch die Provision für den Makler rechnen. Ein teures Unterfangen, denn Makler dürfen bis zu zwei Kaltmieten plus Umsatzsteuer als Provision verlangen. Und nur in seltenen Fällen, wenn zum Beispiel Wohnungen schlecht vermietet werden können, übernimmt der Vermieter die Provision.

Wer zahlt den Makler heute? Seit 2015 gilt, dass der Makler vom Auftraggeber bezahlt werden muss – das sogenannte Bestellerprinzip. Für gewöhnlich ist das der Vermieter. Wer allerdings selber den Makler beauftragt, eine Wohnung oder ein Eigenheim zu finden, muss die Kosten tragen.

Tatsächlich kommt der Mieter mit dem neuen Gesetz aber nicht immer günstiger weg. In einigen Fällen versucht der Vermieter die Mehrkosten über Aufschläge an den Mieter auszugleichen – etwa in Form höherer Ablösesummen für Möbel und Einrichtung.

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Was kostet ein Makler?

Die Kosten des Maklers sind vor allem für Immobilienkäufer interessant oder Mieter, die die Wohnungssuche in die eigene Hand nehmen, denn sie müssen ihn bezahlen. Und die Provision kann der Makler theoretisch selber gestalten und muss keine gesetzlichen Vorschriften einhalten. Bei Vermietungen sind jedoch 2,38 Kaltmieten inklusive Umsatzsteuer als Provision üblich. Bei einem Immobilienkauf liegt die übliche Provision bei circa 7 % des Kaufpreises. Bei vielen Immobilienverkäufen ist es durchaus üblich, dass sich Verkäufer und Käufer die Provision teilen. Das hängt für gewöhnlich vom Bundesland ab. In Bayern und Nordrhein-Westfalen wird die Provision geteilt, in Berlin und Hamburg zahlt der Käufer.

Berater Tipp

Verhandeln lohnt sich!

Wer den Makler zahlt, sollte mitunter etwas verhandeln. Das lohnt sich insbesondere, wenn die Immobilie nicht gut vermittelbar ist. Für Verkäufer gilt: Verhandlungen lohnen sich, wenn die Immobilie besonders attraktiv ist und sich viele Makler „bewerben“. Aber zu beachten ist: Auch ein Makler hat seine Fixkosten und arbeitet in der Regel mehrere Monate, um eine Immobilie zu finden oder zu vermarkten.

Kosten entstehen nur bei Erfolg

Die Provision ist erfolgsbasiert. Das heißt eine Bezahlung des Maklers wird nur bei erfolgreicher Vermietung oder einem erfolgreichen Kaufvertrag fällig. Dann aber auch unmittelbar nach Vertragsabschluss. In Deutschland ist es die Regel, dass der Makler eine Provision erhält. Ausnahmen zwischen Immobilienmakler und Auftraggeber sind nur selten – etwa wenn eine Immobilie sehr schwer zu vermitteln ist. Das gilt auch, wenn der Immobilienmakler mehrere Monate oder ein Jahr nach einer passenden Immobilie sucht oder gar kein passendes Objekt findet. Der umgekehrte Fall ist aber auch möglich: Der Makler sucht nur kurze Zeit und vermittelt schon nach wenigen Tagen eine Immobilie.

Im Übrigen darf ein Makler, sofern er von einem potenziellen Käufer für die Suche beauftragt wird, keine Bestandsimmobilien vermitteln, sondern muss tatsächlich ein Objekt „suchen“.

Zusammengefasst: Wer zahlt den Makler?

Bei Vermietungen zahlt, wer den Makler beauftragt. Bei Verkäufen wird die Maklerprovision für gewöhnlich geteilt. Die Courtage wird aber nur dann fällig, wenn der Auftrag erfolgreich abgeschlossen wurde und ein Vertrag zustande gekommen ist. Von der Neuregelung profitieren vor allem Mieter, da für sie nun auch Wohnungen mit Maklerprovision interessant werden.

Titelbild: © istock.com – GeorgeRudy