Für Gründer ist das eigene Unternehmen wie ein Baby, das gehegt und gepflegt werden will. Allerdings kommt irgendwann der Punkt, an dem man selbst nicht mehr weiterarbeiten kann oder will. Dennoch will man sein Unternehmen in den besten Händen wissen. Das Thema Nachfolge ist vor allem bei Familienbetrieben eine Herausforderung, die es zu überwinden gilt, damit das Unternehmen weiterhin bestehen bleiben kann. Inhaber haben hier eine ganze Reihe an Möglichkeiten, wie eine nächste Geschäftsgeneration etabliert werden kann.

Verkauf der Firma

Es ist wohl eine naheliegende Möglichkeit, wie es mit einem Unternehmen weitergehen kann: Die Firma wird an eine dritte Person oder Personen verkauft. Dabei bieten sich für Käufer sowie Verkäufer einige Chancen und Perspektiven, jedoch auch einige Risiken. Deshalb ist eine professionelle Beratung beim Unternehmensverkauf unglaublich wichtig.

Grundsätzlich bieten sich hier zwei Möglichkeiten. Entweder wird das Unternehmen auf einen Schlag veräußert, wodurch die vorherige Unternehmensführung keinerlei Ansprüche nach dem Verkaufsprozess mehr hat.

Das Unternehmen kann außerdem über Raten finanziert werden. Eine Möglichkeit, die vor allem für die nachfolgende Geschäftsgeneration von Vorteil ist, weil der Preis für den Wert des Unternehmens nicht auf einmal gezahlt werden muss.

Eine Kapital- oder Personengesellschaft wird gegründet

Bei dieser Variante zieht sich die Geschäftsführung nach und nach zurück. Dabei wird eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft begründet, die sowohl die Geschäftsführung als auch die Nachfolge miteinschließt.

Der Nachfolger steigt zunächst als Gesellschafter ein und übernimmt immer mehr Verantwortung, bis sich der ursprüngliche Besitzer zurückziehen kann.

Übernahme durch das Management

Bei dieser Variante ist der Vorteil, dass sich Käufer und Verkäufer bereits gut kennen. Der Unternehmer übergibt den Betrieb an das eigene Management.

Eine Einarbeitung und Einführung ist kaum notwendig, da die meisten Prozesse innerhalb der Firma bereits bekannt sind.

Allerdings ist dabei die Gefahr groß, dass das Unternehmen eine Art Stillstand erleidet und sich nicht zukunftsorientiert weiterentwickelt, da die Impulse von außen fehlen.

Unternehmen verpachten

Dabei wird die Firma nicht veräußert und der bisherige Eigentümer bleibt es weiterhin. Allerdings wird die Leitung des eigentlichen Geschäfts abgegeben.

Der Vorteil: die rechtliche Kontrolle bleibt ebenfalls weiterhin beim Eigentümer und er bekommt ohne seine Aktivität im Unternehmen weiterhin sein regelmäßiges Gehalt.

Ist sich der Unternehmer mit seiner vorläufigen Nachfolge sicher, kann er die Zügel irgendwann ganz aus seiner Hand geben. Der Nachteil: sollten grobe Fehler passieren, ist er auch weiterhin haftbar.  

Umwandlung in eine Stiftung

Viele Unternehmer werden diese Möglichkeit wohl kaum auf dem Schirm haben. Die eigene Firma lässt sich in eine Stiftung umwandeln.

Meist ist das sinnvoll, wenn ein geeigneter Nachfolger fehlt und die Zukunft des Unternehmens dennoch langfristig gesichert sein soll.

Doch was unterscheidet eine Stiftung von einem regulären Unternehmen, wie beispielsweise einer AG oder einer GmbH? Im Grunde gehört die Stiftung immer sich selbst.

Das bedeutet, dass es keinen Eigentümer oder sonstige Personen gibt, die einen Anspruch auf den Besitz des Unternehmens haben und dennoch bleibt es als Unternehmen bestehen.

Es bleibt in der Familie

Gerade bei Familienunternehmen sind die eigenen Verwandten meist die erste Wahl, wenn es um die Nachfolge geht. Meist geht das Unternehmen an die eigenen Nachkommen oder andere Familienmitglieder. Hier gibt es zwei Möglichkeiten, wie eine Unternehmensnachfolge in die Tat umgesetzt werden kann.

  • Schenkung: Man kann es als eine Art vorzeitiges Erben ansehen. Der Unternehmer überträgt seine Firma bereits zu Lebzeiten auf seine Nachkommen. Die Nachfolge erfolgt natürlich unentgeltlich. Wichtig ist hierbei jedoch einen Blick auf das Erbrecht zu werfen. Wird das Unternehmen an eines der Kinder übertragen, könnten mögliche Geschwister ebenfalls Ansprüche anmelden, die dann in Form von Ausgleichszahlungen abgegolten werden müssen.
  • Erbvertrag oder Testament: Verstirbt ein Unternehmer und existiert ein Testament oder ein Erbvertrag, sind die benannten Personen gegenüber der gesetzlichen Erbfolge vorrangig zu behandeln. So kann nach dem Ableben ohne Zweifel bestimmt werden, wer die Unternehmensnachfolge antritt. Gibt es kein Testament, muss zunächst die Erbengemeinschaft gemeinsam betriebliche Entscheidungen treffen. Sind die Personen sich jedoch nicht einig, kann dadurch die Zukunft des Unternehmens auf dem Spiel stehen. Deshalb sollten sich Unternehmer wirklich frühzeitig um ihren Nachlass kümmern.

Fazit

Wird eine Unternehmensnachfolge geplant, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, wie es in Zukunft mit einer Firma weitergehen kann. Bleibt ein Betrieb in der Familie kann eine Abwicklung unter Umständen deutlich leichter sein. Allerdings kann eine Veräußerung des Unternehmens an Dritte sich als lukrativer für den Eigentümer darstellen.

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