Negative Schufaeinträge sind schnell erzielt. Eine nicht bezahlte Rechnung, ein Mahnverfahren oder versäumte Ratenkredite bedeuten sofort auch einen negativen Eintrag innerhalb der Schufa. Aber welcher Zusammenhang besteht zwischen Altersvorsorge Schufa?

Man muss unterscheiden zwischen aktuellen und erledigten Forderungen

Um negative Schufa-Einträge zu bewerten, ist es wichtig eine genaue Unterscheidung vorzunehmen. Generell basieren Negativ-Einträge immer aus nicht erfüllten Forderungen. Allerdings bleibt ein Schufa-Eintrag auch erhalten, wenn eine Forderung längst beglichen ist. Bis zu drei Jahren muss sich ein Schuldner noch damit abfinden, dass ein negativer Eintrag erhalten bleibt, obwohl die Forderung längst beglichen ist. Manchmal ist es sogar der Fall, dass ein Schuldner selbst aktiv werden muss, damit seine Schufa aktualisiert wird und Negativ-Einträge, die längst nicht mehr aktuell sind, auch entfernt werden. Eines ist aber in jedem Fall sicher: Ist eine Forderung erfüllt und es besteht lediglich noch ein negativer Schufa-Eintrag, dann hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Altersvorsorge* Schufa Situation. Hier kann auch nichts gepfändet werden, da dem Gläubiger alle Forderungen erfüllt wurden und auch Versicherungen werden sich bei nicht mehr aktuellen Negativ-Einträgen nicht gegen einen Vertragsabschluss sperren.



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Aktuelle Negativ-Einträge können Konsequenzen haben

Bestehen Negativ-Einträge bei der Schufa, die auch aktuell noch mit Schulden belegt sind, dann kann sich dies für den Schuldner negativ auf die geplanten Altersvorsorge auswirken. Im schlimmsten Falle ist der Gläubiger berechtigt, den Schuldner pfänden zu lassen. Das bedeutet, dass der Schuldner alle Einkünfte und auch Vermögen, dass über den fixierten persönlichen Satz hinaus besteht, zur Schuldentilgung an den Gläubiger abtreten muss. Problematisch kann sich eine Altersvorsorge Schufa dahingehend auswirken, dass sie nicht der unmittelbaren Lebensführung und damit dem Mindestselbstbehalt unterliegt.Negative Schufa gefährdet Altersvorsorge

Die Altersvorsorge gilt als Vermögen – und an dem darf sich der Gläubiger zur Erfüllung seiner Forderungen auf dem Rechtsweg bedienen. Wer also Schulden hat, die mit einem Schufa-Eintrag belegt sind und die noch nicht erfüllt sind, kann damit rechnen, dass das Kartenhaus der eigenen Altersvorsorge aufgrund dieser Schulden und negativ-Einträge zusammen sinkt. Der Mindest-Selbstbehalt oder auch das pfändungsfreie Einkommen wird jährlich neu ermittelt und es berücksichtigt auch Teuerungsraten für die Lebensführung. Ein Vermögen aus einer Altersvorsorge kann aber schnell schmelzen, wenn es für die Schuldentilgung herangezogen wird.

Geld-Geschäfte mit Schufa Nachfragen problematisch

Verschiedene Geldgeschäfte oder Geldanlagen sind untrennbar mit einer Schufa-Abfrage verbunden. Je nachdem, für welches Modell der Altersvorsorge sich ein Schuldner interessiert, kann der negative Schufa-Eintrag sich auf den Abschluss von Verträgen für die Altersvorsorge negativ auswirken. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Schuldner Negativ-Einträge aus Versicherungsverträgen hat, nun aber plant, mittels einer Versicherung eine Altersvorsorge aufzubauen. Hier können sich verschiedene Vertragspartner durchaus sperren und das Geschäft zum Aufbau der Altersvorsorge nicht eingehen, weil der Schuldner eben noch negative Einträge innerhalb der Schufa aufweist. Das ist besonders dann der Fall, wenn die Einträge aus noch nicht beglichenen Forderungen resultieren. Üblicherweise ist der Verzicht auf einen Vertrag im Hinblick auf eine Geldanlage wegen Negativ-Einträgen innerhalb der Schufa aber auch nur dann üblich, wenn die Forderungen des Eintrags noch nicht beglichen sind.

Berater Tipp

Negative Schufa-Einträge können auch die Altersvorsorge belasten

Wichtig zu wissen ist, dass es pfändungsfreie Einkommensbeträge gibt, die auch bei noch aktuellen Forderungen aus Schufa-Einträgen nicht angegriffen werden dürfen. Allerdings gilt das Guthaben einer Altersvorsorge als Vermögen – das pfändbar ist. Auch dann, wenn die spätere Altersversorgung oberhalb der Pfändungsgrenze liegt, ist übrigens eine Pfändung noch möglich, da diese 30 Jahre Bestand haben.

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