Hinsichtlich der Altersvorsorge hat man in Deutschland stets die „Qual der Wahl“. Eine richtige Antwort gibt es nicht, denn erst hinterher ist man schlauer als vorher. Wer auf das richtige Pferd setzen will, sollte sich zunächst gründlich informieren. 2005 tauchte eine neue Rentenform am Rentenhimmel auf – die Rürup-Rente. Benannt nach dem deutschen Ökonomen Bert Rürup soll sie eine steuerlich begünstigte, aber dennoch private Altersvorsorge bieten.

Eine neue Rentenform: Doch wer ist berechtigt und für wen lohnt sie sich überhaupt?

Die Zielgruppen der Rürup-Rente sind ganz klar Selbstständige und Freiberufler, die sich nicht zu den Spitzenverdienern zählen und keine Riester-Rente beanspruchen dürfen. Eine Besonderheit der Rürup-Rente ist, dass die Beitragshöhe selber bestimmt werden kann. Selbstständige können somit ihre Beiträge ihrer aktuellen wirtschaftlichen Situation anpassen.

Die steuerliche Sonderbehandlung sollte abgewägt werden

Das Absetzen der Rentenbeiträge als Sonderausgaben ist ein attraktiver Vorteil der Rürup-Rente. Jedoch sollte, bestenfalls durch einen Steuerberater, geprüft werden, ob der steuerliche Vorteil, der sich während der Ansparphase bemerkbar macht, auch der Rentenphase standhält. Seit der Einführung der Rente steigt der Prozentsatz der absetzbaren Sonderausgaben jährlich um 2%, bis er 2025 100% erreicht hat. Umgekehrt steigt die steuerliche Belastung in der Rentenphase in gleicher Höhe bis 2040. Nicht unbeachtet sollten die Vorrausetzungen bleiben, die an die steuerliche Absetzung geknüpft sind. So dürfen die jährlichen Beiträge bei Ledigen 20.000 €, bei Verheirateten 40.000 € nicht überschreiten. Experten sehen besonders kritisch, dass nur bei monatlichen Zahlungen eine steuerliche Begünstigung anfällt. Da die Rürup-Rente jedoch ausschließlich mit privaten Anbietern geschlossen wird, würden Verbraucher bei einer jährlichen Zahlung einen nicht geringen Aufwand an Verwaltungskosten sparen. Diese Vorschrift betrifft ebenfalls alle angeknüpften Zusatzversicherungen, wie etwa für Berufsunfähigkeit.

Geschützt im Insolvenz- oder Pfändungsfall

Der steuerlichen Belastung im Alter stehen neben der vorzeitigen Begünstigung weitere Vorteile für Selbstständige gegenüber. So brauch sich im Falle einer Insolvenz keine Sorgen um die Altersvorsorge gemacht werden, denn die Rürup-Verträge sind gesetzlich vor Pfändung und im Insolvenzfall geschützt. Sogar bei längerer Erwerbslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld II muss die Rürup-Rente nicht gekündigt werden. Das Vermögen wird im Arbeitslosenfall so berechnet, dass das durch die Rente ersparte Kapital nicht beachtet wird. Der größte Vorteil, der die Rürup-Rente charakterisiert, ist immer noch die flexible Besparung, die der Geschäftsentwicklung von Selbstständigen angepasst werden kann.

Risiken und Nachteile sind nicht unerheblich

Auch wenn Flexibilität und Steuerersparnisse effizient erscheinen, dürfen auf der anderen Seite die Risiken nicht außer Acht gelassen werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung kann bei einer Rürup-Rente kein Rentenanspruch in einer Höhe garantiert werden, der der Kaufkraft der eingezahlten Beiträge entspricht. So wird der Garantiezins von 1,75 % einem Inflationsausgleich nicht gerecht. Zusätzlich besteht kein Kapitalwahlrecht, sodass lediglich eine monatliche Rentenauszahlung möglich ist, jedoch keine einmalige Auszahlung. Die Fälligkeit der Rente für Verträge, die vor 2012 geschlossen wurden, kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr, nach 2012 sogar nur ab dem 62. Lebensjahr eintreten. Besonders kritisch wird die Gebundenheit der Rente gesehen. So kann der Rentenanspruch nicht vererbt, beliehen oder verschenkt werden. Im Endeffekt bedeutet dies, dass im Todesfalle jegliche Rentenansprüche untergehen.

Berater Tipp

Rentenverträge vor Abschluss genau prüfen

Verbraucherschutzexperten warnen vor versteckten Kosten und verweisen auf den teils erheblichen Kaufkraftverlust. Die Zeitschrift Finanztest konnte im Jahr 2011 von 31 geprüften Verträgen lediglich 5 mit „gut“ bewerten. Die Rürup-Rente eignet sich nur bei genauer Prüfung und wahrscheinlich nur für Angestellte, die ab dem 50. Lebensjahr eine hohe Abfindung erwarten, oder aber Selbstständige, die mit einem sicheren Einkommen rechnen können.

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