Sowohl in der Industrie als auch auf dem Arbeitsmarkt selbst ergeben sich in den letzten Jahren immer mehr neue Entwicklungen. Der Lohn Auftrag – einfach eine neue Lösung, um einerseits Aufträge erfüllt zu bekommen, andererseits aber eine unkomplizierte Kooperation zwischen einem Industriebetrieb und einem Auftraggeber umzusetzen.

Was ist eigentlich ein Lohnauftrag?

Bei einem Lohn Auftrag einfach handelt es sich um einen Auftrag innerhalb eines Industriebetriebes, bei dem ein Auftraggeber für eine entsprechend vereinbarte Vergütung sogenannte Lohnarbeiten durchführt. Dabei handelt es sich um Leistungen einer industriellen Art, bei dem das Material gestellt wird und lediglich die Arbeiten durchgeführt werden. Die Beauftragung von Lohnaufträgen kann unterschiedliche Gründe haben. So können es beispielsweise die nicht ausreichenden Kapazitäten innerhalb eines eigenen Betriebes sein, die zu einem Lohnauftrag führen.

Hierbei spricht man von einem kapazitiven Lohnauftrag. Aber auch wenn die eigenen technischen Einrichtungen nicht ausreichend gegeben sind, kann ein Lohnauftrag sinnvoll sein. Diese Art der Beauftragung wird dann als technologischer Lohnauftrag bezeichnet. Insgesamt handelt es sich bei der Vergabe von Lohnaufträgen um eine zwischenbetriebliche Form der Kooperation. Hierbei genießen beide Kooperationspartner Vorteile, die sie sich gegenseitig gewähren und mit denen ein Geschäft zustande kommt, das ohne diese Kooperation nicht umsetzbar wäre.

Die Vorteile, die sich aus Lohnaufträgen ergeben

Für den Auftraggeber liegt der klare Vorteil, Lohnaufträge zu vergeben, eindeutig darin, dass die Arbeiten zuverlässig ausgeführt werden. Dabei kann der Auftraggeber sich genau den Betrieb auswählen, der die optimale Ausstattung hinsichtlich Maschinen, Werkzeugen sowie auch qualifizierten Mitarbeitern hat, um die Aufträge qualitativ einwandfrei durchzuführen. Für den Auftragnehmer liegt der deutliche Vorteil darin, dass seine Gerätschaften, Maschinen sowie auch Mitarbeiter auch in Zeiten geringer Aufträge eine Auslastung erfahren können. Damit wird die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens besonders dann gewahrt, wenn es hohe Investitionen in eine Maschinenpark getätigt hat und diese Investitionen nun eine Wirtschaftlichkeit verlangen.

Lohn Aiuftrag einfach

Besonderheiten bei Lohnaufträgen im Gegensatz zu Eigenfertigungen – Was gilt es zu berücksichtigen?

Anders als bei Eigenfertigungen geht bei Lohnaufträgen die Ausführung des Auftrags auf den Auftragnehmer über, der wiederum der direkte Vertragspartner des Auftraggeber ist. Fakt ist, dass deshalb auch für eine Fertigung in Form der Lohnaufträge ein korrekter Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer existieren muss. Darin enthalten sollten Vereinbarungen sein, die die Vergütung der Lohnaufträge genau deklarieren.

Darüber hinaus gehören auch Fälligkeiten von Rechnungen in das Vertragswerk für Lohnaufträge hinein. Auch über Bearbeitungs- und Lieferzeiten sollten sich Auftraggeber und Auftragnehmer genau absprechen und diese Vereinbarungen entsprechend auch schriftlich fixieren. Rechtsstreitigkeiten können auch entstehen, wenn eine Ware oder aber die Rohmaterialien zur Lohnfertigung abhanden kommen. Auch hier gilt es, genaue Vereinbarungen zu treffen. Da der Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers Aufträge erfüllt, muss auch im Hinblick auf die Haftung bei Sachmängeln, insbesondere bei Fertigungsfehler, genau vereinbart sein, wie in diesen Fällen vorzugehen ist.

Dazu müssen auch Fristen schriftlich fixiert werden, in denen der Auftragnehmer im Rahmen des Lohnauftrages Verbesserungen an den Ergebnissen bewirken darf. Sollten für die Verbesserungen Aufwendungen entstehen, müssen sich die Vertragspartner auch hier einig sein, wie diese Aufwendungen konkret getragen werden. Nicht zuletzt gilt es, Schadenersatz sowie gegebenenfalls Verjährung in einem Vertrag schriftlich zu vereinbaren.

Berater Tipp

Der Lohn Auftrag – einfach eine gute Lösung für beide Seiten

Sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber erzielen große Vorteile, wenn sie sich auf Lohnaufträge einigen. Für den Auftraggeber bedeutet dies die Möglichkeit, auch ohne den entsprechenden Maschinenpark Aufträge annehmen zu können. Der Auftragnehmer kann so eine bessere Auslastung seiner Kapazitäten bewirken. Dennoch gilt auch hier: Ohne Vertrag kein Geschäft!

Übrigens: Sowohl als Auftragnehmer als auch als Auftraggeber gibt es einige Dinge, die Sie bei der Vertragsgestaltung beachten müssen. Auf was Sie achten müssen und welche Rechte Sie haben, finden Sie beispielsweise in fachspezifischen Büchern*.

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