Die Bedingungen, ab wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, sind wegen der vielen Freibetragsarten und Staffelungen undurchsichtig? Keine Sorge, wir klären die Sicht und geben einfache Antworten.

Was ist der Grundfreibetrag und welche Rolle spielt er?

Es gibt einen Grundfreibetrag, den jeder Bürger in Deutschland pro Jahr (egal ob Rentner oder Berufstätiger) an Einnahmen generieren darf, ohne Steuern darauf zahlen zu müssen: Im Jahr 2021 liegt die Grenze bei 9.744 Euro. Bei verheirateten Paaren ist es das Doppelte, also zusammen 19.488 Euro. Nächstes Jahr werden es 9.984 Euro sein.

Dieser Jahresfreibetrag ist jedem gestattet, da er als das Existenzminimum für einen Menschen in Deutschland zählt. Wer ihn jedoch übertritt, muss eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben.

Diese Regelung ist für alle gültig; es gibt keinen Unterschied zwischen Rentnern und anderen Personengruppen. Wenn beide Ehepartner über dem Freibetrag liegen, muss übrigens jeder eine eigene Steuerklärung machen.

So werden weitere Einnahmen und Ausgaben verrechnet

Nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch andere Einkünfte werden aufgerechnet. Dazu zählen: Private Altersvorsorgen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Verdienste durch eine Nebentätigkeit sowie durch Kapitalvermögen und weitere Sonderfälle.

Allerdings kommt gemäß § 24a EstG bei allen Alterseinkünften außer Renten und Pensionen ab Vollendung des 64. Lebensjahres zusätzlich der Altersentlastungsbetrag ins Spiel.

Er liegt 2021 bei 15,2% der Verdienste, der Höchstbetrag bei 722 Euro. Dieser kann wieder von den Gesamteinnahmen abgezogen werden, bevor geschaut wird, ob eine Steuererklärung gebraucht wird.

Wird der Grundfreibetrag trotzdem überschritten, heißt das noch nicht, dass auch etwas an den Fiskus gezahlt werden muss. Denn all diese Ausgaben können wieder abgezogen werden:

  • Werbungskosten (z.B. Renten- oder Steuerberater)
  • Sonderkosten durch Krankheit, Pflege oder Behinderung
  • Handwerkerkosten
  • Spendenzahlungen
  • Unterhaltskosten
  • Hinterbliebenen-Pauschbetrag

Bei der genauen Berechnung kann ein Steuerberater am besten unterstützen. Vor dem Beratungstermin sollten alle Unterlagen über Zahlungen sorgfältig gesammelt werden.

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Welche Bedeutung hat der Rentenfreibetrag?

Es gibt noch einen Freibetrag speziell für Rentner. Dieser wird im ersten vollständigen Jahr festgelegt, in dem die gesetzliche Rente bezogen wurde. Im Jahr 2005 beispielsweise waren nur 50% der Jahresbruttorente steuerpflichtig.

Dieser Prozentsatz steigt aber mit jedem Jahr. Aktuell liegt er bei 81%. Im Jahr 2040 wird er bei 100% angekommen sein, dann muss die gesamte Rente versteuert werden.

Einmal festgesetzt, bleibt dieser Betrag für eine Person lebenslang bestehen. Er ändert sich auch dann nicht, wenn die Renten erhöht werden.

Allerdings sagt er nichts darüber aus, ob eine Steuererklärung eingereicht werden muss oder nicht. Sondern nur, wie viel Geld von der gesetzlichen Rente letztlich besteuert wird und wie viel nicht.

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Berater Tipp

Zusammenfassung: Dann ist die Steuererklärung nötig

Eine Einkommensteuererklärung muss jeder abgeben, der in einem Jahr mehr Geld eingenommen hat, als der Grundfreibetrag gerade beträgt. Zum Einkommen zählt nicht nur die Rente, sondern auch andere Einkunftsarten. Gleichzeitig können bestimmte Ausgaben wieder abzogen werden, bevor endgültig feststeht, ob eine Rentenbesteuerung anfällt.

Wenn das Finanzamt von sich aus eine Erklärung verlangt, sollte dieser Bitte zeitnah nachgegangen werden – auch es sich später als unbegründet herausstellt. Um Fehler zu vermeiden, sollten alle Unterlagen zu Kosten und Verdiensten ordentlich aufbewahrt werden.
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