Die Steuererklärung kann einmal pro Jahr eingereicht werden. Viele Arbeitnehmer versprechen sich von der teils aufwendigen Prozedur rentable Rückzahlungen aus ihren getätigten Abgaben. Ein sorgfältiges Jahresarchiv sämtlicher Belege sowie eine rechtzeitige Bearbeitung konstituieren eine anschauliche Übersicht über den eigenen Finanzhaushalt, sodass faire Rückerstattungen gewährleistet werden kännen. Doch welche Unterlagen, Fristen und Gesetzmäfligkeiten gilt es bei einer Steuererklärung noch zu beachten?

Welche Fristen gelten?

Entgegen der allgemeinen Annahme, die Steuererklärung sei am Ende des Jahres fällig, müssen die Unterlagen in der Regel spätestens am 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden. Handelt es sich wie im Jahr 2015 um einen Sonntag, gilt der 1. Juni. Diese Frist ist einzuhalten, sofern die Erklärung eigenständig durchgeführt wird. Mächte man also keinen Steuerberater beauftragen, ist es beispielsweise ratsam, Hilfe bei der Steuererklärung auf vlh.de in Anspruch zu nehmen.

Seinen Mitgliedern gibt der 1972 gegründete Lohnsteuerhilfeverein sowohl online und telefonisch als auch in den insgesamt 3.000 Beratungsstellen Deutschlands ausführliche Informationen und Hilfestellungen rund um das Steuer-ABC. Zu einem fairen Mitgliedspreis, der vom Einkommen abhängig gemacht wird, kann man seine Steuerklärung alternativ auch den Finanzexperten des Vereins überlassen. Nimmt man die Hilfe von den Experten des Vereins oder einem externen Steuerberater in Anspruch, verlängert sich die Abgabefrist auf den 31. Dezember des Folgejahres.

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Was genau ist eine Steuererklärung und wann ist sie Pflicht?

Eine Steuererklärung ist, einfach gesagt, ein Abrechnungsverfahren mit dem Finanzamt, innerhalb dessen die steuerpflichtigen Einnahmen mit den Ausgaben abgestimmt und berechnet werden. Aus den eingereichten Unterlagen und Angaben errechnet das Finanzamt also, wie viel Steuern genau bezahlt werden müssen und ob im Abrechnungsjahr zu viel oder zu wenig bezahlt wurde. Daraus resultieren dann entweder Nachzahlungen oder Rückerstattungen. Eine Steuererklärung abgeben müssen Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, ebenso angestellte Arbeitnehmer, die neben ihrem Gehalt noch Einnahmen von mehr als 410 Euro im Monat verbuchen können, bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren oder auf deren Lohnsteuerkarte Freibeträge, also Einkommensteile, auf die keine Steuern abfallen, vermerkt sind.

Sofern man nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, kann man diese bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen, sofern dies in einem der Jahre noch nicht der Fall gewesen ist. Generell lohnt es sich, die Veränderungen im Steuerhaushalt der Bundesrepublik zu beobachten: In diesem Jahr wird beispielsweise eine allgemeine Steuersenkung prognostiziert, die sich positiv auf den Zahler auswirkt.

Berater Tipp

Was wird benätigt und wie berechnet sich die Steuer?

Jeder Bundesbürger hat bis zum 31. Dezember 2008 eine Steuer-ID zugeschickt bekommen, die beim Finanzamt eingetragen ist. Eine Steuererklärung kann im Prinzip also von jedem durchgeführt werden, der über einen im Einkommensteuergesetz festgelegten Grundfreibetrag von 8130 Euro verfügt.

Für eine sorgfältige Bearbeitung benötigt man sämtliche relevante Belege, Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge sowie die Lohnsteuerbescheinigung. Die auszufüllenden Formulare hängen dann von der Einkommensbeschaffenheit des Steuerzahlers ab: Der Mantelbogen, also das Hauptformular, muss von jedem mit seinen persönlichen Daten, Sonderausgaben aus Versicherungen, Mitgliedsbeiträgen oder der Kirchensteuer sowie außergewöhnlichen Belastungen ausgefüllt werden. Darüber hinaus sind Einkunftsart, Nebeneinkünfte, Werbungskosten und Vorsorgeaufwände einzutragen, aus deren ausgewerteten Gesamtheit dann die zu versteuernde Summe vom Finanzamt berechnet wird.

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