Angesichts einer boomenden Konjunktur und trotzdem nicht zurückgehender Staatsschulden wird immer wieder die Frage diskutiert, ob sich wirklich alle an der Finanzierung der Staatsaufgaben beteiligen. Während insbesondere Mitelständler über hohe Abgaben und Steuern klagen, zahlen einige Großkonzerne fast gar keine Steuern. Sie nutzen einige – leider legale Steuerschlupflöcher – um sich um die Steuerlast zu drücken. Ein Blick auf die gängigsten Tricks zeigt Erstaunliches.

Steuersparen leicht gemacht: Konzerne leihen sich eigenes Geld

Einer der beliebtesten, leider legalen Tricks des Steuersparens ist die teilweise Verlagerung der Finanzaktivitäten in ein Steuerparadies. Im Rahmen der Kapitalverkehrsfreiheit werden Eigenmittel eines Konzerns in ein anderes Land, oftmals die Niederlande oder gar eine ferne Insel mit noch niedrigeren Steuersätzen, übertragen. Die dortige Finanzierungstochtergesellschaft leiht dann dem eigentlich in Deutschland sitzenden Unternehmen mehrere Millionen Euro und verlangt dafür einen hohen Kreditzins.

Diese Zinsbelastung führt dazu, dass der Gewinn in Deutschland sinkt. Damit muss das Unternehmen u. a. eine geringere Gewerbesteuer und geringere Gewinnsteuern bezahlen. Da die Steuerbelastung in Deutschland oftmals jenseits der 40 bis 40 % liegt, ergibt sich eine erhebliche Entlastung. Der in Deutschland nicht mehr entstehende Bruttogewinn erscheint dann als Zinsertrag bzw. Gewinn der Tochtergesellschaft. Und wird dort oftmals nur mit 15 % oder noch weniger versteuert. Besteht kein Gewinnabführungsvertrag an die Muttergesellschaft kann sich über die Jahre ziemlich hohes, niedrig versteuertes Eigenkapital ansammeln.

Video: Mit offenen Karten – Steueroasen

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Nutzung von Lizenzen und Markenrechten schmälert den Gewinn im Inland

Andere Konzerne verlagern die Gewinne aus von ihnen als „Hochsteuerland“ bezeichneten Ländern in Länder mit niedrigeren Steuern. Hierzu bieten sich Lizenze, Markenrechte und ähnliche Instrumente des Schutzes von geistigem Eigentum an. Der Markenrechtsinhaber ist ebenfalls eine Tochtergesellschaft einer Unternehmensgruppe und wird Rechteinhaber. Nach dem international gängigen „Dealing at arm’s length“-Prinzip muss er die Rechte an die in den anderen Ländern sitzenden Unternehmen zu einem fairen Wert vermieten oder die Nutzung überlassen. In der Folge werden die Gewinne und Umsatzrendite geschmälert, im Billigsteuerland häuft sich Gewinn und Vermögen an. Besonders einige interantional tätige Kaffeehaus- bzw. Gastronomieketten stehen wegen dieser Vorgehensweise in der Kritik.

Berater Tipp

Tatsächliche Arbeitsteilung im Konzern verändert die Zahlungs- und Gewinnströme

Ein weiteres Beispiel der Veränderung der Steuerlast ist bei großen, international tätigen Online-Händlern zu finden. Hier finden sich wichtige Funktionen der unternehmerischen Tätigkeit beispielsweise in Luxemburg oder einem anderen europäischen Land mit geringeren Steuern und einer möglichst niedrigen Sprachbarriere gegenüber den Hauptmärkten. Klickt ein Nutzer auf die Internetseite in Deutschland, so kann er seine Bestellung aufgeben und als Vertragspartner wird das Luxemburger Unternehmen genannt.

Die Bestellung wird dann in den deutschen Versandzentren abgewickelt, die aber nur als Auslieferungsstation fungieren. Dieses erhält von der Luxemburger Muttergesellschaft die entsprechenden Kosten für die Tätigkeit und einen kleinen Gewinnaufschlag erstattet. Damit unterliegt ein Teil des Gewinnes nur den niedrigeren luxemburgischen Steuersätzen.

Jedes Steuerparadies verzerrt den Wettbewerb zuungunsten kleinerer Unternehmen

Bei der Nutzung der Steuerschlupflöcher entsteht eine weiteer Ungerechtigkeit gegenüber kleineren Unternehmen: Diese haben aufgrund des im Gegensatz zu Großkonzernen vergleichsweise geringen Umsatzes ohnehin schon verschiedene Kostennachteile bei Einkauf, Produktion und Werbung. Dieser Nachteil wird durch die Steuerschlupflöcher noch weiter verschärft. Der Grund dafür ist, dass der Mittelstand die Infrastruktur und die Staatsaufgaben eines Hochlohn- und Hochsteuerlandes finanziert und sich Großkonzerne nur unterdurchschnittlich beteiligen. Konsequent weitergedacht könnten die Steuersätze für alle niedriger sein, wenn denn die Großkonzerne nur richtig Steuern bezahlen würden. Deshalb hat die Verlagerung der Steuerzahlungen auch einen umverteilenden Effekt in Richtung der Großkonzerne.

Ebenfalls spannend: Steuerschlupflöcher im Ausland – Großer Schaden für die heimische Wirtschaft
Bildquelle: ©iStock.com/Saracin