Am 1. Mai 2014 erfährt das deutsche Verkehrsrecht zahlreiche Neuerungen. Denn an diesem Tag tritt das neue Flensburger Punktesystem in Kraft, was zahlreiche Veränderungen mit sich bringt. Aber was verändert sich für die Autofahrer genau?

Neuregelungen im Verkehrsrecht

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ab dem 1. Mai 2014 nichts mehr so sein wird wie zuvor. Ab diesem Zeitpunkt gibt es für Verstöße im Straßenverkehr weniger Punkte in Flensburg als vorher. Aber das ist noch lange kein Grund zur Freude, denn diese Veränderungen im Verkehrsrecht bringen dann schwerere Folgen für den Autofahrer mit sich.

Maximal drei Punkte bei einem Verstoß

Die alte Skala von 1 bis 7 Punkten wird komplett erneuert und durch ein „Drei- Punkte- System“ ersetzt. Je nach Schwere des Verstoßes können jetzt 1 bis 3 Punkte auf den verursachenden Autofahrer zukommen.

  • 0 Punkte: Sofern es sich um einen einfachen Verstoß handelt und nicht die Verkehrssicherheit gefährdet, hat der Verkehrsteilnehmer nicht mit Punkten zu rechnen. Allerdings wird dieser jetzt tiefer für einen solchen Verstoß in die Tasche greifen müssen.
  • 1 Punkt: Bei einem einfachen Verstoß, bei dem die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird, erhält der Verkehrsteilnehmer ab Mai 2014 nur noch einen Punkt.
  • 2 Punkte: Für Verstöße, die nach der alten Regelung noch zwischen zwei und sieben Punkten gebracht haben, sind jetzt nur noch zwei Punkte fällig. Dies betrifft vor allem Verstöße, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen. Aber auch Straftaten, bei denen keine Entziehung der Fahrerlaubnis stattfindet, fallen unter den neuen zwei Punkten.
  • 3 Punkte: Bei schweren Verstößen/Straftaten, die mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis einhergehen, erwarten den Autofahrer jetzt drei Punkte.

Virtuelle Ampel im Anmarsch

Aber dies ist noch lange nicht alles, auf das sich die Autofahrer ab dem 1. Mai 2014 einstellen müssen. Das neue Punktesystem des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg wird ab diesem Zeitpunkt an eine Art virtuelle Ampel geknüpft sein. Anders als bei einer Verkehrsampel mit den Farben Grün, Gelb und Rot kommen hier die Farben Gelb, Rot und Schwarz zur Anwendung. Aber was hat es mit diesen Farben auf sich?

  • Gelbe Phase: Die gelbe Phase beginnt ab vier Punkten und führt zu einer Ermahnung des Verkehrsteilnehmers.
  • Rote Phase: Zwischen sechs und sieben Punkten befindet sich der entsprechende Verkehrsteilnehmer in der roten Phase. Hier wird ihm eine Verwarnung erteilt. Zeitgleich wird die Teilnahme an einem Seminar zur Eignung im Verkehr angeordnet.
  • Schwarze Phase: Die schwarze Phase beginnt bei acht Punkten. Ab diesem Zeitpunkt ist die Fahrerlaubnis weg. Frühestens nach sechs Monaten kann der Verkehrsteilnehmer diese neu beantragen.

Berater Tipp

Weitere Verschärfung des Verkehrsrechtes

Auch wenn es im ersten Eindruck anders wirken mag, die neuen Regelungen stehen für eine Verschärfung des Verkehrsrechtes. Auf http://www.neelix.de/ gibt es noch genauere Informationen. Hier kann sich schon jetzt jeder Verkehrsteilnehmer schnell und einfach genau über das Thema Bußgeldkatalog 2014 informieren, erhält einen ausführlichen Einblick in das neue Punktesystem und kann sich somit schon einmal auf die neuen Regelungen einstellen.

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