Alljährlich steht für Personen, die ein Einkommen beziehen, die freiwillige oder sogar die Pflicht-Einkommenssteuererklärung an, die in der Regel zum Ende Mai fällig wird. Angenehm ist dabei aber, dass sich regelmäßig Neuerungen ergeben, die durchaus auch zu einer zufriedenstellenden Steuerersparnis für die Steuererklärung 2013 führen können.

Kinder und Handwerkerrechnungen helfen beim Steuern einsparen

Ebenso wie sich auch das Kindergeld in den letzten Jahren auf 184 Euro für das erste und zweite Kind sowie 190 Euro für das dritte Kind sowie 215 Euro ab dem vierten Kind erhöht hat, wurden parallel hierzu die Kinderfreibeträge für Steuerpflichtige erhöht – empfohlener Artikel: Kinderfreibetrag: Anhebung bleibt für viele Steuerzahler wirkungslos. Der aktuelle Kinderfreibetrag liegt bei 4.368 Euro. Besonders wichtig für Eltern, deren Kinder bereits volljährig sind, ist aber, dass auch sie weiterhin Steuern sparen können, wenn das Kind bereits über eigene Einkünfte verfügt. Derzeit liegt der Freibetrag an Einkünften für das Kind bei 8.004 Euro, ohne dass Eltern den Anspruch auf Kindergeld verlieren.

Steuerlich absetzbare Versicherungen

Bedenken sollte Steuerpflichtige, die Vorsorgeaufwand beispielsweise für Riester-Beiträge und auch gezahlte Kranken- sowie Haftpflicht- oder Unfallversicherungsbeiträge absetzen möchten, keine Anlage für Vorsorgeaufwand, wie sie in den alten Steuerunterlagen üblich war, zur Verfügung haben.

Handwerkerrechnungen, die nicht bar bezahlt werden, sollten immer beim Finanzamt eingereicht werden. Durch diese kann der Steuerpflichtige von der berechneten Leistung 20 Prozent oder maximal 1.200 Euro jährlich abziehen.

Versicherungen und Altersvorsorge absetzen

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Berater Tipp

Umzug, Nebenkosten & Spenden absetzen!

Ist man umgezogen, dann sollte man bedenken, dass sowohl die Aufwendungen für die alte Wohnung wie auch die für die neue Wohnung geltend gemacht werden können. Beachten sollte man dabei, dass aber ausschließlich die Aufwendungen für den tatsächlichen Arbeitsaufwand in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Für Materialkosten gibt es keine Rückerstattungen. Sehr angenehm für Mieter ist, dass auch sie verschiedene Kosten steuerlich absetzen können.

Wenn beispielsweise an den Vermieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlt wurden, beispielsweise in Form von Gartenarbeiten oder einem Schneeräumdienst, dann kann der Mieter diese Kosten innerhalb der Steuererklärung bis zu einem Betrag von 4.000 Euro jährlich ansetzen. Der Nachweis der entstandenen Kosten lässt sich aus der Nebenkostenabrechnung einfach erbringen. Wer die Nebenkostenabrechnung erst im aktuellen Jahr übergeben bekommt, kann sie auch noch als Beleg spätestens mit der folgenden Steuererklärung nachreichen.

Wurden für gemeinnützige Organisationen Spenden erbracht, können diese als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dafür sind Spendenquittungen oder abgestempelte Überweisungsbelege beziehungsweise Kontoauszüge ein akzeptabler Nachweis. Wichtig zu wissen ist, dass Finanzämter Spenden bis zu einer Höhe von 200 Euro in der Regel auch ohne Nachweis akzeptieren.

Hier finden Sie: weitere Tipps für die Einkommensteuererklärung 2013

Steuererklärung 2013: Pauschalen und sonstige Ausgaben

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Fahrtkosten, Kurzarbeit, Zweitwohnung oder Rentner

Nun dürfen für die Wegestrecken zwischen dem Arbeitsort und der Wohnung wieder 30 Cent pro gefahrenem Kilometer abgerechnet werden. Das Finanzamt akzeptiert hierbei 230 Arbeitstags jährlich, also eine 5-Tage-Woche. Fährt man also zu seinem Arbeitsplatz 15 Kilometer, dann kann ein Betrag von 1,035 Euro angesetzt werden. Dem Steuersatz entsprechend ergibt sich daraus eine Rückzahlung von 160 bis zu 490 Euro. Vergessen sollte man nicht mögliche Botenfahrten für den Arbeitgeber, die auch abgesetzt werden können. Kurzarbeitszeiten gehören in die Anlage N und hier erfolgt in der Regel keine Besteuerung des Lohnes. Bei einem gut verdienenden Partner kann eine getrennte Steuererklärung Sinn machen, um einen höheren Steuersatz durch gemeinsame Veranlagung zu verhindern.

Auch wenn man eine Zweitwohnung hat, wird in der Steuererklärung die Hauptwohnung als Lebensmittelpunkt betrachtet, was sich für Wegekosten etc. oftmals positiv erweisen kann. Rentner, die über einem Einkommen von 8.004 Euro als Alleinstehende oder 16.008 Euro als Paar liegen, sind verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Dabei erfolgt eine Besteuerung von 70 Prozent der Renteneinkünfte, sofern die Rente vor 2010 angetreten wurde.

Weitere Steuertipps finden Sie hier: Die 42 besten Steuertipps für Arbeitnehmer

Steuererklärung 2013 – Die Werbungskosten bei Renten

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Obwohl nur 12 Millionen von 38 Millionen Steuerpflichtigen ihre Erklärung abgeben, wobei 90 Prozent der Erklärung eine Rückerstattung bringen, zeigt sich, dass die Steuererklärung in der Regel Vorteile für Steuerpflichtige bringt. Im Zweifelsfall lohnt die Einholung von Beratungen bei Steuerhilfevereinen, um die Situation für die eigenen steuerlichen Belange möglichst positiv zu gestalten.

 

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