Steuern sind immer wieder ein leidiges Thema. Aber einmal jährlich dürfen sich Steuerzahler freuen, denn mit der Steuererklärung lässt sich mit Steuertipps 2014 auch wieder Steuern sparen!

Die Werbungskosten

Werbungskosten sind auch weiterhin für Arbeitnehmer wieder eine gute Möglichkeit, um Steuern zu sparen. Hier gilt es wirklich jeden möglichen Beleg aufzubewahren, um die Belastung so hoch wie möglich ansiedeln zu können. Die Chancen auf steuerliche Entlastungen sind hier nämlich gleich vielfach gegeben. Mit dem Arbeitgeber vereinbarte geldwerte Vorteile wie beispielsweise Kindergartenzuschüsse mindern die Steuerlast erheblich.

Innerhalb der Gehaltsabrechnung zeigt sich ein Freibetrag als sehr lohnend. Gerade für die Werbungskosten sollten sich Ehepaare einen Wechsel der Steuerklassen noch einmal gut durchrechnen. Werbungskosten kann man dann detailliert absetzen, wenn die Ausgaben für berufliche Zwecke oberhalb von 1.000 Euro liegen, denn das ist der Pauschbetrag für Arbeitnehmer, der ohnehin innerhalb der Steuererklärung veranschlagt wird.

Eine wichtige Neuregelung betrifft die Fahrtkosten, denn hier erfolgt ab 1.1.2014 eine neue Definition von der regelmäßigen Arbeitsstätte zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte, ab der Fahrtkosten geltend gemacht werden können. Die erste Tätigkeitsstätte wiederum legt der Arbeitgeber fest.

Wichtig ist die richtige Steuerklasse

Besonders für Ehepaare lohnt es sich wieder einmal, ihre Steuerklasse zu überdenken und bei möglichen Einkommensverschiebungen einen Wechsel der Steuerklasse zum Steuern sparen in Erwägung zu ziehen. Ein Wechsel der Steuerklasse kann die Steuerlast erheblich senken. Zudem können auch weitere Leistungen wie Mutterschafts- oder Elterngeld oder im Bedarfsfall auch das Arbeitslosengeld durch den Wechsel der Steuerklasse deutlich günstiger ausfallen.

Alleinerziehende sind weiterhin mit der Steuerklasse II am besten bedient, weil in diesem ein Entlastungsbetrag automatisch mit eingearbeitet ist. Die Beantragung eines Freibetrages bei der Lohnsteuer kann die Steuerlast schon monatlich erheblich senken, wenn die Werbungskosten oberhalb von 1.600 Euro jährlich angesiedelt sind. Ist dies absehbar, ist die Beantragung des Freibetrages sehr sinnvoll.

So vermeidet man, dass das Finanzamt mit den zu viel entrichteten Steuern arbeiten kann, um sie dann in der nächsten Steuererklärung erstatten zu müssen und hat sofort monatlich einen höheren Nettobetrag vom Einkommen zur Verfügung.

Beim Riestern und Rürup gibt es Änderungen

Innerhalb der sogenannten Eigenheimrente, dem Wohn-Riester, ist es ab 01.01.2014 möglich, innerhalb der Ansparphase zu jedem Zeitpunkt Kapital zu entnehmen, um damit eine Finanzierung selbst genutzter Immobilien für die Anschaffung oder Herstellung abzulösen. Bisher durfte das Kapital aus dem Riestern nur direkt für die Anschaffung oder Herstellung oder zu Anfang der Auszahlungsphase entnommen werden.

Der Wohnungsumbau im Alter wird zudem gefördert. Bis jetzt durfte das Kapital aus dem Wohn-Riester-Vertrag nur für den Bau, den Erwerb oder die Tilgung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden – Modernisierungen wurden hier nicht berücksichtigt. Ab 1.1.2014 können auch Umbauten in die Förderung einbezogen werden, wenn es um eine Reduzierung oder Beseitigung von Barrieren geht.

Bei der Rürup-Rente werden die Regeln für die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Rürup-Rente auch für Verträge akzeptiert, wenn sie der Berufsunfähigkeitsabsicherung oder verminderten Erwerbsfähigkeit-Absicherung dient. Zudem muss der Versicherungsfall eine lebenslange Rente gewährleisten.

Berater Tipp

Steuertipps 2014: Alles Angeben – auch wenn es strittige Posten sind!

Wichtig ist für Arbeitnehmer, dass sie gerade für die Steuererklärung 2013 wirklich alles angeben, was die Steuerlast senken könnte. Dabei dürfen ruhig auch strittige Posten mit einbezogen werden. Kann der Posten nicht akzeptiert werden, wird er vom Finanzamt automatisch außen vor gelassen. Der Grundfreibetrag liegt ab 1.1.2014 bei 8.354 Euro und der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt erhalten.


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