Steuerklasse 3 rechnet sich für EhepartnerDer Lohnsteuerabzug und die Abgaben für den Solidaritätszuschlag und eine mögliche Kirchensteuer werden bei Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland nach einer Lohnsteuerklasse vorgenommen. Nach dem Einkommensteuergesetz kommen sechs Lohnsteuerklassen zur Anwendung.

Voraussetzungen für die Lohnsteuerklasse 3

Um der Steuerklasse 3 zugeordnet zu werden, muss der Arbeitnehmer verheiratet sein. Zusätzlich muss der andere Ehepartner sich damit einverstanden erklären, in die Steuerklasse 5 eingestuft zu werden. Diese ist mit höheren Lohnabzügen belegt als es die anderen Steuerklassen sind. Es gibt eine Ausnahme vom verheiratet sein. Die Steuerklasse drei gilt auch für alle Personen, deren Ehepartner im Laufe des Jahres oder im vorangegangenen Jahr verstorben sind. Somit wird ein verwitweter Partner einer Ehegemeinschaft erst im übernächsten Jahr nach Eintritt des Todes des Partners in die Steuerklasse 1 eingestuft zusammen mit den Ledigen, Geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Personen

Diese Vorteile bietet die Steuerklasse 3

Für Paare mit deutlichen Unterschieden in ihren Einkommen ist die Lohnsteuerklasse 3 besonders lohnend. Dabei ist es belanglos, wer von beiden mehr verdient. Derjenige mit dem größeren Einkommen sollte diese Steuerklasse wählen. Bei Nichtverheirateten aber in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Personen ist die Lohnsteuerklasse 3 in einer Kombination mit der Steuerklasse 5 ebenfalls gestattet. Dies ist allerdings nicht in jedem Bundesland möglich. Für diese Betroffenen gibt es leider nur die Möglichkeit, dass beide in die Steuerklasse 1 eingestuft werden. Ein bedeutender Vorteil der Steuerklasse drei ist es, vernehmlich weniger Steuern zu bezahlen, als in den anderen Steuerklassen. Der Jahresfreibetrag liegt mit 16.260 Euro doppelt so hoch wie in den Lohnsteuerklassen 1, 2 und 4. Außer in der Steuerklasse 6, liegt der Arbeitnehmerpauschbetrag bei 1.000 Euro und bei 36 Euro für den Sonderausgabenpauschbetrag. Für den Vorsorgepauschbetrag wird jeweils die Höhe des Bruttoverdienstes herangezogen. Der Kinderfreibetrag für das Jahr beträgt in Steuerklasse drei 7.008 Euro.

Die Kombination der Steuerklassen 3 und 5

Wenn hohe Einkommen mit der Steuerklasse 3 besteuert werden, bringt das beträchtlich mehr Netto vom ­Brutto für den Arbeitnehmer und damit steht dem Paar oder der Familie ein erheblich höherer Betrag in der Haushaltskasse zur Verfügung. Dagegen wird der Partner mit dem kleineren Einkommen in der Steuerklasse 5 höher zur Kasse gebeten. Es gilt die Regel, je weiter die Einkommen der Partner auseinandergehen, desto höher ist der Gewinn in dieser Steuerklassen-Kombination. Wenn einer der Partner nicht berufstätig ist oder eine selbstständige Arbeit ausübt, wird der andere Partner automatisch der Lohnsteuerklasse 3 zugeordnet.

Steuerklassenwechsel mit Vorsicht angehen

Zu Beginn eines jeden Jahres wird die Lohnsteuerklasse festgelegt. Der Wechsel in eine andere Steuerklasse kann zu geringerem Einkommen führen und sollte gut überlegt und durch eine Beratung bei der Agentur für Arbeit abgesichert sein.

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