Auch als Student ist es sinnvoll, eine Steuererklärung abzugeben, denn dadurch können im Idealfall tausende Euro an Steuern gespart werden. Der folgende Artikel zeigt, was sich alles bei der Steuererklärung von Studenten absetzen lässt und wie sich die Steuererklärung auch ohne Vorwissen innerhalb von nur zehn Minuten einrichten lässt.

Steuererklärung für Studenten ohne Einkommen ist sinnvoll

Ist als Student kein Einkommen vorhanden, denken viele, dass auch eine Einkommenssteuererklärung keinen Sinn macht. Die folgenden Gründe sprechen jedoch dagegen:

  • Verlustvortrag: Werden das erste Mal Steuern gezahlt, so werden auch die Verluste aus der Studentenzeit angerechnet.
  • Auch wenn keine Belege vorhanden sind, ist dies nicht weiter schlimm, denn für einige Kosten gibt es Pauschalen.
  • Mit einer speziellen Steuersoftware* ist die Steuererklärung für Studenten ohne Einkommen auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach zu erstellen.
  • In nur wenigen Minuten ist der Fragebogen erledigt, nach welchem die Steuererklärung online eingerichtet werden kann.
  • Die Steuererklärung für Studenten ohne Einkommen lässt sich bequem und schnell online machen.
  • Die Steuererklärung können Studenten bis zu sieben Jahre rückwirkend einreichen.
  • Ob Umzüge, Studiengebühren, Praktika oder die Fahrten zur Uni: Es sind einige tausend Euro von der Steuer absetzbar.

Was kann im Studium steuerlich abgesetzt werden?

Nicht nur das Studium, sondern vor allem die damit verbundenen Ausgaben können grundsätzlich auf zwei Arten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Im Erststudium erlaubt die Sonderausgabenregelung, dass Studenten bis maximal 6.000 Euro pro Jahr in ihrer Steuererklärung absetzen können. Die Sonderausgaben im Studium müssen dabei immer im gleichen Jahr in der Steuererklärung abgerechnet werden, denn es ist zur Zeit nicht möglich, diese auf kommende Jahre umzulegen.

Sollte eine Umlegung jedoch in Zukunft möglich sein, so können sich Studenten die Sonderausgaben ihrer Erstausbildung rückwirkend absetzen lassen. Verdient ein Student jedoch nur wenig und bezahlt dementsprechend gar keine oder nur wenig Studenten-Steuer, verfallen die Sonderausgaben. Die gesamten Ausbildungskosten können Studenten in einer zweiten Berufsausbildung, im Zweitstudium oder im dualen Studium von der Steuer absetzen. Dabei ist zu beachten, dass Werbungskosten im Studium nicht wie Sonderausgaben im gleichen Steuerjahr verrechnet werden müssen, sondern in Form einer Steuergutschrift auch auf die folgenden Jahre umgelegt werden können.

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Die Studienkosten ganz einfach von der Steuer absetzen

Alle direkten Studienkosten können Studenten grundsätzlich von der Steuer absetzen. Zu den Studienkosten gehören nicht nur die Studiengebühren, sondern auch Arbeitsmaterialien, Auslandssemester, Transportkosten, obligatorische Studienreisen oder vorgeschriebene Praktika. Berücksichtigt wird bei der Steuererklärung für Studenten ohne Einkommen auch eine teurere Studentenwohnung, die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung oder für eine Haftpflichtversicherung.

Hierbei macht es jedoch einen großen Unterschied, ob es sich um das Erststudium handelt oder ob das Studium bereits an eine vorherige Ausbildung anschließt. Die Ausbildung lässt sich im Erststudium nur in Form von Sonderausgaben geltend machen. Das Zweitstudium oder ein Masterstudium lassen sich hingegen voll als Werbungskosten absetzen. Diese werden als Steuergutschrift so lange übernommen, bis der Student berufstätig und somit auch voll steuerpflichtig ist.

Oftmals ist es sehr kompliziert, wenn es darum geht, welche Belege dem Finanzamt zugeschickt werden müssen. Seit 2016 werden die meisten Beträge in der Steuererklärung als Student jedoch über Pauschalen berechnet. So gibt es beispielsweise eine Kontoführungspauschale, eine Pendlerpauschale oder eine Werbungskostenpauschale, die verrechnet werden können, ohne dass hierfür Belege eingereicht werden müssen.

Eine Steuererklärung spart viel Geld

Berater Tipp
Auch als Student ohne Einkommen ist eine Steuererklärung sinnvoll, denn dadurch lassen sich mehrere tausend Euro sparen. Studenten haben weniger Einnahmen als Ausgaben, sodass ein steuerlicher Verlust entsteht. Dieser Verlust kann als eine Art Steuerbonus vermerkt werden und eingelöst werden, wenn das erste Mal Steuern gezahlt wird. Ein Einreichen ist bis zu sieben Jahre rückwirkend möglich.

Titelbild: ©istock.com – DjelicS