Das aktuelle Jahr geht zu Ende und jeder der noch offene Forderungen aus dem Jahr 2011 hat, sollte so langsam aber sicher aktiv werden. Denn am 31.Dezember drohen die Verjährungsfristen Rechnungen und anderer Ansprüche.
Regelmäßige Verjährungen
Unter einer regelmäßige Verjährung versteht man eine Verjährung, die nach drei Jahren eintritt. Es gibt aber auch viele weitere Fristen. Beispielsweise Verjährungsfristen Rechnungen für Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und Ähnliches. Diese enden bereits nach zwei Jahren. Baumängel hingegen verfallen erst nach fünf Jahren. Bei der regelmäßigen Verjährung ist stets der 31.Dezember der Stichtag der Verjährung. Dieses ist unabhängig davon, an welchem Tag der Anspruch entstanden ist. Um noch kurz vor Jahresende eine Forderung einzufordern bevor sie verjährt ist ein Mahnverfahren sinnvoll. Dabei wird gegen den Schuldner ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren eingeleitet. Eine Klage ist auch möglich, diese ist jedoch oft sehr viel aufwendiger.
Video: Verjährungsfrist für Steuererklärungen
Rechtsgrundlagen zu den Verjährungsfristen Rechnungen
Unter einer Verjährung versteht man im Zivilrecht im Allgemeinen den Ablauf der Möglichkeit, einen Forderungsanspruch durchzusetzen, aufgrund einer abgelaufenen Frist. Die Verjährung im Strafrecht kann bei Verfahren beispielsweise ein Hindernis da stellen, da dann die entsprechende Straftat nicht mehr verfolgt werden darf. Die Verjährungsvorschriften wurden durch die Modernisierung des Schuldrechts geändert. So wurde die Verjährungsfrist von ehemals 30 Jahren auf drei Jahre verkürzt. Dass die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt, steht somit im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Doch wann ist der Zeitpunkt, an dem diese drei Jahre beginnen? Die Verjährung beginnt immer mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und in dem der Inhaber davon wusste / oder hätte wissen müssen. Meist ist eine Verjährung eindeutig, jedoch gibt es auch Situationen, in denen die Beurteilung nicht ganz klar ist. Grundsätzlich ist eine Vereinbarungen zu der Verjährungsfrist (Verkürzung oder Verlängerung) zulässig. Jedoch kann bei Ansprüchen wegen Vorsatz die Verjährung nicht im Voraus abgekürzt werden. Zudem ist es nicht erlaubt, eine Verjährungsfrist von mehr als 30 Jahren zu vereinbaren. Der Zeitpunkt an dem eine Verjährung eintritt kann sowohl gesetzlich, als auch vertraglich geregelt sein. Die meisten zivilrechtlichen Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung.
Daneben besteht die Gruppe der besondere Verjährung. Besondere Verjährungsfristen werden dann vom Gesetzgeber bestimmt, wenn Sachverhalte besondere Fristen erfordern. Die besondere Verjährungsfrist ist im Vergleich zur regelmäßigen Verjährung meistens länger oder kürzer. Grundsätzlich gehört die Prüfung der Verjährung in die Hände von Juristen. Das Internet bietet hierzu zwar gute Informationen, aber die Verjährung ist ein anspruchsvolles Thema. Deshalb sollten Verjährungen von Experten beurteilt werden.
Sonderformen und Abweichungen
Bei Ansprüchen nichtregelhafter Verjährungen beginnt diese mit der Entstehung des Anspruchs. Bei rechtskräftig festgesetzten Ansprüchen beginnt die Verjährung mit dem Eintritt der Rechtskraft. Eine Verjährung von Mängelansprüchen beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe bei Grundstücken – ansonsten mit der Übergabe der Sache – also nicht wie vermutet mit Vertragsschluss. Mängelansprüche für Käufe verjähren nach fünf Jahren. Bei Bauwerken nach zwei Jahren. Werkleistungen, wie beispielsweise eine Reparatur einer bestimmten Sache, verjähren nach zwei Jahren. Ein Reisevertrag verjährt nach zwei Jahren. Bei einem Mietvertrag verjähren Ansprüche, sowohl des Vermieters als auch des Mieters, nach sechs Monaten. Diese Frist beginnt ab Übergabe der Mietsache, für den Mieter ab Beendigung des Mietverhältnisses.
Ausstehende Forderungen stets im Hinterkopf behalten
Gerade zum Ende eines Kalenderjahres sollte man immer mögliche ausstehende Forderungen und Verjährungsfristen Rechnungen im Kopf haben. Da es sich bei Forderungen und den damit verbundenen Fristen um sehr komplexe Zusammenhänge und zum Teil um größere Summen Geld handelt, sollte sich stets juristische Beratung und Unterstützung eingeholt werden.
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