Jährlich müssen Arbeitnehmer und Selbstständige ihre Steuererklärung abgeben. Allgemein gilt: Wessen Jahreseinkommen die Höhe von mindestens 8.652 Euro beträgt. Ehepaare sind ab einer Grenze von 17.304 Euro verpflichtet. In jedem Fall gilt der 31. Mai als letzte Frist, bis zu der die Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein muss.

Studenten sollten dies ebenfalls tun – ein Studium kostet Geld, das vom Finanzamt erstattet werden kann. Wer mit den Begriffen „Sonderausgaben“ und „Werbungskosten“ bisher nichts anfangen konnte, wird zukünftig von neuem Wissen profitieren. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen Erst- und Zweitstudium. Studenten in der ersten Ausbildung üben vielleicht eine Tätigkeit aus, die versteuert werden muss. Die Abgabe der Erklärung ist jedoch nur notwendig, wenn Studenten selbstständig arbeiten, also Kunden eine Rechnung aushändigen. Bei der Ausführung eines Minijobs ist die Abgabe einer Steuererklärung nicht nötig. Im Zweitstudium lohnt sich die Abgabe einer Steuerklärung definitiv. Studenten erhalten einen Teil ihrer Ausbildungskosten, etwa beim Master zurück. Studenten, die ein paar Tricks anwenden, profitieren von der getätigten Steuererklärung.

Tricks für die Steuererklärung – so schaffen sich Studenten Vorteile

Führen Studenten ihre Lehrzeit an einer privaten Einrichtung aus, fallen Gebühren an. In der Steuererklärung können Studenten die Kosten absetzen. Gleiches gilt für andere Ausgaben, die sich auf das Studium beziehen, etwa finanzielle Aufwendungen für Lehrmittel. Manchmal gehören Studienreisen zum Pflichtprogramm eines Studiums. Es empfiehlt sich, beispielsweise Reisekosten abzusetzen, ebenso Ausgaben für Nachhilfestunden. Diese Kosten werden als „Werbungskosten“bezeichnet und sind für das gesamte Studium absetzbar. Weitere absetzbare Angaben sind Fahrtkosten und die Miete am Ort des Studiums. Hierbei handelt es sich jedoch um Sonderausgaben. Diese Ausgaben sind nur bis zu einem Betrag von 6.000 Euro anzugeben und auch nur für das Jahr der Entstehung der Kosten.

Berater Tipp
Es gibt noch mehr Tricks, mit denen Studenten bares Geld einsparen:

  • Tipp 1: Alle Ausgaben bezüglich des Studiums in der Erklärung angeben.
  • Tipp 2: Fahrtkosten und Miete am Studienort sind absetzbar.
  • Tipp 3: Nach dem Abitur eine Ausbildung statt eines Studiums absolvieren. Kosten für Hochschule und Ausbildung sind steuerlich absetzbar.
  • Tipp 4: Zeit sparen – es muss keine jahrelange Ausbildung sein. Eine kurze Schulung zum Rettungssanitäter oder Flugbegleiter genügt.
  • Tipp 5: Zu spät positiv ausgestellter BaföG-Bescheid führt zum „Minus“ in der unbezahlten Zeit. Das Minus angeben, um weniger Steuern zu zahlen.

Weitere Tipps finden Sie auf terra-steuererklaerung.de

„Knigge“ für die Abgabe der Steuererklärung

Wichtig ist die pünktliche Abgabe. Andernfalls drohen Versäumniszahlungen. Angaben müssen wahrheitsgemäß erfolgen. Fehlerhafte Angaben müssen Betroffene mit dem Amt klären, telefonisch oder postalisch. Versehen passieren und sind nicht schlimm. Wer es mit der Abgabe seiner Steuererklärung eilig hat, kann das vom Finanzamt zur Verfügung gestellte Programm „ELSTER“ verwenden oder Online die Steuererklärung abgeben. Die Übermittlung geschieht auf elektronischem Weg, wodurch die ausfüllten Formulare in wenigen Augenblicken beim zuständigen Finanzamt eingehen, zu jeder Tages- und Nachtzeit.

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Bildquelle: © Sara Robinson