Steuerklasse 5 empfiehtl sich für die Geringverdiener unter den EheleutenDie einzelnen Steuerklassen geben mitunter Rätsel auf. Das sollte man über sie wissen.

Die Steuerklasse 5 – nichts für Besserverdiener

Die Steuerklasse 5 – sie bietet sich vor allem für Verheiratete an, deren Ehegatten in der Lohnsteuerklasse 3 sind. Idealerweise wählen die Partner die Klasse 3, welche im Vergleich das höhere Einkommen haben. Anderenfalls wären die steuerlichen Abzüge zu hoch. Wissenswert ist in diesem Zusammenhang gleichwohl, dass die Klasse 5 nur bedingt für Arbeitnehmer geeignet ist, die über ein relativ hohes Einkommen verfügen (auch im Gegensatz zum Ehepartner). So bietet sich diese Kategorie vor allem dann an, wenn man „nur“ als geringfügig Beschäftigte/r tätig ist. Zu bedenken ist hierbei im Übrigen, dass sich diese Steuerklasse nicht für getrennt lebende Paare bzw. für Singles eignet.

Die Einteilung erfolgt (fast) automatisch

In vielen ehelichen Gemeinschaften verhält es sich so, dass im Falle eines etwa gleichen Einkommens der beiden Partner jeweils die Steuerklasse 4 in Frage kommt. In diesem Fall ist es also durchaus möglich, dass beide innerhalb besagter Gemeinschaft dieselbe Steuerklasse innehaben. Aus unterschiedlichen Gründen – meist aufgrund einer angestrebten steuerlichen Entlastung – ist es aber möglich, dass einer der beiden Ehegatten nach entsprechender Antragstellung in die Steuerklasse drei eingereiht wird. Im Zuge dessen „rutscht“ der andere automatisch in die Steuerklasse fünf.

Pauschalisierung nicht möglich

Grundsätzlich ist es im Vorfeld nur schwer möglich, explizit festzulegen, welche Steuerklasse mit Blick auf die Kategorisierungen 3, 4 und 5 individuell am günstigsten sind. Schließlich spielen dabei die jeweilige Höhe der Einkommen, das entsprechende Verhältnis der Gehälter zueinander sowie die persönlichen bzw. finanziellen Interessen der Ehepartner. Somit empfiehlt es sich im Zweifel stets, eine professionelle Beratung durch einen Finanz- bzw. Steuerfachmann in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus sind auf der Internetpräsenz des Bundesfinanzministeriums adäquate Informationen in Erfahrung zu bringen.

Genau hinschauen lohnt sich

In finanziellen bzw. insbesondere in steuerrechtlichen Angelegenheiten empfiehlt es sich, genau hinzuschauen und erst nach einer eingehenden Prüfung der Gesamtsituation eine Entscheidung zu treffen. So kann es in dieser Hinsicht durchaus lohnenswert sein, im Vorfeld zu eruieren, ob man sich in die Steuerklasse 5 einreihen lässt (der Partner diesbezüglich in Klasse 3) oder ob möglicherweise doch die Steuerklassen vier (für beide Partner) sinnvoller sind. Bei Fragen oder Zweifeln macht ein umfassendes Beratungsgespräch beim Fachmann des Vertrauens in jedem Fall Sinn.

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