Steuerberater werden von ihren in Arbeitsverhältnissen stehenden Mandanten vorrangig zu einem Thema befragt: Die Steuerklasse, welche ist die Richtige für mich? Wie der nachfolgende Beitrag herausstellt, ist die Lohnsteuerklasse grundsätzlich von der Lebenssituation abhängig, und die ändert sich bei den meisten Menschen.

Welche Steuerklassen gibt es überhaupt?

Um die richtige Steuerklasse zu finden, muss einem steuerpflichtigen Bürger bekannt sein, welche Klassen der Staat etabliert hat. Jeder Arbeitnehmer bekommt vom Finanzamt eine der sechs in Deutschland bestehenden Steuerklassen zugeteilt. Auf der Basis dieser Zuteilung berechnet der Arbeitgeber die fällige Steuer. Maßgeblich für die Steuerklasse ist in erster Linie der Familienstand:

  • Alleinstehende Personen sind in der Steuerklasse I, sie zahlen ab einem monatlichen Einkommen von 945 Euro Lohnsteuer.
  • Ebenfalls in der Steuerklasse I befinden sich dauerhaft von ihrem Partner getrennt lebende Verheiratete.
  • Die Steuerklasse II ist Alleinerziehenden zugeteilt, diese dürfen bis zu 1.077 Euro im Monat steuerfrei verdienen.
  • Verwitwete erhalten im Todesjahr die Steuerklasse III und bleiben darin auch im Folgejahr. Ihr monatlicher steuerfreier Verdienst liegt bei 1.788 Euro.
  • Verheiratete teilen sich die Lohnsteuerklassen III, IV, V und VI. In welcher Steuerklasse Eheleute, unter welchen Voraussetzungen sind, wird im weiteren Verlauf erläutert.
  • Eine Besonderheit gibt es für die Steuerklasse VI, hier sind neben Verheirateten auch Ledige eingeteilt, die mehreren Arbeitgebern jeweils eine Lohnsteuerkarte vorlegen müssen. Zudem befinden sich in dieser Klasse Steuerpflichtige, die trotzt Verpflichtung keine Steuerkarten vorlegen.

Die Frage: Welche Steuerklasse ist die Richtige, können sich Ledige und dauerhaft vom Ehepartner getrennt lebende Steuerpflichtige nicht stellen. Sie haben ohne Änderung der Lebenssituation keine Möglichkeiten zur Wahl.

Bürger müssen in die richtige Steuerklasse wechseln, wenn eine der folgenden Situationen eintritt:

  • Bei der Heirat.
  • Nach einer Scheidung oder dauerhaften Trennung.
  • Wenn ein Ehepartner stirbt.
  • Sobald ein Kind allein aufgezogen wird.
  • Es werden neben der Haupttätigkeit weitere Jobs angenommen, für welche Lohnsteuerkarten notwendig sind.

Welche Steuerklasse ist die Richtige für einen verheirateten Steuerpflichtigen?

Bevor Vermählte die optimale Steuerklasse für Verheiratete suchen und finden, werden sie vom Finanzamt automatisch in die Steuerklasse IV eingeteilt. Danach stehen aber mehrere Möglichkeiten in Option.

  • Für ein Ehepaar kann die Kombination aus Steuerklasse III und V sinnvoll sein, wenn ein Partner die Einstufung III wählt und der andere nicht arbeitet oder sich für die Klasse V entscheidet. Vorteilhaft ist hierbei, dass der Verdiener mit dem höheren Einkommen deutlich weniger belastet wird. Nachteilig wirkt sich der große Unterschied bei den Gehältern am Jahresende aus, dann können hohe Nachzahlungen fällig werden.
  • Ist der Verdienst beider Eheleute in etwa gleich, können sie sich für einen Verbleib in der Steuerklasse IV entscheiden.
  • Möchte ein Ehepaar Steuernachzahlungen weitgehend vermeiden, wählt es die seit 2010 bestehende Option IV plus IV mit Faktor. Bei der Wahl wird der Splittingvorteil vom Finanzamt bereits während des laufenden Jahres berücksichtigt. Die voraussichtliche Steuerschuld des ganzen Jahrs wird errechnet, durch 12 dividiert und der Betrag als Einkommenssteuer einbehalten. Aufgrund dieser exakten Kalkulation kommt es in den wenigsten Fällen zu Nachzahlungen.

Berater Tipp

Die richtige Steuerklasse bei veränderten Einkommen

Die optimale Steuerklasse für Verheiratete kann von beiden Partnern einmal im Jahr neu gesucht werden, Stichtag ist immer der 30. November. Der Wechsel muss über das entsprechende Formular beim Finanzamt beantragt werden.

Wann ist der Wechsel in einer andere Steuerklasse sinnvoll?

Die bislang favorisierte Steuerklasse für Verheiratete sollte auf Richtigkeit überprüft werden, wenn die Geburt eines Kindes bevorsteht. Mutterschaftsgeld und Elterngeld richten sich seitens der Höhe nach dem Nettoverdienst des überwiegend betreuenden Ehepartners. Maßgeblich ist das Einkommen der letzten 12 Monate. Der Nettoverdienst kann beim Wechsel in eine andere Steuerklasse höher ausfallen, dementsprechend wächst auch das Elterngeld.

Was wird mit der Steuerklasse bei Arbeitslosigkeit?

Singles und Verheiratete bleiben bei Jobverlust in der gewählten oder zugeteilten Steuerklasse und erhalten dementsprechendes Arbeitslosengeld. Allerdings kann ein ehemals besser verdienender Ehemann bei Arbeitslosigkeit nicht in eine günstigere Steuerklasse wechseln, obwohl dies sinnvoll wäre. Die Agentur für Arbeit lässt sich nur auf einen Steuerklassenwechsel ein, wenn daraus niedrigere Leistungen ihrerseits resultieren würden.

Vor allem als Ehepaar ist die Steuerklasse von Bedeutung

Die optimale Steuerklasse für Verheiratete wird nicht einmal gewählt und beibehalten, sondern sie muss ständig an die durch Gehaltserhöhung oder Nachwuchs veränderten Verhältnisse angepasst werden. Alle anderen Steuerpflichtigen haben kaum Möglichkeiten, ihre Steuerlast über einen Wechsel der Steuerklasse zu mindern. Gleichwohl ist eine regelmäßige Überprüfung aktueller Optionen lohnenswert, weil die Steuerlasten vom Staat jederzeit eingeschränkt oder erweitert werden können.

Titelbild: ©istock.com – filmfoto