Das Patentrecht reiht sich in die lange Reihe der Schutzrechte ein, darunter auch Urheberrecht oder Markenrecht. Aber was genau kann geschützt werden, wer kann sich etwas patentieren lassen und was genau passiert bei Verstößen?
Was ist ein Patent?
Der Grundgedanke des Patents ist, Erfindungen zu schützen und damit den technischen Fortschritt und Innovationen zu fördern. Meldet man etwas zum Patent an, ist die Verwendung der Erfindung jedem anderen untersagt. Zum Patent anmelden kann man generell nur Erfindungen. Marken, Logos oder geistige Schöpfungen wie Musik oder Bücher können nicht zum Patent angemeldet werden.
20 Jahre Schutz durch das Patent
Hat man seine Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt, kurz DPMA, patentieren lassen, so gilt der Schutz, sobald das Patent im Patentblatt veröffentlicht wurde. Die maximale Laufzeit beträgt 20 Jahre und kann nicht – wie zum Beispiel bei Markenrechten – verlängert werden. Neben Patenten für technische Erfindungen gibt es außerdem Verfahrenspatente. Nicht patentiert werden können bloße Entdeckungen, mathematische Methoden oder ästhetische Schöpfungen. Ein Patent anzumelden kostet 390 Euro, jedes Jahr werden Folgekosten fällig. Das Patent verbietet also anderen eine Nutzung der Erfindung, und trotzdem erfolgen täglich Patentverletzungen, ohne dass Patentbesitzer überhaupt etwas davon ahnen.
Patentverletzungen an der Tagesordnung
Liegt ein Patentmissbrauch vor, muss dieser durch den Patenthalter bewiesen werden. Ist der Missbrauch bewiesen, sollte eine Nutzungsgebühr bestimmt werden, da ein gerichtliches Verfahren oft zu langwierig und schwierig ist. Oft kann es auch sinnvoll sein, über die Vermarktung des Patents nachzudenken, anstatt die Nutzung durch andere einfach zu verbieten. Dies alles sind schwierige Unterfangen für Rechtslaien – vor Anmeldung eines Patents, Vermarktung oder Verdacht des Patentmissbrauchs sollte man immer einen Experten für Patentrecht und Markenschutz wie zum Beispiel von www.markenpatent.de einschalten. Eine Patentsverletzung kann schnell zu hohen Prozesskosten führen – Vorsicht ist in diesem Fall besser als Nachsicht.
Patente – kein Thema für Laien
Hat man eine Erfindung gemacht, sollte man sie schleunigst patentieren lassen. Eine neue Technologie ist ein enormer Wettbewerbsvorteil und hat schon so manchen sehr reich gemacht. Egal ob Erfindung oder Nutzung: Wer dem Bürokraten-Dschungel entgehen möchte, konsultiert die Kanzlei seines Vertrauens.
Voraussetzungen für eine Patent-Anmeldung
Die Erfindung muss:
- neu sein (also nicht zum aktuellen Stand der Technik gehören)
- über den Stand der Technik hinausgehen (sie muss tatsächlich „erfunden“ worden sein)
- gewerblich anwendbar sein (in großen Stückzahlen produzierbar oder für den längeren Einsatz konzipiert)
- ausführbar sein (theoretische Erfindungen zählen nicht)
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