Die Finanzierung von Prozessen kann viele Sorgen nehmenIn Deutschland hängt das Recht nicht selten mit Geld zusammen. Wer die Kosten für einen Anwalt tragen kann, verhilft sich zu seinem Recht. Wer nicht über das nötige Budget verfügt, kann aber ebenso zu seinem Recht kommen und hierfür eine Prozesskostenfinanzierung in Anspruch nehmen.

Damit Recht nicht vom Budget abhängig ist

Ärger mit dem Vermieter, eine Auseinandersetzung mit dem Chef, ein in den Augen des Empfängers unberechtigter Bußgeldbescheid und viele andere Dinge können die Lebensqualität einschränken und für richtige Probleme sorgen. Tritt solch ein Fall ein, sind nicht nur guter Rat sondern auch der Anwalt mit hohen Kosten verbunden. Auch wenn die Aussichten auf den gewonnenen Prozess gut stehen, funktioniert die Inanspruchnahme juristischer Dienstleistungen nach dem Besteller Prinzip.

Der Mandant muss die Anwaltskosten aus eigener Tasche tragen und würde sie zurückbekommen, hat er das Verfahren gewonnen und der Verfahrensgegner müsste den Anwalt und die Gerichtskosten tragen. Doch wer die Kosten für den Anwalt nicht vorstrecken kann, würde ohne eine Prozesskostenfinanzierung auf sein Recht verzichten und allein aus dem Kostenfaktor resultierend eine Schuld anerkennen. Nicht nur vor Gericht, sondern auch bei außergerichtlichen Einigungen lässt sich durch die Prozesskostenfinanzierung ein Kostenfaktor mindern, welcher das Recht für die Menschen unerreichbar macht, die ohne finanzielle Übernahme von einem Anwalt keinen Gebrauch machen könnten.

So funktioniert die Prozesskostenfinanzierung

Im Jahre 1998 wurde die erste Prozesskostenfinanzierung durchgesetzt. Seitdem bieten immer mehr Gesellschaften wie z. B. die Foris Prozessfinanzierung den Rechtsschutz als Absicherung an und sorgen dafür, dass juristischer Beistand nicht mehr nur für gut Betuchte Bürgerinnen und Bürger nutzbar ist. Bei der Prozessfinanzierung handelt es sich um die Dienstleistung einer Versicherung, welche auf Antrag des Versicherungsnehmers die Kosten übernimmt und so einen Prozess überhaupt erst ermöglicht.

Für eine geringe monatliche Prämie lässt sich diese Finanzierung durch den Abschluss einer – möglicherweise gebündelten – Rechtsschutzversicherung erlangen und so Sicherheit für den Fall schaffen, dass sich eine Klärung der Sachlage nur juristisch realisieren lässt.

Wann die Prozesskosten übernommen werden

Hier sind die Möglichkeiten sehr unterschiedlich. Manche Prozessfinanzierer entscheiden nach der Erfolgsaussicht, andere nach der Höhe des Streitwert. Wichtig ist, dass die Prozessfinanzierung nur dann greift, wenn das Rechtsgebiet in welchem ein Anwalt beansprucht werden soll vertraglich festgehalten ist. Der Versicherungsnehmer kann alle juristischen Schritte einleiten und die Versicherung zahlt und übernimmt die Prozesskostenfinanzierung in vollem Umfang.

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