Steuerklassen im Überblick

In Steuerklasse 1 sind die Freibeträge noch gering

Steuerklasse 1 – Hohe Abzüge und geringe Freibeträge

Arbeitnehmern oder Arbeitnehmerinnen, welche einer Tätigkeit nachgehen und über 400 Euro pro Monat damit verdienen, werden Steuerklassen zugeordnet. Diese ist nicht von der Art der Beschäftigung oder der Höhe des Bruttoverdienstes pro Monat abhängig, sondern vom Familienstand. Mehr erfahren zur Steuerklasse 1

Alleinerziehende können einen Antrag auf einen Steuerklasse 2 stellen

Steuerklasse 2 – Alleinerziehende profitieren durch Entlastungsbetrag

Jeder Arbeitnehmer wird einer bestimmten Lohnsteuerklasse zugeordnet. Die Lohnsteuerklasse 2 mit ihren zahlreichen Vergünstigungen gilt für Alleinerziehende, wenn verschieden Voraussetzungen erfüllt werden. Nachfolgend informieren wir Sie über die derzeitigen gesetzlichen Regelungen. Mehr erfahren zur Steuerklasse 2

Steuerklasse 3 rechnet sich für Ehepartner

Steuerklasse 3 – Ehepartner profitieren beim Wechsel

Der Lohnsteuerabzug und die Abgaben für den Solidaritätszuschlag und eine mögliche Kirchensteuer werden bei Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland nach einer Lohnsteuerklasse vorgenommen. Nach dem Einkommensteuergesetz kommen sechs Lohnsteuerklassen zur Anwendung. Mehr erfahren zur Steuerklasse 3

Bei gleich verteiltem Einkommen unter Ehepartner lohnt sich Steuerklasse 4

Steuerklasse 4 – Ratsam bei gleichverteiltem Einkommen

Lediglich verheiratete Personen, deren Ehepartner gleichfalls in der Steuerklasse 4 eingestuft wurden, können in dieser Lohnsteuerklasse geführt werden. Kombinationen der Lohnsteuerklasse 4 mit Steuerklasse 3 oder Steuerklasse 5 sind ausgeschlossen. Mehr erfahren zur Steuerklasse 4

Steuerklasse 5 empfiehlt sich für die Geringverdiener unter den Eheleuten

Steuerklasse 5 – Für Besserverdiener ungeeignet

Die einzelnen Steuerklassen geben mitunter Rätsel auf. Das sollte man über sie wissen. Mehr erfahren zur Steuerklasse 5

Wer keine Lohnsteuerkarte abgibt, kommt automatisch in Steuerklasse 6

Steuerklasse 6 – Steuern ab dem ersten Euro

In wichtigen Punkten weicht die Steuerklasse 6 von allen anderen Steuerklassen ab. Sie kommt meist nur bei steuerpflichtigen Personen mit einem zweiten oder sogar dritten Job zur Anwendung, wenn bereits eine Lohnsteuerkarte mit einer anderen Steuerklasse für den Hauptjob vergeben ist. Mehr erfahren zur Steuerklasse 6

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