In den vergangenen Jahren setzten zahlreiche Kreditinstitute, Unternehmen und Wirtschaftsauskunfteien häufig auf das sogenannte Geoscoring, um die Bonität von Kunden zu bestimmen. Dadurch ist Ihre eigene Bonität sehr stark vom Verhalten Ihrer Nachbarn abhängig. Viele Deutsche können aufgrund ihres Wohnortes weder einen Handyvertrag abschließen noch auf Rechnung bei einem Versandhandel bestellen. Verbraucherschützer nehmen weiterhin an, dass sich die Missstände nach Inkrafttreten der neuen Richtlinien aus der EU-Datenschutzverordnung im Sommer 2018 zusätzlich verschlechtern.

Was ist Geoscoring und wo wird es eingesetzt?

Das Geoscoring ist ein Verfahren, um die Bonität eines Kunden zu bestimmen. Dabei nutzt der Anbieter Informationen, die er aus dem Wohnort des Interessenten ableitet. Die Auskunftei zieht somit aus dem Zahlungsverhalten aller Einwohner einer Gegend Rückschlüsse auf die Bonität einer dritten Person. Dieser Vorgehensweise liegt die Idee zugrunde, dass Menschen in der Regel die Nähe von Gleichgesinnten suchen. Deshalb besitzt das nähere soziale Umfeld einer Person eine ähnliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Durch das Geoscoring wird ein Punktwert ermittelt, der das Risiko eines Zahlungsausfalls beurteilt. Der häufigste Kritikpunkt an dieser Methode besteht darin, dass sie die vorliegende finanzielle Situation des Kunden nicht berücksichtigt. Seine Bonität ist vom Verhalten der umliegenden Anwohner abhängig. Dadurch werden Personen fehlerhaft eingestuft und ungerecht behandelt, wenn sie sich in Wohngegenden niederlassen, die stark von der eigenen Wirtschaftskraft abweichen.

In Deutschland bieten zahlreiche Wirtschaftsauskunfteien Unternehmen und Kreditinstituten ihre Dienste an. Das höchste Ansehen und die größte Bekanntheit genießt aktuell die SCHUFA Holding AG. Sie ist gleichzeitig der einzige Dienstleister, der nach eigenen Angaben vollständig auf Geoscoring verzichtet. Sämtliche anderen Betriebe bekennen sich laut Medienangaben hingegen öffentlich zu diesen Praktiken.

Welche Gefahren birgt das Geoscoring für den Verbraucher?

Die Bonitätsbewertung mithilfe von Geo-Daten führt nicht immer zu korrekten Rückschlüssen. Verbraucher berücksichtigen mehrere Faktoren, um sich für einen Wohnort zu entscheiden. Dazu gehören die Nähe zu Verwandten und Schulen sowie die Ausstattung und der Preis einer Immobilie.

Berater Tipp
Darüber hinaus können sie lediglich selten beeinflussen, welche Personen in den kommenden Jahren in die Wohngegend ziehen. Aus diesem Grund wurden in den vergangenen Jahren bereits wohlhabende Bürger ohne eigenes Verschulden bei Geschäftsabschlüssen benachteiligt.

Das Leben in einer einkommensschwachen Region hat somit gravierende Folgen für den Verbraucher. Wer bei der Wahl des Lebenspunkts eine ungünstige Entscheidung trifft, muss mit einschneidenden Restriktionen rechnen. Dazu gehören schlechtere Konditionen beim Versandhandel und höhere Zinsen für Kredite. Sie werden deshalb nicht nur häufiger zur Vorkasse gebeten, sondern müssen ebenso in einigen Bereichen höhere Kosten tragen als Menschen aus wohlhabenden Straßen.

Viele Verbraucherschützer befürchten sogar, dass sich dadurch einkommensschwache Personen deutlich schneller überschulden und in ein Abhängigkeitsverhältnis getrieben werden.

Ist Geoscoring in Deutschland erlaubt?

Das Geoscoring ist in Deutschland etabliert und wird bereits seit vielen Jahren zum Kategorisieren von Menschen verwendet. Ähnliche Systeme werden in nahezu jeder Branche eingesetzt. Im Versicherungswesen erfolgt die Einstufung in eine der unterschiedlichen Regionalklassen ebenfalls durch personenunabhängige Daten und hat einen hohen Einfluss auf die zu erwartenden Kosten.

2009 erließ der Gesetzgeber strenge datenschutzrechtliche Regeln, die die Nutzung von ortsgebundenen Daten geringfügig einschränkten. Die am 1. April in Kraft getretene deutsche Datenschutzverordnung untersagte das ausschließliche Verwenden von Geo-Daten zum Festlegen der persönlichen Bonität. Das alte Bundesdatenschutzgesetz erfüllte nicht sämtliche Forderungen der Datenschützer, führte aber zu einigen Verbesserungen für den Verbraucher.

Auskunfteien, denen keine Informationen neben dem Wohnort einer Person vorlagen, durften kein Scoring vergeben oder sonstige Angaben über das Zahlungsausfallrisiko machen. Sobald eine Institution jedoch mindestens einen weiteren Faktor beim Berechnen einbezieht, ist das Geoscoring in Deutschland absolut legal.

Was sich 2018 für den Verbraucher ändert

Im Sommer 2018 tritt die neue EU-DSGVO* in Kraft. Sie ist mit zahlreichen Änderungen der aktuellen Gesetzeslage verbunden und hat gravierende Auswirkungen auf Privatpersonen und Unternehmen. Durch die kommende Gesetzesänderung soll in der gesamten EU ein einheitliches Datenschutzrecht realisiert werden. Auf diese Weise stärken die Gesetzgeber die Rechte und Kontrollmöglichkeiten von Verbrauchern und Datenschützern. Gleichzeitig ermöglicht die EU-Verordnung erneut das bedingungslose Nutzen von Geo-Daten in der Bonitätsprüfung.

Darüber hinaus setzt es viele weitere Reformen aus dem Jahr 2010 außer Kraft. Dadurch ist es den Auskunfteien nicht länger untersagt, ungeklärte Forderungen zu berücksichtigen, die das Scoring einer Person grundlos negativ beeinflussen. Daher können Verbraucher noch mehr fehlerhafte Einträge in ihrer Schufa-Auskunft erwarten. Bereits heute bemängelt jeder dritte Deutsche, dass abgezahlte Kredite und Verträge nicht fristgemäß aus dem Scoring gelöscht werden. Zudem beklagen ca. acht Prozent aller Verbraucher massive Fehler in den Angaben zu Gläubigerforderungen, Bank- und Adressdaten. Diese unzuverlässigen Informationen dürfen jedoch künftig abermals der einzige Richtwert für die Bonitätsprüfung sein.

Titelbild: ©iStock.com – robuart