In der Regel wird ein Arbeitsverhältnis durch die Kündigung von einem Vertragspartner beendet. Doch es gibt gute Gründe, die gegen eine Kündigung sprechen. Für diesen Fall gibt es den Aufhebungsvertrag. Diese bieten sowohl dem Arbeitgeber, als auch dem Arbeitnehmer Vor- und Nachteile. Über die Hintergründe und wichtige Richtlinien wird im Folgenden informiert.
Aufhebungsvertrag und Kündigung – Definition und Unterschiede?
Ein Aufhebungsvertrag ist ein vertraglich zustande gekommenes Abkommen, dass einvernehmlich zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zustande kommt und ein Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet. Eine Kündigung ist im Unterschied dazu eine einseitige Erklärung, die auch dann wirksam wird, wenn ein Vertragspartner nicht einverstanden ist. Für einen Aufhebungsvertrag gibt es die unterschiedlichsten Gründe. Hierzu können unüberwindbare Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören, die außergerichtlich geregelt werden sollen. Ein häufiger Grund ist außerdem, dass der Arbeitnehmer einen Job in einem anderen Unternehmen antreten will und deshalb die aktuelle Arbeitsstelle möglichst schnell verlassen möchte.
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Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags?
Ein Aufhebungsvertrag hat den Vorteil, dass der Zeitpunkt des Beschäftigungsende in Absprache festgelegt werden kann. So werden Kündigungsfristen aufgehoben bzw. können abgekürzt oder in Einzelfällen auch verlängert werden. Rechtliche Hindernisse, die einem Arbeitgeber eine Kündigung erschweren können, gibt es bei einem Aufhebungsvertrag nicht, denn die Vorschriften des Kündigungsschutzes gelten nur für Kündigungen und nicht für Aufhebungen eines Arbeitsvertrages. Ein Aufhebungsvertrag kann für den Arbeitnehmer durchaus ein Vorteil sein, denn Arbeitgeber sind oft zur Zahlung einer Abfindung bereit und auch über das Arbeitszeugnis entsteht bei einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag seltener Streit.
Ein bedeutender Nachteil ist allerdings die Sperrzeit, die den Arbeitnehmer trifft. Da dieser sein Arbeitsverhältnis im Einverständnis gelöst hat, verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von mindestens drei Monaten. In dieser Zeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt. Seit Ende 2008 gibt es jedoch die Möglichkeit, eine Sperrzeit zu vermeiden. Dieses geht, wenn der Arbeitgeber schon vor dem Aufhebungsvertrag eine betriebsbedingte Kündigung ankündigt. Aufhebungsverträge sind nur in schriftlicher Form und von beiden Parteien unterschrieben wirksam und rechtsverbindlich.
Auch für Arbeitgeber kann ein Aufhebungsvertrag Vorteile mitbringen, denn der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers entfällt. So können auch Arbeitsverhältnisse aufgelöst werden, die sonst nicht gekündigt werden können. Das können beispielsweise langjährige und ältere Arbeitnehmer, Arbeitnehmer mit Familie oder Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz wie Betriebsräte und Schwerbehinderte sein. Zudem muss bei einem Aufhebungsvertrag kein Grund genannt werden, auch der Betriebsrat muss dazu nicht gehört werden.
Ein einmal schriftlich niedergeschriebener Aufhebungsvertrag kann nur schwer aufgelöst werden. Eine Anfechtung ist zwar grundsätzlich möglich, doch liegen die dafür vorgeschriebenen Anfechtungsgründe nur selten vor.
Inhalt eines Aufhebungsvertrages
Folgendes muss in einem Aufhebungsvertrag schriftlich festgelegt sein:
- Exakt der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis enden soll
- Es muss dargelegt sein, dass das Arbeitsverhältnis auf gegenseitigem Einverständnis beendet wird.
- Ausstehende Gehaltszahlungen müssen niedergelegt werden, z.B. Provision, Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung & Kostenerstattung.
- Die Gewährung von Resturlaub oder die entsprechende Abgeltung
- Es ist sinnvoll, dass gesamte Arbeitszeugnis dem Aufhebungvertrag anzuhängen und die Zeugnisnote niederzuschreiben.
- Auflistung des Betriebseigentums, das dem Arbeitgeber zurückzugeben wurde, beispielsweise Handy, Dienstwagen, Laptop, Schlüssel, Chipkarten, Unterlagen, Kundenlisten
- Erledigungsklausel – mit der festgelegt wird, wann alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis erledigt sind.
Ein Aufhebungsvertrag ist, wenn er regelkonform abgeschlossen wird eine gute Möglichkeit für beide Vertragspartner um ein Arbeitsverhältnis im Guten zu beenden. Gerade wenn sich beim Arbeitnehmer Lebensumstände ändern und ein neuer Job oder ein Umzug geplant ist, können auf diese Art lange Kündigungsfristen umgangen werden.
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Titelbild: © iStock.com/BartekSzewczyk
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