Die Bausparkasse Wüstenrot hat insgesamt 15.000 Kunden gekündigt, da die Zinsen auf ihrem Guthaben angeblich zu hoch seien. Das sei ein übliches Vorgehen behauptet das Unternehmen, doch die Verbraucherschützer schlagen Alarm. Verbraucher werden vermehrt dazu gedrängt ihre Sparverträge zu kündigen, das berichtet zumindest die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Für sichere Geldanlagen wie Tagesgelder, Festgelder und Sparbriefe erhalten Sparer kaum noch mehr als zwei Prozent Zinsen. Anders sieht es aus bei Verträgen, die schon vor vielen Jahren abgeschlossen worden sind. Einige Bausparverträge und Banksparpläne bieten ihren Kunden noch Zinsen bis zu vier Prozent. Und darin liegt der Hund begraben: Um zu sparen, scheinen Finanzinstitute zunehmend Verbraucher aus ihren Verträgen rausdrängen zu wollen. Nach Aussage der Verbraucherzentralen geschieht dies mit zum Teil dreisten Methoden und oft ohne Rechtsgrundlage. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellte die zehn jüngst beobachteten Maschen der Anbieter und ihre Einschätzungen vor. Eine Auswahl davon soll hier kurz wiedergegeben werden.

Sparkasse behauptet ein Kündigungsrecht bei einem Banksparplan

Vor Ablauf der fest vereinbarten Vertragslaufzeit darf die Sparkasse einen Banksparplan grundsätzlich nicht kündigen. Was sie aber nach Meinung der Verbraucherzentrale nicht davon abhält genau dies zu tun. Behauptet wird in diesen Fällen, dass sich das Kündigungsrecht aus dem Allgemeinen Darlehensrecht des BGB ergebe und dass dieses Recht auch auf den Banksparplan anwendbar sei.

Bausparkasse kündigt übersparten Bausparvertrag

Bausparkassen kündigen Bausparverträge, deren Guthaben die Bausparsumme erreicht hat. In solchen Fällen könnte das Recht jedoch auf Seiten der Bausparkasse liegen, denn es gibt keine ewig bindenden Verträge.

Berater Tipp

Bausparkasse deckt Kunden in „bessere“ Verträge um

Kunden werden „bessere“ Verträge angeboten, die sich im Nachhinein allerdings als schlechtere Alternative zeigen. In vielen Fällen würden Kunden nach Änderung des Vertrages keinen Zinsbonus mehr erhalten. Das Anbieten anderer Verträge ist nicht illegal, aber die Umdeckung von guten in faktisch schlechtere Verträge stellt eine Falschberatung dar. Ob in solch einem Fall eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, kann nur von einem (Fach-)Anwalt bewertet werden.

Bausparkasse kündigt zuteilungsreifen Bausparvertrag

Bausparkassen behaupten, sie können einen Vertrag kündigen, weil er schon einige Jahre zuteilungsreif sei und sich der Kunde nun bitte entscheiden solle, ob er sein Bauspardarlegen noch wolle oder nicht. Bei Schweigen des Kunden, würde der Vertrag dann gekündigt. Gegen solche Maßnahmen sollte sich der Kunde wehren und ggf. eine Verbraucherzentrale informieren.

Bausparkasse verweigert Bonuszins bei übersparten Verträgen

Danach behaupten Bausparkassen, dass ein Bonuszins nur dann gewährt würde, wenn Verbraucher auf ein Bauspardarlehen verzichten können. Sie beziehen sich dabei auf die Allgemeinen Bausparbedingungen. Eine wegeisende Rechtsprechung gibt es in solchen Fällen noch nicht. Ein Erfolg hängt vor allem mit dem Inhalt und dem Wortlaut der Bausparbedingungen zusammen.

Bausparkasse kündigt Bausparvertrag ohne Regelbesparung

Hier werden Bausparverträge gekündigt, wenn Verbraucher für einen bestimmten Zeitraum nicht nachkommen, den Sparbeitrag zu zahlen. Der Tipp der Verbraucherzentrale: Die Verbraucher sollten sich die Anspruchsgrundlagen schriftlich darlegen lassen. Die Erfolgsaussichten für Kunden hängen vom Einzelfall ab.

Video: Bausparen einfach erklärt Keven Bezold

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Der gesamte Bericht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kann hier runtergeladen werden.

Bildnachweis: © Gina Sanders – Fotolia.com