Im Job kürzer zu treten ist manchmal unerlässlich, beispielsweise wenn Nachwuchs ins Haus steht oder ein kranker Angehöriger gepflegt werden soll. Doch wer die Arbeitszeit reduzieren möchte, steht meist vor einer Menge Fragen. Muss der Chef mitspielen, kann irgendwann wieder auf Vollzeit gewechselt werden und wann muss der Antrag auf Änderung überhaupt gestellt werden?

Voraussetzungen für eine gekürzte Arbeitszeit

Wer von Vollzeit auf Teilzeit umsteigen möchte, hat meist gravierende Gründe für seine Entscheidung. Denn es entsteht nicht nur mehr Freizeit, sondern auch eine gekürzte Lohnabrechnung. Das kann zwar teilweise durch Pflegegeld, Kindergeld oder Erziehungsgeld ausgeglichen werden, sollte aber dennoch nicht unterschätzt werden. Daher ist es ratsam im Vorfeld zu überlegen und mindestens im Kopf zu überschlagen, ob es finanziell überhaupt möglich ist, weniger Stunden als bisher zu arbeiten.
Die Arbeitszeit zu reduzieren ist keine Sache, die von heute auf morgen erledigt werden kann. Drei Monate vorher muss der entsprechende Antrag beim Chef eingereicht werden, denn schließlich muss der Arbeitgeber die Möglichkeiten haben, die fehlende Arbeitskraft auszugleichen.
Zustimmen muss dieser aber nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und im Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt werden.

Vertrag und Entscheidungsverfahren

Der Antrag auf Verkürzung bedarf keiner bestimmten Form, er sollte jedoch um allen Eventualitäten vorzubeugen, maschinen– oder PC-geschrieben sein und nicht auf elektronischem Weg zugestellt werden. Also entweder persönlich übergeben oder per Post – am besten mittels Einschreiben – zugestellt werden. Bevor der Antrag erstellt und übergeben wird, sollte noch einmal im Arbeitsvertrag nachgesehen werden, ob es hier nicht eine Klausel gibt, die besondere Anforderungen an einen solchen Antrag stellt.

Berater Tipp
Es könnte zum Beispiel sein, dass er bis zum Monatsersten oder bis zum 15. eines Monats abgegeben werden muss oder dass es eine Sondervereinbarung zur Frist gibt, die dann vielleicht länger als drei Monate ist.

Wer die Arbeitszeit reduzieren will, ist folgerichtig nicht mehr jeden Tag am Arbeitsplatz, beziehungsweise verlässt diesen früher als bisher. Die neuen, gewünschten Arbeitszeiten gehören unbedingt in den Antrag auf Teilzeitarbeit.

Wie entscheidet der Chef?

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dem Antrag zustimmen, sofern es keine betrieblich bedingten Gründe gibt, die dagegen sprechen. Diese Gründe können sein:

  • der Arbeitsablauf wird beeinträchtigt
  • die betriebliche Sicherheit wird beeinträchtigt
  • das Arbeitszeitsystem wird erheblich gestört und andere Mitarbeiter können nicht in ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit eingesetzt werden
  • es werden unverhältnismäßige Kosten verursacht

Wird der Antrag die Arbeitszeit zu reduzieren abgelehnt, ist es am besten ein Gespräch zu suchen. Meist kann man sich aufeinander zubewegen und in Verhandlungen auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Ist das nicht der Fall und die Verkürzung der Arbeitszeit ist zwingend notwendig, kann Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit ist nämlich in § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) festgelegt und hängt nicht vom persönlichen Grund des Wunsches nach reduzierter Arbeitszeit ab.
Das heißt beantragen kann jeder Arbeitnehmer – egal aus welchen Gründen. Ob es dem Betriebsklima zuträglich ist die Angelegenheit vors Arbeitsgericht zu bringen ist allerdings eine Sache, die vorher genau abgewägt werden sollte.

Video: Teilzeit arbeiten oder Arbeitszeit reduzieren – So setzt Du Deinen Anspruch auf Teilzeit durch!

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Teilzeitarbeit = Einbahnstraße

Die Chancen für einen Arbeitnehmer die Arbeitszeit zu reduzieren stehen also nicht schlecht. Notfalls gibt es rechtliche Mittel, um den Wunsch durchzusetzen. Man sollte aber immer bedenken, dass nur der Wunsch nach Teilzeit gesetzlich verankert ist. Möchte man im Verlauf des Arbeitsverhältnisses wieder auf Vollzeit wechseln, so hat man darauf keinen gesetzlichen Anspruch.

Titelbild: ©istock.com – AndreyPopov