Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres, doch leider sehr kurz. Jedenfalls kommt es einem jedes Jahr wieder so vor, als würde man erst ewig auf seinen Urlaub warten, und dann ist dieser schon nach kurzer Zeit wieder vorbei.

Allgemeine Urlaubsregelungen

In Deutschland haben wir einen vergleichsweise hohen Urlaubsanspruch. Jedem Arbeiter und Angestellten in Deutschland steht Erholungsurlaub zu. Dies gilt unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis (befristet oder unbefristet) und von der Art der Beschäftigung.

Der vom Gesetzgeber mindestens vorgeschriebene Jahresurlaub beträgt bei einer 5 Tage Woche 20 Tage Urlaub im Jahr.

Dieses Maß darf nicht unterschritten werden. Sind im Arbeitsvertrag weniger Urlaubstage angegeben, so gilt automatisch das vom Gesetzgeber festgelegte Mindestmaß und der im Vertrag angegebene Urlaubsanspruch ist ungültig. Der rein gesetzliche Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der Wochentage, an denen gearbeitet wird. Ein Angestellter mit einer 6 Tage Woche hat demnach einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen im Jahr.

In der Regel liegen die tatsächlich gewährten Urlaubstage in den meisten Branchen eher über dem gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruch. Einer Medizinischen Fachangestellten beispielsweise stehen im Jahr laut Tarifvertrag 26 Tage Urlaub zu, im Bereich des öffentlichen Dienstes sind es sogar 30 Tage im Jahr. Wird der Urlaubsanspruch falsch berechnet kann man sich jederzeit einfach mit der richtigen Zahl an Urlaubstagen an den Arbeitgeber wenden. Falsch berechnete Urlaubstage sind automatisch ungültig, es besteht immer der Anspruch auf die korrekte Anzahl.

Video: Urlaubsanspruch: Welche Rechte gelten?

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Wie viele Urlaubstage stehen mir zu, wenn ich in Teilzeit beschäftigt bin?

Wer in Teilzeit beschäftigt ist, hat den grundsätzlich gleichen Urlaubsanspruch wie seine vollzeitbeschäftigten Kollegen. Wer an fünf Tagen der Woche seinen Arbeitsplatz aufsucht, hat ebenfalls Anspruch auf den gesetzlichen oder individuell vereinbarten Urlaub in voller Höhe.

Wer allerdings seinen Arbeitsplatz an weniger Tagen in der Woche aufsucht, hat einen entsprechend geringeren Urlaubsanspruch. Der gesetzliche Urlaubsanspruch sichert einen Urlaubsanspruch von 4 Wochen im Jahr. Wer also nur an drei Tagen in der Woche arbeitet, der benötigt für die 4 Wochen Urlaub nur 12 Tage. Und genauso setzt sich das fort. Eine Arbeit ohne Urlaubsanspruch gibt es nicht.

Auch wer nur an einem Tag in der Woche arbeitet, hat Anspruch auf 4 Urlaubstage im Jahr.

Ebenso verhält es sich natürlich mit dem üblicherweise in höherem Maße gewährten Urlaubsanspruch. Dieser wird ebenso aufgeteilt wie der rein gesetzliche Urlaub.

Berater Tipp

Was ist bei Arbeitsbeginn mitten im Jahr?

Bei Angestellten, die erst im Verlauf eines Jahres zu einem Arbeitgeber gewechselt haben, reduziert sich der Urlaubsanspruch um die fehlende Zeit des Jahres. Die Berechnung erfolgt hierbei aber auf den Tag genau. Beginnt ein Arbeitnehmer mit einem Urlaubsanspruch von 20 Tagen seine Stelle am 16.05. des Jahres, so stehen ihm 10,88, also 11 Tage zu. Und genauso verhält es sich mit natürlich auch hier mit den meist höheren vertraglichen Urlaubsansprüchen.

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu, wenn ich meinen Urlaub aus dem letzten Jahr nicht verbraucht habe?

Wer seinen Urlaub aus freien Stücken nicht genommen hat, hat gesetzlich geregelt schlechte Karten seinen Resturlaub mit in das nächste Kalenderjahr zu nehmen, denn tatsächlich verfällt nicht genutzter Urlaubsanspruch am 31.12. des Jahres. Ausnahmen gibt es hier allerdings dann, wenn nicht aus freien Stücken, sondern aus betrieblichen Gründen, beispielsweise einem hohen Krankenstand, auf den Urlaub verzichtet werden musste. In einem solchen Fall kann der Urlaubsanspruch mit in das nächste Jahr genommen werden, muss dann aber in der Regel bis Ende März genommen werden.

Fazit

Der Urlaubsanspruch ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Arbeitnehmer haben bei Vollzeitbeschäftigung ein Recht auf mindestens 20 Tage Erholungsurlaub im Jahr. Der Urlaubsanspruch besteht immer, einen Arbeitsplatz ohne Urlaubsanspruch gibt es in Deutschland nicht. Falsch berechneter Urlaubsanspruch ist automatisch ungültig und muss korrigiert werden.

Titelbild: © istock.com – darkbird77