Raus aus der Arbeitslosigkeit? Kann das von Arbeitsagenturen und Jobcenter erklärte Ziel nicht aufgrund der angebotenen Beratungsgespräche verwirklicht werden, ist ein Vermittlungsgutschein oftmals die Lösung. Was der Aktivierungs und Vermittlungsgutschein genau bedeutet, wie er zum Einsatz kommt und welche Voraussetzungen der Arbeitssuchende dabei erfüllen muss.

Vermittlungsgutschein die wichtigsten Fakten

Er steht für die Beseitigung der Arbeitslosigkeit: der Begriff des Aktivierungs und Vermittlungsgutscheins. Als arbeitsmarktpolitisches Instrument von Jobcenter und der Agentur für Arbeit bescheinigt der Vermittlungsgutschein einer arbeitslosen Person, dass gewisse Voraussetzungen einer Förderung gegeben sind, welche eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt möglich machen.

Der Vermittlungsgutschein ermöglicht dabei dem Arbeitssuchenden, sich von privaten und im Vorfeld selbstständig aufgesuchten Arbeitsvermittlern bei der Jobsuche unterstützen zu lassen. Hierfür muss der Jobsuchende den Gutschein bei einem dafür zugelassenen Träger einreichen. Nach erbrachter Leistung erhält dieser schließlich sein Honorar von der Bundesagentur für Arbeit. Die Höhe der Vermittlungsprovision beträgt bis zu 2000 Euro.

Wichtig: Der Gutschein kann regional beschränkt oder zeitlich befristet sein. Der Arbeitssuchende trägt dabei keine der anfallenden Kosten.

Vermittlungsgutschein beantragen so geht’s!

Grundsätzlich gilt: Alle Arbeitslosen und Jobsuchenden, die ALGI beziehen, haben rechtlich Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Es besteht dabei in der Regel eine sechswöchige Wartezeit innerhalb der letzten drei Monate. Wer zwischenzeitlich eine Maßnahme oder Weiterbildung besucht, bekommt diese Zeit nicht angerechnet.

Ist der Jobcoach der Ansicht, ein privater Arbeitsvermittler könne mit seinem Knowhow mehr zur Jobsuche des Arbeitssuchenden beitragen, dann wird er den Vermittlungsgutschein auch ausstellen.

Neben den ALGIEmpfängern können auch folgende Personen entweder schriftlich, telefonisch oder auch persönlich einen Antrag auf den Gutschein stellen:

  • ALGIIEmpfänger (Diese haben jedoch im Gegensatz zum ALGI keinen verbindlichen Rechtsanspruch auf den Gutschein.)
  • Jobsuchende wie Rückkehrer nach der Elternzeit oder Erwerbsaufstocker Jobsuchende mit einem EinEuroJob
  • Jobsuchende ohne Leistungsbezug (z.B. Hochschulabsolventen)
  • arbeitslose Gründer oder Arbeitslose, welche eine Existenzgründung anstreben
 

So kommt der Gutschein zum Einsatz

Wer einen Vermittlungsgutschein in den Händen hält, der kann mithilfe von Kopien auch mehrere Arbeitsvermittlungen beauftragen. Ist der Wiedereinstieg ins Berufsleben dann geglückt, erhält die  Arbeitsvermittlung den Gutschein im Original, um in den Genuss der Provision zu kommen.

Nicht zu vergessen ist, dass es sich bei der neuen Arbeitsstelle um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handeln muss, welches ein Minimum von 15 Wochenstunden umfasst.

Und: Die vereinbarte Beschäftigungsdauer muss mindestens drei Monate betragen. Besteht das Beschäftigungsverhältnis schließlich seit mehr als sechs Wochen, erfolgt die Auszahlung des Gutscheins in Form einer ersten Rate von 1000 Euro.

Nach einer Dauer von sechs Monaten zahlt die Agentur für Arbeit dem privaten Vermittler die zweite Rate von ebenfalls 1000 Euro aus. Zudem besteht auch die Möglichkeit, mithilfe des Vermittlungsgutscheins eine AVGSgeförderte Weiterbildung in den Job zu absolvieren.

Unter wbstraining.de finden Interessierte zahlreiche Weiterbildungskurse in den Bereichen Buchhaltung, SAPSoftware, Management, CAD, Pädagogik, Medien, Kommunikation oder EDVAnwendungen und Sprachen.

Berater Tipp

Der Vermittlungsgutschein: Ein Weg heraus aus der Arbeitslosigkeit

Unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen können Arbeitslose einen privaten Fachkräftevermittler mit der JobSuche beauftragen, die ihnen auf Kosten der Agentur für Arbeit beim Wiedereinstig ins Arbeitsleben effektiv unter die Arme greifen.

Der Vermittlungsgutschein ist eine kostenlose Chance für viele Jobsuchende, wieder in Lohn und Brot gebracht zu werden und zwar dauerhaft!

Titelbild: © iStock – Pattanaphong Khuankaew