Die Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Form der Absicherung überhaupt. Sie ist ausgesprochen preisgünstig, aber ihr Leistungsportfolio ist buchstäblich unbezahlbar. So schützt die Privathaftpflichtversicherung vor Schäden, die im privaten Bereich verursacht werden. Lediglich die Schadensfälle, welche sich auf beruflicher Basis sowie mit Blick auf den Betrieb eines Fahrzeugs ereignen, sind durch diese Versicherung nicht abgedeckt. Außerdem gibt es weitere Faktoren bei der Entscheidung für eine Privathaftpflichtversicherung zu beachten.

Die Privathaftpflichtversicherung als unverzichtbarer Begleiter

Jeder Bürger ist per Gesetz verpflichtet, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. In Anlehnung an den § 823 BGB deckt sie entstandene Schäden in unbegrenzter Höhe ab. In diesem Zusammenhang ist es sogar unerheblich, ob der Schaden unbeabsichtigt, aus Leichtsinn oder gar vorsätzlich verursacht worden ist. Die wichtigsten Leistungen der Privathaftpflichtversicherung beziehen sich auf die folgenden Bereiche:

  • Personensachschäden
  • Mietsachschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Durch diese Form der Absicherung sind Versicherungsnehmer folglich gegen finanzielle Schäden geschützt. Ohne eine private Haftpflichtversicherung wäre es nach einem Schadensfall gegebenenfalls sogar möglich, dass der Verursacher des Schadens die anfallenden Kosten, wie beispielsweise Schmerzensgeld etc. ein Leben lang aus der eigenen Tasche finanzieren müsste. Je nach Finanzsituation könnte dies für nicht Versicherte folglich existenzbedrohlich sein, da insbesondere Personenschäden durchaus in die Millionenhöhe gehen können.

Optimal abgesichert – dank richtiger Deckungssumme

Bei der Auswahl der richtigen Privathaftpflichtversicherung stehen Verbraucher oftmals vor der Frage, welche Deckungssumme in Frage kommt. Je niedriger dieser Betrag ist, desto geringer folglich die monatlichen Beiträge zur Privathaftpflichtversicherung. Während einige Versicherer Deckungssummen von 50.000 Euro anbieten, ist es bei anderen möglich, Deckungsbeiträge von bis zu 10 Millionen Euro zu wählen.

Berater Tipp

Welche Deckungssumme ist angemessen?

In Anbetracht der Tatsache, dass die Beiträge zur Privathaftpflichtversicherung ohnehin verhältnismäßig gering sind, lohnt es sich unbedingt, eine möglichst hohe Versicherungssumme zu wählen. Wenn sich beispielsweise ein Personenschaden ereignet, kann es für den Versicherungsnehmer durchaus teuer werden, wenn er sich vorab lediglich für eine Deckungssumme von 50.000 Euro entschieden hat. Für die Zahlung des Differenzbetrages zur tatsächlichen Schadenshöhe muss er selbst aufkommen.

Welche Schäden sind abgesichert – welche nicht?

Die Leistungen der Privathaftpflichtversicherung sind buchstäblich Gold wert. So sind zum Beispiel Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst verursacht oder erlitten hat, durch die PV abgedeckt. Schäden, welche durch Angehörige verursacht worden sind, die mit dem Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Auch Personen, die nicht im selben Haushalt gemeldet sind, aber im Versicherungsvertrag vermerkt sind, profitieren von der Absicherung durch die Privathaftpflichtversicherung.

Darüber hinaus sind Schäden an geliehenen Gegenständen, an Mietsachen sowie an gepachteten Gegenständen mitversichert. Nicht mitversichert sind Schäden, welche durch den Betrieb eines Fahrzeugs – egal, ob zu Wasser, zu Lande oder in der Luft – entstehen. In diesen Fällen ist der Schaden durch die KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Zu beachten ist, dass eine Sonderklausel im Versicherungsvertrag eingetragen werden sollte. Diese versichert auch schuldunfähige Personen, wie beispielsweise Kinder unter 7 Jahren mit. Würde beispielsweise ein sechsjähriges Kind einen Schaden verursachen, müssen die Eltern hierfür aufkommen. Die private Haftpflichtversicherung kann bei diesen Schäden nicht in Anspruch genommen werden.

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Es geht nicht ohne. Das sieht auch der Gesetzgeber so.

Wenn es um die Privathaftpflichtversicherung geht, lohnt es sich wahrlich nicht, am falschen Ende zu sparen. Wer auf diese Versicherung verzichtet, begibt sich – auch rein rechtlich – auf sehr dünnes Eis. Ganz abgesehen davon, dass Nichtversicherte im schlimmsten Fall gar den finanziellen Ruin erleiden könnten, falls ein Schaden entsteht, der mit hohen Folgekosten einhergeht. Denn aus eigener Tasche sind derartige Beträge meist nicht finanzierbar.
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