Für jedes Unternehmen ist eine drohende Zahlungsunfähigkeit das schlimmste anzunehmende Szenario. Handelt es sich nicht nur um eine vorübergehende Liquiditätsschwäche, ist schnelles Handeln erforderlich, um das Unternehmen und die Gläubiger zu schützen.

Vorübergehende oder drohende Zahlungsunfähigkeit? Mögliche Maßnahmen und Konsequenzen

Oftmals ist es für Unternehmen nicht einfach festzustellen, ob Zahlungsprobleme nur vorübergehend oder dauerhaft sind. Ein vorübergehender Liquiditätsengpass liegt beispielsweise bei umsatzschwachen Wochen vor oder bei verspäteten Zahlungseingängen durch Auftraggeber, die durch ausreichend vorhandene liquide Mittel aus Rücklagen ausgeglichen werden können. Manchmal ist es bei Zahlungsschwierigkeiten notwendig, fällige Rechnungen verspätet zu begleichen oder bei einer längeren Phase der Umsatzschwäche einzelnen Mitarbeitern die Kündigung auszusprechen, um Personalkosten zu reduzieren. Eine Maßnahme kann auch sein, schnell verkäufliche Unternehmenswerte zu veräußern, um Liquidität zu generieren oder Überbrückungskredite bei Banken zu beantragen.

Sind die Rücklagen jedoch aufgebraucht und keine die Verbindlichkeiten deckenden Zahlungseingänge, Überbrückungskredite oder Darlehen durch Unternehmensinterne oder Dritte zu erwarten, liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor. Erste Anzeichen hierfür sind:

  • ständig wiederkehrende Zahlungserinnerungen, Mahnungen und Schreiben von Inkassoinstituten
  • permanentes Ausschöpfen des Unternehmenskontos bis zur Kontokorrentlinie
  • ausbleibende oder stark verspätete Gehaltszahlungen an die Mitarbeiter über mehrere Monate hinweg
  • Kündigung von Geschäftsbeziehungen aufgrund von ausbleibender Rechnungsbegleichung.

Größte Risiken durch drohende Zahlungsunfähigkeit und daraus resultierende Pflichten

Mitarbeiter, denen über Monate hinweg keine oder nur anteilige Gehälter ausbezahlt wurden, können die fristlose Kündigung aussprechen und die Arbeit einstellen. Auch können Banken, die Darlehen oder Überziehungskredite gewährt haben, bei ausbleibenden Ratenzahlungen die Geschäftsbeziehung schlimmstenfalls fristlos beenden und Geschäftskonten einfrieren.

Während Lieferanten und Mitarbeiter in manchen Fällen vertröstet werden können, gibt es zwei Institutionen, die nur wenig Spielraum lassen bei ausbleibenden Zahlungen: das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger. Werden fällige Steuerverbindlichkeiten sowie Krankenkassen- und rentenversicherungsbeiträge nicht pünktlich bezahlt, sind Finanzamt beziehungsweise Sozialversicherungsträger berechtigt, die Zwangsvollstreckung beim Amtsgericht anzuordnen.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine drohende Zahlungsunfähigkeit binnen maximal drei Wochen durch einen Antrag auf Insolvenzeröffnung beim Amtsgericht angezeigt werden muss. Das Insolvenzverfahren soll Unternehmensbeteiligte sowie Gläubiger schützen. Mit Einleitung des Insolvenzverfahrens verwaltet der vom Amtsgericht bestellte Insolvenzverwalter das Vermögen des Unternehmens und prüft, ob eine Sanierung möglich ist. Wird ein Antrag auf Insolvenzantrag verspätet gestellt und liegt somit eine Insolvenzverschleppung vor, können sich die Geschäftsführer unter Umständen sogar strafbar machen.

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Vorausschauendes Handeln mithilfe eines Businessplans

Für jedes Unternehmen ist es sinnvoll, einen Business- sowie einen Liquiditätsplan zu erstellen, um wichtige Unternehmenskennzahlen Monat für Monat überprüfen und bei Abweichungen schnell reagieren zu können. Während auf der einen Seite alle Kosten wie Büro-, Personal-, Versicherungs- und Betriebsmittelkosten und insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern der Höhe nach beziffert werden müssen, müssen auf der anderen Seite Umsatz- und Ertragsrechnungen gegenüberstehen, die mindestens die Verbindlichkeiten abdecken. Häufig unterschätzen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen die Wichtigkeit eines Businessplans und stehen beispielsweise in der Urlaubssaison ihrer Mitarbeiter bereits vor ernsten Schwierigkeiten.

Bleiben erwartete Aufträge und damit Umsätze aus oder erweist sich ein Auftraggeber als unzuverlässig bezüglich vereinbarter Zahlungsmodalitäten und -fristen, ist sofortiges Handeln erforderlich, um eine Schieflage des Unternehmens zu vermeiden. Maßnahmen können beispielsweise sein, andere Aufträge oder Auftraggeber zu generieren oder Personal abzubauen.
Sinnvoll ist die Zusammenarbeit mit einem Steuer- oder Unternehmensberater, um Risiken am besten kalkulieren zu können.

Rechtzeitiges Agieren ist entscheidend

Viele Unternehmen geraten gelegentlich in eine finanziell angespannte Situation, die sich zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit entwickeln kann, falls schnelles Reagieren ausbleibt. Um den Gang zum Amtsgericht zu vermeiden, ist das kontinuierliche Überprüfen von Soll- und Istwerten des Businessplans von größter Wichtigkeit, um Abweichungen schnell zu erfassen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Titelbild: © istock.com – Gearstd