Als Unternehmer ist es bei der Fülle an Versicherungen schwierig den Überblick zu behalten. Hier gibt es einen tieferen Einblick in die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, wann diese in Kraft tritt und für welche Personengruppe ein Abschluss einer solchen Versicherung in Frage kommt.

Was ist ein Vermögensschaden?

Unter einem Vermögensschaden wird allgemein ein Schaden verstanden, der von einer Person am Vermögen Dritter entstanden ist. Dabei gibt es eine Unterscheidung zwischen echten und unechtem Vermögensschaden. Während bei einem echten Vermögensschaden kein unmittelbarer an einer Person oder einer Sache entstanden ist, wird von einem unechten Vermögensschaden gesprochen, wenn dies die Folge von Personen- oder Sachschaden ist.

In der Realität bedeutet das beispielsweise, wenn ein selbstständiger Arzt einen chirurgischen Eingriff durchgeht, bei dem etwas schiefgeht und der Patient nachträglich teure Behandlungen und Nachoperationen benötigt.

Allerdings ist festzuhalten, dass eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nur in jenen Fällen greift, wo nachgewiesen werden kann, dass kein absichtliches Verhalten dahintersteckt, sondern es tatsächlich auf einen Fehler oder Unfall zurückzuführen ist.

Für wem eignet sich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Auch wenn es sich um ein scheinbar komplexes Thema handelt, ist die Sachlage relativ eindeutig und schlüssig. Der Gedanke einen Vermögensschaden versichern zu lassen, kommt vor allem für Personen und Berufsgruppen in Frage, die berufsbedingt regelmäßig und häufig mit dem Leben, der Gesundheit sowie den finanziellen Mitteln anderer Personen zu tun haben.

Zu diesen zählen beispielsweise:

  • Architekt
  • Arzt
  • Rechtsanwalt
  • Steuerberater
  • Vermögensberater
  • Börsenmakler
Berater Tipp
Gerade bei diesen Berufsgruppen wie etwa Vermögensberatern oder Maklern an der Börse ist dies unentbehrlich. Oftmals geht es bei diesen Beratungen und Spekulationen um Beträge in Millionenhöhe, für die aus der Privattasche schon mangels vorhandener Liquidität nicht haften kann.

 

Unterschied zwischen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und Privathaftpflicht

Auf den ersten Blick fragt sich so mancher Unternehmer möglicherweise, wozu er eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen sollte. In sehr vielen Fällen wird damit argumentiert, dass bereits eine vorhandene Privathaftpflichtversicherung besteht. Doch ist diese tatsächlich ausreichend?

Diese Frage muss mit einem klaren Nein beantwortet werden. Zwar wird bei einer Privathaftpflicht auch Vermögensschaden versichert, allerdings tritt diese nur bei sogenannten unechten Vermögensschäden in Kraft. Diese ist in der Realität und bei bestimmten Berufsgruppen auch nur bedingt brauchbar. Denn die Deckungssummen beschränken sich bei den meisten Versicherungen auf einen niedrigen sechsstelligen Betrag. Vermögensschäden liegen hingegen in vielen Fällen deutlich höher, weshalb die Deckungssumme bei diesen Versicherungen meist auch in Millionenhöhe liegt. Daher ist es immer sinnvoll sich anzusehen, ob eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll wäre.

Vermögensschadenversicherungen machen Sinn

Die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Versicherung lässt sich wie oben erläutert nicht pauschal beantworten. Denn nicht jede Person kann mit einer solchen Versicherung auch tatsächlich etwas anfangen bzw. im Akutfall einen Nutzen daraus ziehen. Speziell für Personen, die mit höheren Geldbeträgen und/oder dem Leben anderer Personen zu tun haben, sollten ernsthaft darüber nachdenken. Immerhin sind die Versicherungssummen verhältnismäßig sehr gering im Vergleich dazu, um welche Summen es im schlimmsten Fall gehen könnte.

 

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