Wer die Berufsunfähigkeit bewilligt bekommen möchte, muss einen langen Weg gehen. Die Basis hierfür ist der Antrag auf Berufsunfähigkeit – und der sollte so gründlich und zügig wie nur möglich ausgefüllt werden.

Die Basis für den Antrag auf Berufsunfähigkeit bildet die ärztliche Bescheinigung

Wer einen Antrag auf Berufsunfähigkeit stellen möchte, muss zunächst über einen vom Arzt erbrachten Nachweis verfügen, dass der Beruf zumindest zu 50 Prozent der üblichen Ganztagsbeschäftigung nicht mehr ausgeführt werden kann. Kann dem Arbeitnehmer die Tätigkeit im zuvor ausgeführten Beruf gesundheitlich nicht mehr zugemutet werden, kann ein entsprechender Antrag gestellt werden. Ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente ist aber nicht immer gegeben.

Die Basis für einen solchen Anspruch liegt darin, dass zunächst auch ausreichende Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden. Dazu muss der Versicherungsnehmer mindestens seit fünf Jahren versichert beschäftigt gewesen sein und davon drei Jahre in die entsprechende Kasse eingezahlt haben.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt auch nur dann zum Tragen, wenn die versicherte Person im erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann, ansonsten aber einer anderen Tätigkeit nachgehen kann. Ansonsten ist eine Erwerbsunfähigkeit gegeben, für die kein Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt werden kann.

Die Einreichung vom Antrag auf Berufsunfähigkeit bei privaten Versicherungsträgern

Um die Berufsunfähigkeitsrente gewährt zu bekommen, muss zunächst der Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt werden. Dieser ist bei der Rentenkasse oder eben der zuständigen Versicherung erhältlich.

Berater Tipp

Alle Unterlagen direkt einreichen

Um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu erzielen, lohnt es sich oft, sofort alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag einzureichen. Dazu ist der Versicherungsschein im Original erforderlich, sowie darüber hinaus ein Nachweis, wann die letztmalige Beitragszahlung erfolgt ist. Dies kann mit einem Kontoauszug erbracht werden, aus dem die Beitragszahlung zu erkennen ist.

Dazu sind als Anlage Arztberichte erforderlich, die erklären wie sich die Berufsunfähigkeit ergeben hat. Diese Berichte können Versicherte bei ihren behandelnden Ärzten anfordern. Dazu ist eine genaue Berufsbeschreibung erforderlich und die Beschreibung der Krankheit, die die Berufsunfähigkeit verursacht hat. Zudem muss geklärt werden, dass der Beruf nicht mehr vollständig ausgeführt werden kann und zu welchem Prozentsatz die versicherte Person noch in ihrem erlernten Beruf tätig sein kann.

Der Weg zur privaten Rente verläuft über:

  • Anragstellung
  • Beitragszahlungsbelegung
  • beiliegende Arztberichte
  • genaue Tätigkeitsbeschreibung
  • Begründung der Berufsunfähigkeit

Es ist vorteilhaft, den Antrag schnellstmöglich einzureichen

Es kann durchaus auch Sinn machen, den Antrag auf Berufsunfähigkeit schon einzureichen, bevor alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Das ist dann der Fall, wenn die Leistungen erst ab dem Zeitpunkt erbracht werden, an dem die Antragseinreichung erfolgt ist.

Da die Ansprüche von Versicherungsnehmern hoch sind und für die Versicherung kostenintensiv ausfallen, ist eine grünliche und umfassende Beschreibung der Ansprüche erforderlich.

Deshalb muss der Antrag ausführlich beantwortet werden und sollte schnellstmöglich eingereicht werden, damit gegebenenfalls auch rückwirkend Leistungen erbracht werden. Auch wenn ein Versicherungsnehmer einem Berufsbild nachgeht, dessen Inhalte bekannt sind, muss die Aufgabenstellung im Antrag genau aufgeführt werden, um anspruchsberechtigt zu sein.

Als Tätigkeitsbeschreibung sollte grundsätzlich ein regulär verlaufener Arbeitstag im Antrag beschrieben werden. Nur dann, wenn eine detaillierte und ganz genaue Tätigkeitsbeschreibung über die klassischen Arbeiten erfolgt ist, wird ein Leistungsanspruch akzeptiert.

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Die Beantragung einer Berufsunfähigkeit ist aufwendig und langwierig

Wer die Berufsunfähigkeit nachweisen und eine entsprechende Rente beantragen will, muss nicht nur zügig handeln, sondern dabei auch sehr gründlich vorgehen. Fehlen nur wenige wichtige Unterlagen im Antrag, kann sich der Leistungsträger von einer entsprechenden Leistung an den Versicherungsnehmer freisprechen.

Wichtig ist dabei der Nachweis der Erkrankung und die Begründung, welche Krankheitsdetails die Ausübung des Berufes konkret verhindern. Diese Nachweise müssen – gegebenenfalls auch gegen Kostenübernahme durch den Versicherungsnehmer – vom Arzt erbracht werden. Es kann dabei lohnend sein, den Antrag schon vor der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen einzureichen, wenn ein Leistungsanspruch ab Einreichung gewährleistet werden soll.

Titelbild: ©istock.com – GeorgeRudy