In Deutschland besteht Versicherungspflicht für alle Studenten.  Das bedeutet, dass alles Studenten bei der Immatrikulation einen Nachweis über ihre Krankenversicherung erbringen müssen, um eine Zulassung zum Studium zu erhalten. Alternativ wird auch ein Nachweis über die Befreiung von der Versicherungspflicht akzeptiert.

Welche Krankenkasse für Studenten gibt es?

Eine besondere Krankenkasse Student gibt es nicht. Bei der Mehrheit der Studierenden besteht die Krankenkasse des Studenten aus der Familienversicherung der Eltern. Das trifft dann zu, wenn die Eltern bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.  Die Kinder sind dann bei den Eltern kostenlos mitversichert. Die Altersgrenze dafür liegt in der Regel bei 23 Jahren. Wenn das Kind sich jedoch in der Ausbildung oder im Studium befindet, verschiebt sich die Altersgrenze bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Eine Versicherung über die Krankenkasse Student ist nur dann möglich, wenn das monatliche Einkommen des Studenten weniger als 450 Euro beträgt.  Für Kinder mit anerkannter Behinderung gibt es keine Altersbegrenzung für die kostenlose Familienversicherung.

Was, wenn die Familienversicherung nicht möglich ist?

So ein Fall kann eintreten, wenn die Altersgrenze überschritten wurde oder wenn von vornherein keine Familienversicherung bestand (beispielsweise weil die Eltern privat versichert sind). In diesem Fall muss sich der Student selbst versichern und sich für eine Krankenkasse mit Tarif Student entscheiden. Sowohl die gesetzliche als auch private Krankenkasse für Studenten bietet besonders günstige Konditionen an. Der Krankenkasse Tarif Student ist jedoch nur für eine begrenzte Zeit verfügbar. Das Maximum sind 14 Fachsemester oder das vollendete 30. Lebensjahr. Nach Ablauf dieser Frist bieten einige Krankenkassen anstelle des niedrigen Tarifs der Krankenkasse Student einen auf 6 Monate befristeten Übergangstarif an, dessen Beiträge zwar höher als der Krankenkasse Tarif Student, aber immer noch günstiger als der normale Tarif ist.

Besteht auch die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung oder einer Befreiung?

Ja, die Krankenkasse Student kann auch durch einen privaten Anbieter (PKV) erfolgen. Die Voraussetzung dafür ist, dass das eigene Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro pro Monat liegt. Bei Unterhaltsleistungen wie Bafög zählt übrigens nur der Teil, der als Zuschuss gezahlt wird, zum Einkommen. Der Teil, der als Darlehen gewährt wird, dagegen nicht. Für Studenten kann eine private Krankenversicherung übrigens günstiger als die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse sein.

Die Tarife sind wesentlich flexibler als bei der GKV und richten sich unter anderem nach dem individuellen Risiko, das der betreffende Antragsteller darstellt. Da Studenten in der Regel junge und gesunde Menschen sind, können sie in einer privaten Krankenversicherung mit niedrigeren Beiträgen rechnen.

Berater Tipp

Beiträge mindern

Eine zusätzliche Senkung ist zum Beispiel durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, Behandlung durch Vertragsärzte oder in Vertragskrankenhäusern und die Beschränkung auf bestimmte Behandlungsmethoden möglich.

Alternativ ist auch eine Befreiung von der Versicherungspflicht für die Krankenkasse Student möglich. Für Studenten besteht diese Möglichkeit immer dann, wenn sie beispielsweise bereits eine Krankenversicherung haben. Das trifft dann zu, wenn sie zum Beispiel einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, in deren Rahmen sie bereits eine Krankenversicherung haben müssen. Es gibt zwar auch noch andere Gründe für eine Befreiung, die aber für Studenten kaum interessant sind. Für die Befreiung von der Versicherungspflicht muss ein Antrag bei der Hochschule gestellt werden, bevor er immatrikuliert wird.

Video: Krankenversicherung für Studenten

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Grundsätzliche Versicherungspflicht

Die meisten sind bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung der Eltern versichert. Wenn das nicht möglich ist, gibt es zwar keine extra Krankenkasse für Studenten, gesetzliche Kassen bieten aber günstige Tarife an. Noch günstiger kann eine private Krankenversicherung sein. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist möglich, wenn bereits eine Krankenversicherung besteht. Dafür müssen ein Antrag gestellt und Nachweise erbracht werden.
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