Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln, da die Klauseln seitens der Versicherer oftmals so kompliziert dargestellt werden, dass eine Beratung durch den Versicherer unerlässlich ist. Dennoch sollte sich jeder Versicherte auch weitere Informationen einholen, da der Versicherer seine Klauseln sicherlich in seinem Sinne auslegen wird.

Was genau besagt die abstrakte Verweisung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist von Versicherungsunternehmen für den Fall der langfristigen Berufsunfähigkeit vorgesehen. Vorsicht ist schon bei Abschluss der Versicherung geboten, wenn Formulierungen in den Geschäftsbedingungen eingeschlossen sind, dass die Versicherung nicht zahlen muss, sobald der Versicherte noch in einem anderen Beruf arbeiten kann. Dann kann der Versicherte auf einen anderen Beruf verwiesen werden. Die Definition der Berufsunfähigkeit im Sinne der abstrakten Verweisung sieht vor, dass eine Berufsunfähigkeit als solche anerkannt wird, falls der Versicherte aufgrund der Einschätzung eines Arztes mehr als sechs Monate erkrankt sein wird. Dabei darf der Versicherte aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung oder Verletzungen seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Daneben darf er auch keine weitere Tätigkeit, die seiner Lebenseinstellung oder seiner Erfahrung entspricht ausüben können.
Tritt der Fall der Fälle ein, so hat die Versicherung die Möglichkeit ihren Kunden auf einen angemessenen Beruf zu verweisen. Trotzdem muss diese Tätigkeit den Fähigkeiten des Versicherten entsprechen und darf nicht sehr viel schlechter bezahlt sein. In der Regel verzichtet ein Versicherungsnehmer auf die abstrakte Verweisung. Nützliche Informationen dazu bietet auch die neue Sprechstunde von CosmosDirekt, um auch eventuell auftretende Fragen zur BU zu klären.

Die konkrete Verweisung innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

In den formellen Gegebenheiten einer konkreten Verweisung geht es darum, dass der Versicherte seinen bisherigen Beruf ausüben kann oder aber derzeit eine andere Tätigkeit ausübt, die seinen Fähigkeiten entspricht. In solchen Fällen kann das Versicherungsunternehmen nur von den Leistungen zurücktreten, falls bereits eine angemessene Tätigkeit ausgeübt wird. Laut den Klauseln in den Versicherungsbedingungen wird in diesem Fall wieder Einkommen generiert und damit fehlt die Basis für die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Experten raten diese Art der Verweisung immer zu akzeptieren, da ansonsten viel höhere Beiträge fällig werden.

Der gute Rat

Empfehlenswert ist der Abschluss einer Rente für Erwerbsminderung in jedem Fall. Gerade für junge Menschen ist sie heutzutage fast schon Pflicht. Die Generation, die vor 1961 geboren wurde, bekommt diese Leistung noch vom Staat, Jüngere allerdings nicht. Jeder vierte Deutsche muss heute früher als erwartet aus dem Beruf aussteigen und braucht deshalb eine Rente für Erwerbsminderung.

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Weitere allgemeine Informationen zu dem Thema BU erhalten Sie in diesem Artikel der FAZ.

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