Bereits im Juni wird die Mindestlohnkommission festlegen, in welcher Höhe eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2019 erfolgen wird. Auf diese Entscheidung können verschiedene Faktoren Einfluss haben. Gegenwärtig entspannt sich in Politik und Öffentlichkeit eine intensive Diskussion über dieses Thema. 

Orientierung am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes

Seit dem Jahr 2017 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro je geleisteter Arbeitsstunde. Die Überprüfung des Mindestlohns und damit der in Deutschland herrschenden Lohnuntergrenze findet alle zwei Jahre statt. Die Mindestlohnkommission entscheidet als paritätisch aus Arbeitgebern und Gewerkschaften besetztes Gremium über diese Anhebung. Dabei schreibt die Geschäftsordnung der Mindestlohkommission vor, dass die Anhebung des Mindestlohns im Regelfall dem Anstieg des Tarifindexes des Statistischen Bundesamts folgen soll. Die Tariflöhne sind im relevanten Zeitraum 2016 und 2017 kräftig angestiegen. Aus den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Zahlen ergibt sich eine Steigerung des Mindestlohns pro Stunde um 35 Cent von 8,84 auf 9,19 Euro. Prozentual entspricht dies einer Erhöhung um knapp vier Prozent.

Argumente für eine starke Erhöhung des Mindestlohns

Zahlreiche Gewerkschaftsvertreter und SPD-Funktionäre sprachen sich in den letzten Wochen deutlich für eine Anhebung des Mindestlohns über 9,19 Euro aus. Befürworter einer kräftigen Mindestlohnerhöhung führen den boomenden Arbeitsmarkt und die glänzenden Konjunkturaussichten als Argumente an. Außerdem weisen Sie daraufhin, dass nur eine erhebliche Erhöhung des Mindestlohn das Existenzminimum sichert.

Insbesondere in Ballungszentren reicht der Mindestlohn gegenwärtig kaum aus, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten. Dementsprechend häufig sind Menschen, die Mindestlohn beziehen, auf staatliche Unterstützung angewiesen, um über die Runden zu kommen.

Forderungen, die weit über elf Euro liegen, sind allerdings nur von stark links orientierten Politikern zu hören. So rechnen Experten nicht damit, dass der Juso-Chef Kevin Kühnert für sein Anliegen, den Mindestlohn auf mindestens 12 Euro je Stunde anzuheben, viele Unterstützer finden wird.

Weitere wichtige Aspekte bei der Erhöhung des Mindestlohns

Die Befürworter einer deutlichen Anhebung der Lohnuntergrenze verweisen gerne auf andere westeuropäische Länder, in denen Arbeitnehmer einen höheren Mindestlohn erhalten als hierzulande. Dazu gehören:

  • Luxemburg mit 11,55 Euro
  • Frankreich mit 9,88 Euro
  • Niederlande mit 9,68 Euro
  • Irland mit 9,55 Euro

Viele Arbeitnehmer und Politiker sind der Auffassung, dass Deutschland als führende Wirtschaftsmacht der EU aus diesem Grund Nachholbedarf beim Mindestlohn hat. Sie sehen in der gegenwärtigen Hochkonjunktur die Gelegenheit, entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Die hervorragende wirtschaftliche Lage ermöglicht diesen Schritt, ohne Arbeitgeber über Gebühr zu belasten oder die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu beeinträchtigen.

Berater Tipp
Allerdings ist zu beachten, dass eine stärkere Erhöhung der Lohnuntergrenzen, die über den Tarifindex des Statistischen Bundesamts hinausgeht, eine Zwei-Drittel-Mehrheit in der Mindestlohnkommission erfordert. Darüber hinaus ist eine Abweichung von dieser Vorgabe nur zulässig, wenn die Entwicklung der Konjunktur oder des Arbeitsmarkts dafür gravierende Umstände aufweist.

Es erscheint aufgrund der hälftigen Besetzung des Gremiums mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern unwahrscheinlich, dass die erforderliche Mehrheit für ein derartiges Vorhaben zustande kommt.

Keine Überraschung bei der Erhöhung des Mindestlohns zu erwarten

Beobachter halten es für kaum vorstellbar, dass sich die Vertreter der Arbeitgeber in der Mindestlohnkommission doch noch zu einer über den Tarifindex hinausgehenden Anhebung des Mindestlohns durchringen können. Auch von der Bundesregierung kommen bislang keine Impulse, die Lohnuntergrenze stärker anzuheben. Aller Voraussicht nach können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus diesem Grund ab 2019 auf einen Mindestlohn von 9,19 Euro einstellen.

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