Schon im Grundgesetz heißt es, dass „Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz“ stehen müssen. Dieser Grundsatz wird auch in vielen Regelungen des Rentenversicherungsrechts deutlich. Der Anspruch auf Witwenrente ist eindeutig geregelt und hängt u.a. vom Tag der Eheschließung und auch der bestehenden Dauer der Ehe ab. Damit stehen die Ehepartner unbefristet füreinander ein. Neben den beiden bekanntesten Witwenrenten der „großen“ und der „kleinen“ Witwenrente gibt es die Möglichkeit des Rentensplittings. Wenn Sie einen Überblick gewinnen möchten, dann sollten Sie unbedingt weiterlesen!

Meist sind die Bedingungen der großen Witwenrente erfüllt

Sinn und Funktion der großen Witwenrente ist die Absicherung des länger lebenden Ehepartners, damit dieser im Todesfall des Rentners bzw. früheren Haupternährers nicht ohne eine Absicherung dasteht. Die große Witwenrente beträgt 60 % bzw. 55 % (nach neuem Recht) der bereits bezogenen Rente des Ehepartners, ist also von der Höhe her vergleichsweise einfach zu berechnen und sichert auch eine gute Einnahmebasis für die Rentenzeit ab. Die Voraussetzungen reichen nicht weit über die Voraussetzungen für die „Regelrente“ hinaus: Die Ehepartner mussten verheiratet sein, die Mindesteinzahlungsdauer des ursprünglichen Rentners musste fünf Jahre betragen haben. Zusätzlich sieht das inzwischen geltende Recht vor, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben muss.

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Die kleine Witwenrente sichert junge Ehepaare für später ab

Die gesetzliche Rentenversicherung hat auch an junge Ehepaare gedacht, bei denen die Rentenansprüche nicht verloren gehen sollen, wenn ein Partner viel zu früh verstirbt – und beispielsweise noch nicht das Rentenalter erreicht hat. Dann springt die kleine Witwenrente zu dem Zeitpunkt in die Bresche, zu dem der Regel-Renteneintritt erfolgen würde. Diese beträgt ein Viertel der Rentenansprüche des zu früh verstorbenen Ehepartners. Sie wird nach altem Recht unbegrenzt, bei den meisten neuen Fällen für zwei Jahre.

In beiden Fällen werden die Rentenansprüche der Witwenrente aber verwirkt, wenn der berechtigte Ehepartner neu heiratet.

Ehepaare können auch die Variante des Rentensplittings wählen

Grundsätzlich erfolgt bei der gesetzlichen Rentenversicherung die Umrechnung der Einzahlung in Entgeltpunkte und damit zukünftige Rentenansprüche linear. Dies bedeutet: Wer ein doppelt so hohes Einkommen hat, dem werden die doppelten Entgeltpunkte gutgeschrieben. Diese Linearität endet bei der Maximaleinzahlung pro Monat bzw. Jahr, die sich aus der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze ergibt. So könnten Sie sich als Ehepaar (beispielsweise unmittelbar bei der Heirat) dafür entscheiden, die Rentenkonten der beiden Versicherten getrennt weiterzuführen. Von 100 in die Rentenversicherung eingezahlten Euro würden dann 50 dem Konto des Ehegatten und 50 dem Konto der Ehefrau gutgeschrieben werden.

Berater Tipp
In diesem Fall erhalten die Ehepartner nach dem Renteneintritt beider Partner jeweils ihre eigene, volle Altersrente. Nach dem Tod eines Ehepartners stehen dann ganz ohne weiteren Antrag weiterhin die 50 % des länger lebenden Ehepartners zur Verfügung. Bevor die Entscheidung für oder gegen das Rentensplitting fällt, sollten Sie sich aber unbedingt kostenfrei beim Rentenversicherungsträger beraten lassen und die Zahlen errechnen lassen.

Auch bei der Witwenrente zeigt sich die Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung

In den letzten Jahren lag der Schwerpunkt der Berichterstattung in der Wirtschaftspresse meist auf der vergleichsweise neuen privaten Altersvorsorge wie beispielsweise der Riester- oder Rürup-Rente. Die gesetzliche Witwe mit HundRentenversicherung funktioniert sehr gut und ist aufgrund ihrer Konstruktion zukunftsweisend: Das Konstruktionsprinzip der Entgeltpunkte und der Anspruch an den Einzahlungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der eigenen Rentenphase unterscheidet sich komplett vom klassischen Bankkonto. Der Anspruch in Entgeltpunkten gilt egal welche Währung dann gilt: So wurden die D-Mark Ansprüche 2002 in Euro umgerechnet, Rentnerinnen und Rentner werden in zwanzig bis dreißig Jahren vielleicht sogar in einer ganz anderen Währung ausbezahlt.

Schon auf den ersten Blick bekommen Sie einen sehr guten Einblick in die zu erwartende Höhe der Witwenrente: Regelmäßig erhalten Sie von der Rentenversicherung einen Brief, in dem die Einzahlungen und die zu erwartende Rente aufgelistet sind. Diese können Sie mit dem Prozentsatz der großen oder kleinen Witwenrente multiplizieren und haben eine sehr gute Hochrechnung.

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Bildquelle: ©iStock.com/Halfpoint, ©iStock.com/susandaniels