Wer träumt nicht davon sich im Alter endlich seine Wünsche erfüllen zu können – vielleicht eine langersehnte Reise, die Renovierung des Hauses oder der Wohnung, ein neues Auto und was es sonst noch so gibt. Der größte Wunsch: ein sorgenfreies Leben. Die Zukunft meint es allerdings nicht gut mit den Rentnern und da ist guter Rat teuer. Kommt man mit der betrieblichen Altersvorsorge seinem Ziel vielleicht ein bisschen näher?

Geht es nach dem Staat, so sollten sich die Bürger dreifach für den Ruhestand absichern: durch die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge. Das klingt alles durchaus vernünftig, vor allem wenn man sich die düsteren Prognosen für die zukünftigen Rentner mal anschaut. Aber die deutschen Politiker und Politikerinnen haben leicht reden, denn bei ihrem Gehalt würde es wohl kaum jemandem schwer fallen für die Zukunft vorzusorgen.

Und wir sprechen hier auch nicht von Managern, Geschäftsführern und anderen hohen Tieren der Wirtschaft. Halten wir doch mal einen Augenblick inne und führen uns vor Augen, was wir Monat für Monat alles an Rechnungen bezahlen müssen und von dem Rest, der uns dann übrig bleibt, sollen wir uns auch noch für die Zukunft absichern? Und am besten gleich mehrfach? Was bleibt da noch für die Gegenwart?

Die (frühe) Altersvorsorge erfordert eine Gradwanderung zwischen „Im-hier-und-jetzt-Leben“ und richtigem Sparen. Gar nicht so einfach, denn eine Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) kam zu dem Ergebnis, dass viele Deutsche offenbar falsch für den Ruhestand sparen und dabei ihr Geld praktisch verschenken. Man sollte sich also gut überlegen, welche Alternativen zur gesetzlichen Rente die Richtige für einen ist, denn die Möglichkeit alle Mittel auszuschöpfen wird für die Mehrheit einfach nicht möglich sein.

Die Betriebsrente und das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung

Jeder sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer hat grundsätzlich ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge. Wird allerdings nach Tarif bezahlt, kann eine Betriebsrente nur dann eingerichtet werden, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich zulässt. Selbst die Art der Betriebsrente kann bereits im Tarifvertrag geregelt sein.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich in erster Linie um eine Gehaltsumwandlung (Entgeltumwandlung). Das heißt, der Arbeitnehmer wandelt einen Teil seines Verdienstes (Gehalt, oder auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld/Boni) in eine Rentenversicherung um. Unternehmen sind selbst nicht verpflichtet, sich finanziell an dem Aufbau der Betriebsrente zu beteiligen, dennoch tun dies schon viele Arbeitgeber. In den seltensten Fällen kann es sogar sein, dass der Arbeitgeber die Altersvorsorge allein finanziert.

Der Sofort-Vorteil der betrieblichen Rente sind Einsparungen bei den Steuern und Sozialabgaben. Da das Geld direkt aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers kommt, sinkt das versteuernde Einkommen und ebenso die Beiträge für Renten und Krankenversicherungen. Anders als bei anderen privaten Altersvorsorge-Produkten, wo das einzuzahlende Geld vom Nettogehalt abgezwackt werden muss. Auch der Arbeitgeber kann sparen, denn für jeden Euro, den er zu der betrieblichen Altersvorsorge zusteuert, muss er keine Sozialabgaben zahlen, weil der Lohn des Arbeitnehmers ja nominell sinkt.

Infografik Betriebliche Altersvorsorge

Bis zu vier Prozent der festgelegten Beitragsbemessungsgrenze (diese wird jährlich neu festgelegt) dürfen jedes Jahr steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden. 2013 sind das maximal 2784 Euro, für 2014 werden es voraussichtlich 2856 Euro sein. Außerdem können bei neuen Verträgen nochmals weitere 1800 Euro über den Chef steuerfrei in die Betriebsrente fließen.

Aber Vorsicht! Der Staat schenkt einem die Steuern nicht. Oh, nein! Er fordert sie zurück, sobald der Arbeitnehmer seine Betriebsrente erhält und mit dem zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde die Pflicht zur Zahlung von Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge auf die Betriebsrente eingeführt. Die Beiträge zur Krankenversicherung hat der Rentner dabei alleine zu tragen.

Zu beachten ist auch, dass die spätere gesetzliche Rente entsprechend geringer ausfällt, wenn man Teilbeträge des Gehalts für den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge umwandelt, da man dann schließlich weniger Rentenbeiträge einzahlt.

Auch eine eventuelle Erwerbsminderungsrente würde geringer ausfallen. Möchte man allerdings für seine betriebliche Altersvorsorge auch noch die Riester-Förderung bekommen, so muss man auch für den umgewandelten Teil des Gehalts Sozialabgaben zahlen und erhält im Gegenzug natürlich auch eine höhere gesetzliche Rente.

Fünf Durchführungswege: das Unternehmen entscheidet

Der Anspruch auf Entgeltumwandlung ist rechtlich verankert, das bedeutet, dass der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers eine betriebliche Altersvorsorge für ihn einrichten muss, auch wenn die Firma noch gar kein eigenes Programm hat. Dem Unternehmen stehen dabei fünf Durchführungswege zur Verfügung.

Über die genaue Ausgestaltung (Form und bei welchem privaten Anbieter) entscheidet aber der Arbeitgeber. Das hat den Vorteil, dass man sich selbst nicht mit der Durchführung auseinandersetzen muss. Zudem können Verwaltungs- und Abschlusskosten teilweise günstiger ausfallen, weil diese bei der Einrichtung einer Betriebsrente meistens auf eine größere Personengruppe verteilt sind oder das Unternehmen einen Mengenrabatt vom Anbieter erhält. Nur wenn der Arbeitgeber kein Angebot macht, kann der Arbeitnehmer einen Vorschlag machen.

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitnehmer per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebens- oder Rentenversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Die Beiträge werden dafür direkt aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers entnommen. Da sich diese Art der Durchführung bisher als unkompliziert erwiesen hat, wird sie gerne von Arbeitnehmern gewählt.

Berater Tipp

Tipps für den Jobwechsel

Bei Jobwechsel stehen dem Arbeitnehmer folgende Möglichkeiten zu:

  • Weiterführung des alten Vertrages beim neuen Arbeitgeber (wenn alter und neuer Arbeitgeber zustimmen
  • Private Fortführung mit Eigenbeiträgen (sofern der neue Arbeitgeber nicht bereit ist, den Vertrag zu übernehmen
  • Übertragung des Guthabens nach § 4 Abs. 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

 

Eine Kündigung ist vor Vollendung des 60. Lebensjahres nicht möglich!

Grundsätzlich gilt: Die Anwartschaften der Arbeitnehmer sind bei Insolvenz des Arbeitgebers nicht gefährdet, da später der private Anbieter die Versorgungsleistungen auszahlt. Gut zu wissen: Der Arbeitgeber darf die Versicherung nicht verpfänden, abtreten oder beleihen!

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Altersvorsorge: Die Pensionskasse

Pensionskassen sind Versorgungseinrichtungen, die von einem oder mehreren Unternehmen gebildet werden. Sie sind spezielle Lebensversicherungen. Die Pensionskasse verwaltet das Vermögen und zahlt später die Altersrenten oder das Alterskapital (Versorgungsleistungen) aus. Pensionskassen werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert.

Wechselt man mit unverfallbaren Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung das Unternehmen, so kann man die Vorsorge in einer Pensionskasse grundsätzlich mit eigenen Beiträgen fortsetzen. Grundsätzlich gilt: Da die Pensionskassen vom Arbeitgeber unabhängige Einrichtungen sind, hat die Insolvenz des Arbeitgebers keine Auswirkungen auf die Auszahlung der Versorgungsleistung. Die späteren Rentenleistungen der Pensionskasse werden im Alter voll versteuert!

Freie Wahl durch Pensionsfonds

Pensionsfonds sind wie Pensionskassen rechtlich selbständige Einrichtungen. Allerdings sind sie in der Wahl ihrer Geldanlagen freier, so dass das Geld auch am Aktienmarkt angelegt werden kann. Dies ist riskanter, kann aber auch mehr Rendite bringen.

Pensionsfonds unterliegen sowohl der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als auch der Insolvenzsicherungspflicht beim PensionsSicherungsVerein (PSVaG). Beim Betriebswechsel kann die bisherige Altersversorgung mit eigenen Beiträgen an den Pensionsfonds weiter aufgebaut werden. Voraussetzung dafür ist eine unverfallbare Anwartschaft.

Altersvorsorge mit der Unterstützungskasse

Hierbei handelt es sich um eine Versorgungseinrichtung, die für mehrere Firmen die betriebliche Altersvorsorge organisiert. Auch sie ist frei in ihrer Geldanlage und belässt zuweilen einen Teil des Geldes in den beteiligten Firmen.

Reichen die Mittel der Unterstützungskasse am Ende zur Finanzierung der Betriebsrenten nicht aus, muss der Arbeitgeber einspringen und den Rest der zugesagten Betriebsrenten selbst aufbringen.

Berater Tipp

Tipps zur Unterstützungskasse

  • Der Arbeitnehmer selbst hat keinen Anspruch auf Leistungen gegenüber der Unterstützungskasse, sondern nur seinem Arbeitgeber gegenüber. Das kann zu Problemen führen, wenn der Arbeitgeber insolvent geht! Allerdings sollte grundsätzlich der Pensionssicherungsverein (PSVaG) die zugesagten Versorgungsleistungen sichern.
  • Die spätere Betriebsrente muss der Arbeitnehmer in der Auszahlungsphase dann als Einkommen versteuern.
  • Die Riester-Förderung kann man für diese Form der betrieblichen Altersvorsorge nicht nutzen.
  • Vorsicht: Bei einem Jobwechsel hat man keinen Anspruch darauf, die Altersversorgung in der Unterstützungskasse mit eigenen Beiträgen weiter auszubauen. Bisherige Anwartschaften bleiben allerdings erhalten.

 

Die Direktzusage: Ohne Umweg zur Betriebsrente

Bei der Direktzusage zahlt der Arbeitgeber die Betriebsrente direkt – wie der Name schon sagt – an seine Arbeitnehmer. Es gibt keine Umwege über eine Versorgungseinrichtung. Dafür muss der Arbeitgeber Rückstellungen bilden.

Grundsätzlich gilt: Im Falle der Insolvenz des Unternehmens sind die Ansprüche aus einer Direktzusage beim Pensionsicherungserein (PSVaG) geschützt. Das heißt, auch wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird, würde man weiterhin die zugesagte Rente erhalten.

Die Riester-Förderung kann man für diese Form der betrieblichen Altersvorsorge nicht nutzen. Doch Vorsicht ist geboten: Bei einem Jobwechsel hat man keinen Anspruch darauf, die Altersversorgung in der Unterstützungskasse mit eigenen Beiträgen weiter auszubauen. Bisherige Anwartschaften bleiben allerdings erhalten.

Zweifel an der Betriebsrente?

Die Quote der Betriebssparer in Deutschland ist im europäischen Vergleich äußerst gering. Laut Gesetz hat jeder Beschäftigte einen Anspruch auf die Betriebsrente, aber nur jeder Zweite schließt tatsächlich einen solchen Vertrag ab. Der Grund: oft wissen Beschäftigte und auch Unternehmer viel zu wenig über die Möglichkeiten.

Die Meinungen zur betrieblichen Rente gehen indes weit auseinander. So ist die Betriebsrente für viele noch immer die beste Alternative zu den anderen privaten Renten, vor allem wegen der Steuervorteile. Nach Ansicht von ver.di sei sie einfach zielführender als andere Wahlmöglichkeiten und lohnen tue sie sich insbesondere, wenn der Arbeitgeber auch noch einen Teil zur Betriebsrente beisteuert.

Aber die Zweifel an der Betriebsrente werden lauter. Kritisiert werden unter anderem die niedrigen Zinsen. Zurzeit bekommen Betriebsrentner im Durchschnitt noch etwa 270 Euro, weil ihre Verträge aus Jahren mit hohen Zinsen stammen. Doch Betriebsrentner von morgen müssen sich auf bis zu 30 Prozent weniger einstellen. Das liegt nach Aussagen von Rentenexperten daran, dass ein Großteil der betrieblichen Renten an Lebensversicherungen (Direktversicherung) hängen – die bevorzugte Auswahl der Unternehmer.

Video: Betriebliche Altersvorsorge

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Eine Umfrage der Welt am Sonntag bestätigt leider diese Verschlechterung. Anfang September schreckte zudem Lufthansa seine deutschen Mitarbeiter mit ihrem Sparkurs auf. Demnach müssen sich 60.000 Beschäftigte der Fluggesellschaft auf eine niedrigere Betriebsrente einstellen.

Auch ein (früher) Arbeitsplatzwechsel kann sich negativ auf die betriebliche Rente auswirken, wenn der vorherige Vertrag zur Betriebsrente nicht weitergeführt werden kann (z.B. weil der neue Arbeitgeber mit einem anderen Versorgungssystem zusammenarbeitet).

Zwar darf der Beschäftigte sein angesammeltes Kapital mitnehmen, aber in den ersten Jahren sammeln die meisten Verträge nur wenig an und in den ersten fünf Jahren verlangt der Versicherer auch noch eine Menge an Provisions- und Verwaltungskosten. Daher könne es zu einem Verlust von bis zu 40 Prozent kommen und dieses Debakel droht bei jedem Jobwechsel neu.

Weitere Recherche oder persönliches Gespräch

Es ist sicherlich nicht alles schlecht an dieser Art von Altersvorsorge, auch wenn sich die „Schreckens-Nachrichten“ gerade häufen. Vor ein paar Jahren sah es noch anders aus und die Betriebsrente wurde von vielen Experten hoch gelobt. Es kann sich auch wieder ändern und vielleicht sogar wieder bessern (z.B. die Höhe der Zinsen). Das lässt sich jetzt aber natürlich nicht genau sagen.

Wenn sich der Arbeitgeber tatsächlich an der Betriebsrente beteiligt, bleibt die betriebliche Altersvorsorge trotz einiger negativer Punkte eine der attraktivsten Rentenformen. Im Zweifel sind weitere Recherchen und gegebenenfalls auch eine persönliche Beratung dieser komplexen Vorsorgemodelle sinnvoll.

Eine Broschüre zum Thema bietet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite zum Download an.

Bild: © kathrinm – Fotolia.de