Das Ausfüllen der Steuererklärungen ruft bei vielen Menschen die gleichen Symptome wie vor einer wichtigen Prüfung hervor. Klammes Gefühl im Magen, schweißnasse Hände und ein leergefegter Kopf – kein Wunder bei all der Formularflut.

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Beliebt wie Regenwetter

Der Abgabetermin für die Steuerklärung ist dieses Jahr der zweite Juni (der 31. Dezember, wenn die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein eingereicht wird). Noch genug Zeit denkt sich da einer, oder vielleicht doch nicht? So einfach ist das Ausfüllen von Steuererklärungen für viele dann doch nicht und die Arbeit ist unter den Deutschen genauso beliebt wie Regenwetter – nämlich gar nicht. Die ungeliebte Arbeit wird solange aufgeschoben bis es geht und man plötzlich vor der großen Herausforderung steht all den Papierkram schnell erledigen zu müssen.

Eine Alternative zu Steuerberatern

Reicht man seine Steuererklärung nicht ein, so wird man kurz einige Zeit später eine Mahnung vom Finanzamt im Briefkasten finden. Zudem kann es dazu führen, dass man Geld verschenkt, denn nach Aussage der Zeitschrift „Finanztest“ bekommen doch viele Steuerzahler vom Finanzamt Geld zurück. Im Schnitt sind es über 880 Euro.

Nimmt die Verzweiflung und die Angst davor Fehler zu machen Überhand, so ist es vielleicht ratsam sich Hilfe zu holen! Sei es von einem Steuerberater oder kostengünstiger von Lohnsteuerhilfevereinen, die sich in den letzten Jahren über großen Zulauf freuen konnten. Etwa drei Millionen Deutsche sind bereits Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein von denen es ungefähr 850 in der Bundesrepublik gibt. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe konnte im vergangenen Jahr rund 40.000 neue Mitglieder in ihren Reihen begrüßen.

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Notfalls mit Einspruch

Die Vereine erstellen für ihre Mitglieder jedoch nicht nur die Einkommensteuererklärungen, sondern sie legen im Notfall auf Einspruch gegen Steuerbescheide ein oder führen sogar einen Rechtsstreit vor dem Finanzgericht. Da viele Mitarbeiter der Lohnsteuervereine ehemalige Finanzbeamte sind, wissen sie worauf geachtet wird und was in die Formulare genau eingetragen werden muss.

Die Vereine verschaffen Klarheit in Fragen wie: Was kann unter Werbungskosten genau angegeben werden? Kann man auch die Kosten für den Kindergarten ansetzen und wenn ja, in welcher Höhe? Wie viele Kilometer werden zwischen dem Zuhause und Arbeitsplatz akzeptiert? Für die Vereine ist das Gewohnheit.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Stiftung Warentest hat vor einiger Zeit Lohnsteuerhilfevereine geprüft und kam zum Ergebnis, dass die Vereine in vielen Fällen tatsächlich sinnvolle Hilfe leisten können, man solle allerdings darauf achten, dass die Berater einem auf verständliche Weise die auszufüllenden Formulare erklären und sie Schritt für Schritt mit dem Ratsuchenden durchgehen.

Auch sollte der voraussichtliche Erstattungsbetrag errechnet werden. Zudem rät die Stiftung dazu sicherzustellen, dass der Berater steuerliche Details wie Beruf, Kinder, Aus- und Weiterbildung, Dienstreisen, Fachbücher etc. genau erfasst, denn das sind alles wichtige Stichpunkte für eine korrekte Berechnung.

Berater Tipp

Der Jahresbeitrag einer Mitgliedschaft berechnet sich nach dem Einkommen und liegt in der Regel zwischen 50 Euro für Geringverdiener und fast 400 Euro für Spitzenverdiener. In die Vereine eintreten können Angestellte oder Beamte. Eine Obergrenze für den Verdienst gibt es zwar nicht, aber Millionäre und Großgrundbesitzer werden dennoch vor verschlossenen Türen stehen, denn um Mitglied werden zu können, darf man maximal 13.000 Euro pro Kalenderjahr aus Mieteinnahmen, Aktien, Kapitalvermögen und ähnlichem erzielen.

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