Rechenfehler, falsche Umlageschlüssel, unzulässige Nebenkosten: Die alljährliche Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter ist oft fehlerhaft. Im Idealfall sind sich Mieter ihrer Rechte und Pflichten bewusst. Wer seine Rechte kennt und die Nebenkostenabrechnung prüft, kann unnötigen Kosten entgehen.

Pünktlichkeit und Nachvollziehbarkeit als Grundrechte

Für die Nebenkostenabrechnung haben Vermieter laut BGB § 556 Abs. 2 zeitliche Vorgaben einzuhalten. Als Abrechnungszeitraum gelten je zwölf Monate. Spätestens am 31. Dezember des Folgejahres muss die Abrechnung für das vorausgegangene somit auf dem Tisch von Mietern liegen.

Aber nicht nur der pünktliche Eingang der Kostenaufstellung, sondern auch die nachvollziehbare Aufschlüsselung einzelner Kostenpunkte ist das gute Recht des Mieters.

Unübersichtliche Abrechnungen müssen nicht widerspruchslos entgegengenommen werden – nur rechnerisch prüfbare Aufstellungen, die auch für Laien nachvollziehbar sind. Bei Einzelpositionen muss als Berechnungsgrundlage immer der Gesamtbetrag angegeben werden.

Dasselbe gilt für den auf den Einzelmieter entfallenen Anteil und den zur Berechnung verwendeten Umlageschlüssel. Übliche Umlage- oder Verteilerschlüssel sind die Größe der Wohnfläche, die Anzahl der Wohnungen oder auch die Personenzahl der jeweiligen Mietpartei.

Als Teile des Mindestinhalts gelten diese Positionen als sogenannte Wirksamkeitsvoraussetzungen. Nur anhand von nachvollziehbar aufgestellten Kostenpositionen lässt sich feststellen, ob tatsächlich nur zahlungspflichtige Punkte in den Gesamtbetrag mit eingeflossen sind.

Eine Zahlungspflicht besteht beispielsweise nur für die im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten. Kostenpunkte abseits der Umlagevereinbarung muss der Mieter nicht begleichen. Neu hinzugekommene Kostenfaktoren werden erst durch eine neu aufgesetzte Umlagevereinbarung kostenpflichtig.

Video: Nebenkostenabrechnung: Was darf umgelegt werden? Wie reagieren bei Fehlern?

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Besondere Mieterrechte bei Abrechnungsfehlern

Ob es um die Stromkosten geht oder die Zulässigkeit der Umlageschlüssel: Nebenkostenabrechnungen bergen viele Fehlerquellen.

Laut repräsentativen Auswertungen sind mehr als 80 Prozent aller Abrechnungen fehlerhaft. Fast 300 Euro zahlen deutsche Mieter im Durchschnitt zu viel. Für Laien ist die Identifikation der jeweiligen Fehlerquellen allerdings oft eine Herausforderung.

Um in der alljährlichen Nebenkostenabrechnung Fehler aufspüren zu können, rufen Verbraucherschützer zur Kontaktaufnahme mit erfahrenem Fachpersonal auf.

Von ihrem Recht auf Einsicht in die zugrundeliegenden Belege und Rechnungen des Vermieters machen Mieter bei ersten Zweifeln idealerweise zeitnah Gebrauch.

Kopien der Berechnungsgrundlagen können in die Hände von Fachleuten gegeben werden. Finden die Experten Fehler, so stehen Mietern besondere Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu. Ein Jahr lang hat man beispielsweise Zeit, schriftlichen Widerspruch einzulegen.

Berater Tipp

Keine neue Nebenkostenabrechnung? Handlungsmöglichkeiten für Mieter

Berechtigte Einwände müssen vom Vermieter in einer neuen Abrechnung berücksichtigt werden. Reagiert der Vermieter nicht auf den Widerspruch, können Mieter künftige Nebenkostenvorauszahlungen einbehalten. Für Nachzahlungsforderungen besteht dagegen kein Zurückbehaltungsrecht. Es sei denn, die Abrechnung enthält neben inhaltlichen auch formellen Fehler. Falls die verbrauchsabhängigen Nebenkosten fehlerhaft sind, greift unter Umständen ein 15-prozentiges Kürzungsrecht. Das ist der Fall, wenn Warmwasser- oder Heizkosten verbrauchsunabhängig abgerechnet wurden, so beispielsweise nach Wohnfläche.

Titelbild: © iStock – Doucefleur