„Nur Bares ist Wahres“ – diese alte Volksweisheit könnte sich nach dem Willen einiger Politiker bald in ihr Gegenteil umkehren. Seit der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble Anfang 2016 eine Obergrenze für Bargeld für möglich erklärt hat, wird der Vorstoß intensiv diskutiert. In vielen Ländern der Europäischen Union wurden entsprechende Regeln bereits eingeführt.
Bargeld wird immer weniger verwendet
Angeheizt wurde die Diskussion noch einmal zusätzlich durch die Abschaffung des 500 Euro Geldscheins, die im Mai 2016 beschlossen wurde. Das liegt nicht zuletzt auch daran, dass sich die Argumente der Europäischen Zentralbank mit vielen der Befürworter einer Bargeld Obergrenze decken. Zu den häufig aufgeführten Gründen gehören demnach unter anderem:
- ein Erschweren der Geldwäsche
- das Verhindern von Steuerhinterziehung durch große Bargeldbeträge
- vereinfachte Transfers großer Beträge
- größerer Einfluss der Zentralbanken auf die Wirtschaft
- höhere Transparenz der Finanzströme.
In der Tat gehört Deutschland zu einem der wenigen Länder Europas, in dem es noch keinerlei Regelungen für Zahlungen mit Bargeld existieren. Außer hier dürfen die Bürger nur in Österreich, Slowenien, Lettland und Litauen beliebig große Summen in bar bezahlen. In manchen nordeuropäischen Ländern überwiegen selbst bei kleinen Beträgen bereits bargeldlose Systeme wie die Kreditkarte.
Eine Gefahr für die Freiheit?
Es finden sich allerdings mindestens ebenso viele Kritiker wie Befürworter einer gesetzlichen Einschränkung. Sie führen an, dass ein solcher Schritt eine erhebliche Einschränkung der persönlichen Freiheit bedeuten würde oder befürchten sogar, dass mittelfristig an einer vollständigen Abschaffung des Bargelds gearbeitet werden könnte. Des weiteren können durch die Verwendung von anderen Systemen auch zusätzliche Kosten für die Nutzer entstehen. Darüber hinaus würde eine Bargeld Obergrenze in keinem Fall die gewünschte Wirkung mit sich bringen. So zweifelt etwa auch der Präsident der Bundesbank Jens Weidmann am Sinn eines entsprechenden Schrittes:
Er kenne keine einzige Studie, die belegen würde, dass sich auf diese Weise Geldwäsche oder Steuerhinterziehung bekämpfen ließe.
Ganz praktische Bedenken haben auch Juristen. So hat ein Gutachten eines Berliner Anwaltsbüros ergeben, dass eine derartige Einschränkung wahrscheinlich verfassungswidrig wäre. Diese Auffassung teilt der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier, der ebenso einen Verstoß gegen das Grundrecht wie auch gegen europäisches Recht sieht.
Video: Anne Will | 21.02.2016 | Nimmt uns der Staat das Bargeld weg?
Die Obergrenze ist politisch heftig umstritten
Ebenso wie in der Bevölkerung wird eine Beschränkung des Bargelds auch in der Politik sehr unterschiedlich eingeschätzt. Der Streit zieht sich dabei quer durch alle Parteien und Lager, ohne dass ein Kompromiss in Sicht wäre. So hat beispielsweise Stephan Toscani, der wie Wolfgang Schäuble ebenfalls zur CDU gehört und als Finanzminister im Saarland im Amt ist, dem Vorschlag eine deutliche Absage erteilt.
Und obwohl kaum einer der politischen Verantwortlichen eine vollständige Abschaffung des Bargelds unterstützt, ist John Cryan, Chef der Deutschen Bank, auch in diesem Punkt einer ganz anderen Meinung. Auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos teilte er mit, er gehe davon aus, dass es in zehn Jahren keine Geldscheine mehr geben würde. Anwesend waren neben über 40 Staats- und Regierungschef auch zahlreiche weitere Spitzenpolitiker, wie etwa Wolfgang Schäuble oder der US-Vizepräsident Joe Biden.
Nur geringe Aussichten auf kurzfristigen Erfolg
Wegen der heftigen Kontroversen ist kaum davon auszugehen, dass es in kurzer Zeit und ohne eine sehr umfangreiche politische und juristische Debatte zu einer Bargeld Obergrenze kommen wird. Allerdings ist auf längere Zeit durchaus möglich, dass entsprechende Gesetze eine Mehrheit bekommen könnten. Sehr unwahrscheinlich ist jedoch, dass eine Obergrenze tatsächlich den Besitz von Bargeld betreffen würde. Denkbar sind eher Einschränkungen im Handel, die sich eventuell auf einige Branchen wie Wertgegenstände, Luxusgüter oder Immobilien begrenzen werden.
Titelbild: ©istok.com – OlegGr
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