Das Risiko wegen Steuerhinterziehung gefasst zu werden, wird immer größer. Finanzämter kaufen mit höchst richterlichem Segen gestohlene Bankdaten, die von Datendieben auf CDs gebrannt werden. Und Steueroasen wie die Schweiz, Liechtenstein oder Luxemburg haben sich durch Abkommen zum Austausch von Informationen verpflichtet.

Die Angst vor Strafverfolgung wächst

Informationen über Steuerhinterzieher brachten dem Staat bereits mehr als drei Millionen Euro ein. Dabei sind die Erfolge nicht nur auf die Überprüfung von Daten zurückzuführen. Immer mehr Steuersünder ziehen die Notbremse und sehen in einer Selbstanzeige den letzten Ausweg, einer empfindlichen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zu entgehen. Um straffrei davon zu kommen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Eine Selbstanzeige muss rechtzeitig erfolgen. Wurde die Tat bereits entdeckt und ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet, ist es zu spät. Mit Straffreiheit kann auch nicht gerechnet werden, wenn eine Außenprüfung bereits angeordnet wurde. Teilselbstanzeigen sind genau so wirkungslos. Der Steuerpflichtige muss alle Tatbestände offen legen, die noch nicht verjährt sind. Jede einzelne Einkommensteuererklärung mit falschen Angaben muss vollständig korrigiert werden. Kann ein Steuersünder seine Einkünfte nicht mehr genau beziffern, ist auch eine Stufenselbstanzeige möglich. Hier schätzt er seine unversteuerten Erträge in der ersten Stufe. Auf die Schätzung muss ein ausreichend hoher Sicherheitsaufschlag gebildet werden. Im zweiten Schritt wird dann die genaue Höhe ermittelt.

Berater Tipp

Mit einem Strafzuschlag freikaufen

Zu beachten ist, dass jede falsche Einkommensteuererklärung als eine Tat bewertet wird. Meistens werden Steuern jedoch über Jahre hinweg hinterzogen (Diskussion zur Vermögenssteuer). Wurden bei jeder Tat mehr als 50.000 Euro hinterzogen, tritt grundsätzlich keine Straffreiheit ein. Doch wenn der Steuersünder auf die hinterzogene Steuer einen Strafzuschlag von fünf Prozent zahlt, kann er sich damit „freikaufen“. Wichtig ist, dass eine Selbstanzeige immer nur denjenigen betrifft, der sich selbst anzeigt. Wird dadurch bekannt, dass andere Personen mitbeteiligt sind, können seine Angaben als Beweismittel verwendet werden.

Selbstanzeigen bergen Risiken

Auf jeden Fall sollten Steuerhinterzieher vor der Offenbarung beim Finanzamt sich Rat bei einem erfahrenen Anwalt einholen. Die Finanzbeamten wollen nicht nur die Höhe des Kapitals und die Zinseinnahmen wissen, sondern auch, woher das Geld gekommen ist. So können schnell zum Beispiel großzügige Geldgeschenke für die eigenen Angehörigen gefährlich werden.

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