Alle Jahre wieder steht die Steuererklärung an. Damit am Ende eines Steuerjahres mehr Netto vom Brutto im Geldbeutel bleibt, ist ein gewisses Know-how in Sachen „was kann ich von den Steuern absetzen“ notwendig.
Selbstständige können besonders viel absetzen
Ein häusliches Arbeitszimmer darf von den Steuern abgesetzt werden, sofern der betreffende Raum ausschließlich für die selbstständige Tätigkeit genutzt wird. Wenn der Raum allerdings nur teilweise zum Arbeiten benutzt wird, kann er nicht anteilig abgesetzt werden – das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Wer also sein Büro nicht nur zum Unterbringen seines Schreibtisches, des Computers und diverser beruflicher Unterlagen braucht, sondern ihn zusätzlich zum Beispiel als Abstellraum nutzt, der muss die Kosten vollständig selbst tragen. Wird hauptsächlich außerhalb der eigenen vier Wände gearbeitet, stellt das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit dar. Somit kann die Miete hier nicht anteilig abgesetzt werden.
Auch wenn der anteilige Mietbetrag ein großer Posten in der Steuererklärung von Selbstständigen ist, kann noch wesentlich mehr abgesetzt werden. Dazu gehört beispielsweise jegliche Art von Arbeitsmittel. Welche Anschaffungen konkret als Arbeitsmittel gelten, hängt vom jeweiligen Tätigkeitsfeld ab. Bei einem Schriftsteller kann die Schreibmaschine abgesetzt werden, bei einem Programmierer PC, Maus und Tastatur. Ebenso darf Arbeitskleidung oder Mobiliar für das Büro abgesetzt werden. Sogar Geschäftsessen oder Unternehmungen mit Kunden und Geschäftspartnern werden als berufliche Ausgabe anerkannt. Nur auf eines müssen Freiberufler dringend achten: Alle Belege sollten feinsäuberlich gesammelt, abgeheftet und im Bedarfsfall vorgelegt werden.
Werbungskosten bieten viel Potenzial für Einsparungen
Steuermindernde Werbungskosten dürfen in voller Höhe abgesetzt werden. Abziehbar sind neben den Kosten, die den eigentlichen Beruf betreffen, auch Fortbildungskosten oder Bewerbungskosten. Das gilt ebenfalls für Selbstständige und Freiberufler. Zu den klassischen Kosten eines Arbeitnehmers oder Freiberuflers gehören unter anderem:
- Fahrtkosten
- Kosten für die doppelte Haushaltsführung
- Fortbildungskosten
- Kontoführungsgebühren
- Umzugskosten, wenn Umzug beruflich bedingt
- Reparaturkosten für Arbeitsmittel
- Kosten aufgrund einer Berufskrankheit
- Kosten wegen einer Auslandstätigkeit
- Unfallkosten für Unfälle während beruflicher Auslandstätigkeit
Selbst wer keine Werbungskosten beantragt, dem wird automatisch eine Pauschale von 1.000 Euro vom zuständigen Finanzamt zugesprochen. Hierbei handelt es sich um den sogenannten „Arbeitnehmer-Pauschalbetrag“, der jedem Arbeitnehmer zusteht. Arbeitende mit Kindern profitieren von weiteren steuerlichen Vorteilen. Dazu müssen sie lediglich die Anlage Kind ihrer Einkommenssteuererklärung beifügen. Daraus können Abzüge eines Kinderfreibetrags resultieren, aus denen sich wiederum eine höhere Steuererstattung ableiten lässt. Eltern, die Kindergeld für volljährige Kinder bekommen, können außerdem die Beiträge für Kranken- sowie Pflegeversicherung der Kinder geltend machen.
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Abzüge für Sonderausgaben machen das Absetzen in großem Stil möglich
Arbeitnehmern steht ein gesonderter Abzug für abgeführte Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung zu. Die Kranken- und Pflegeversicherung ist sogar in voller Höhe absetzbar. Nur die Zusatztarife müssen Steuerzahler selbst tragen. Speziell für die Rentenversicherung dürfen Arbeitnehmer 82 Prozent steuerlich absetzen. Dieser Satz ändert sich von Jahr zu Jahr und muss daher stetig neu recherchiert werden, sofern die Steuererklärung ohne Steuerberater ausgefüllt wird. Neben diesen drei klassischen Bereichen gibt es noch einige weitere Aufwendungen, welche als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Dazu zählt zum Beispiel die Riester-Rente sowie Spenden für kirchliche oder wissenschaftliche Zwecke. Wer Unterhalt für seine Kinder, den Ex-Partner oder die eigenen Eltern zahlen muss, kann diese Kosten ebenfalls von der Steuer absetzen.
Neben den oben genannten Ausgaben zählt auch die monatlich zu entrichtende Kirchensteuer zu den Sonderausgaben, welche abgesetzt werden können. Auch die erste Berufsausbildung und das Erststudium bringen jede Menge Kosten mit sich – diese sind ebenfalls zum größten Teil absetzbar. Bis zu einer Summe von rund 6.000 Euro im Jahr berücksichtigt das Finanzamt Ausgaben in diesem Zusammenhang. Auch Schulgeld wird in der Regel akzeptiert, wenn das Kind eine überwiegend privat zu finanzierende Schule besucht oder im laufenden Jahr besucht hat.
Fazit

Wer die Antwort auf die Frage „was kann ich von den Steuern absetzen“ beantworten kann, spart damit jedes Jahr bares Geld. Vor allem Arbeitnehmer, Selbstständige und Menschen mit besonderen finanziellen Verpflichtungen sollten sich daher sehr genau überlegen, was sie alles steuerlich geltend machen können. Bei der Steuererklärung ist Überkorrektheit daher durchaus angebracht.
Titelbild: ©iStock.com – LIgorko
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