Alleinerziehend sein und dabei Steuern sparen? Das geht! Auch wenn sie beim Finanzamt nicht so gut wegkommen wie die klassische Familie mit Mutter und Vater, können bei der Steuererklärung für Alleinerziehende einige Steuervorteile gesichert werden. So geht’s! 

Die Steuerlast der Alleinerziehenden

Fakt ist: Über acht Millionen Familien mit minderjährigen Kindern leben in Deutschland. Davon sind knapp 20 Prozent alleinerziehend – und der Anteil wächst weiter. Wer alleinerziehend ist, muss beinahe so viele Steuern zahlen wie ein Single! Alleinerziehende werden von der Politik im Gegensatz zu Familien mit zwei Erwachsenen benachteiligt. Der Grund: Der Splittingtarif macht es der klassischen Familie mit Vater und Mutter möglich, finanziell zu profitieren.

Tipp: Da auch im Trennungsjahr bis hin zum Ende des Jahres vom Splittingverfahren Gebrauch gemacht werden darf, sollten alleinerziehende Mütter und Väter diese Sonderregelung möglichst lange für sich nutzen. Gut zu wissen: Unternehmen die Partner im darauffolgenden Jahr erneut den Versuch, die Ehe aufrecht zu erhalten, gilt dies ebenfalls als Grundlage für die gemeinsame Veranlagung.

Steuerlich alleinerziehend sein – was bedeutet das?

In den meisten Fällen möchten sich Paare nach der Trennung finanziell nicht mehr unterstützen und die Alleinerziehenden müssen sich einzeln veranlagen lassen. Folgende Voraussetzungen müssen dabei unbedingt erfüllt sein, um steuerlich gesehen als alleinerziehend zu gelten und in puncto Steuererklärung für Alleinerziehende in den Genuss der finanziellen Vorteile kommen zu können: Der mit dem Kind alleine in einer gemeinsamen Wohnung lebende Elternteil ist unverheiratet und bezieht das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.

Berater TippWichtig: Um sich bei der Steuererklärung für Alleinerziehende die Steuervorteile sichern zu können, darf auch keine weitere volljährige Person mit in einer sogenannten Haushaltsgemeinschaft leben, die sich an den Kosten für die Haushaltsführung beteiligen könnte. Pflegebedürftige Personen und Geringverdiener sind jedoch berechtigt, mit einem Alleinerziehenden und dessen Kind in einer gemeinsamen Wohnung zu leben, ohne dass die steuerliche Entlastung gestrichen würde.

Video: Kampagne: Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende

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Steuererklärung für Alleinerziehende: die Steuervorteile

Steuerklasse II
Berufstätige Mütter oder Väter, die mit mindestens einem Kind alleine in einem Haushalt leben, können von der damit verbundenen Einstufung in die Steuerklasse II profitieren. Werden Singles im Normalfall der Steuerklasse I zugeordnet, unterstützt der Fiskus dagegen Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern insofern, als dass sich diese durch einen Wechsel in die günstigere Steuerklasse II den Entlastungsbetrag von 1908 Euro für das erste Kind sichern können. Der Betrag erhöht sich für jedes weitere Kind noch einmal um 240 Euro. Was bedeutet das? Dank dieses Entlastungsbetrags wird Alleinerziehenden monatlich weniger Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen als Arbeitnehmern mit Lohnsteuerklasse I.

Wichtig: Diese Form der steuerlichen Entlastung wird dem Elternteil zuteil, das den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld bezieht – unabhängig davon, ob das Kind auch beim anderen Elternteil gemeldet ist.

Weitere Steuervorteile für Eltern
Was Alleinerziehende häufig nicht wissen: Auch die für die Betreuung der Kinder anfallenden Kosten können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Kind besucht eine Tagesmutter oder bereits einen Kindergarten? Dann können Eltern maximal 4000 Euro pro Kind von der jährlichen Steuer absetzen.

Unterstützung vom Fiskus für Alleinerziehende

Wer allein für seine Kinder sorgen muss, hat es ohnehin nicht leicht und steht meist unter besonderem Druck. Finanzielle Erleichterung bringt den Müttern und Vätern zumindest beim Steuerabzug der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Alleinerziehende durchaus von den steuerlichen Vergünstigungen profitieren.

Titelbild: ©iStock.com – monkeybusinessimages