Das Prokon Insolvenzverfahren gehört mit einem Genussrechtskapital von mehr als 1,44 Milliarden Euro und Forderungen weiterer Gläubiger zu einer der größten Insolvenzverfahren in der Wirtschaftsgeschichte der Bundesrepublik. Anders als bei diversen Anlagebetrügereien und Pyramidenmodellen gab und gibt es die Investitionen in Windparks und erneuerbare Energien tatsächlich. Weshalb die Summe der Vermögenswerte auch so groß ist, dass das Insolvenzverfahren zu einem Weiterbetrieb des Unternehmens in neuer Form führen soll. Die schiere Größe lockt natürlich auch Geschäftemacher aller Seriositätsgrade an. Deshalb sollten die Anleger auf alle Fälle die Augen offen halten.

1. Schritt: Informieren Sie sich über den derzeitigen Stand

Wenn ein Unternehmen eine Insolvenz beantragt, dann geschieht dies beim zuständigen Amtsgericht. Dieses setzt einen Insolvenzverwalter ein, der die vorläufige Unternehmensleitung übernimmt und der eine Analyse des Unternehmens inklusive aller Vermögensgegenstände und auch Schulden vornimmt. Er kam zu dem klaren Urteil, dass sich eine Fortführung des Unternehmens lohnt, das Geschäftsmodell also grundsätzlich tragfähig ist.

Anders als bei anderen Konkursen insbesondere im Kapitalanlagebereich sieht es sogar so aus, dass keine Gelder veruntreut wurden, sondern lediglich ein Zahlungsengpass zu der Insolvenz geführt hatte. Einziger Vertragspartner ist deshalb der offizielle Insolvenzverwalter, die Schmidt Jorzig Petersen Penzlin Insolvenzverwaltung GbR. Diese versucht derzeit die Insolvenz dadurch zu beenden, dass Prokon al  s Genossenschaft weitergeführt wird.

2. Schritt: Mit der Anmeldung Ihrer Forderung im Jahr 2014 haben Sie schon alles unternommen

Zusammengefasst kann man sagen, dass Sie mit der Anmeldung Ihrer Forderung aus einem Genussrecht oder sonstigen Guthaben im Jahr 2014 bereits alles unternommen haben, was Sie tun können. Ihre Forderung steht in den Büchern des Insolvenzverwalters und wird entsprechend der Kategorie der Forderung bearbeitet. Dabei gibt es im deutschen Insolvenzrecht – unabhängig von Prokon – unverrückbare Kategorien, die auch ein „Die Freunde von Prokon e. V. “ oder eine ihre Dienste anbietende Rechtsanwaltskanzlei nicht verändern können.

So werden beispielsweise Steuerschulden und Sozialversicherungsbeiträge der tatsächlich vorhandenen Mitarbeiter zuerst aus der Insolvenzmasse herausgelöst und bezahlt. Danach werden alle übrigen Forderungen bedient. Im Moment scheint die Mehrheit der Genussrechte-Inhaber zudem die Fortführung des Engagements im Rahmen einer Genossenschaft zu wünschen.

Berater Tipp

Carsten Rodbertus, den Gründer, zeige ich an – oder lieber nicht?

Diese Überschrift haben wir etwas deftig formuliert, da sich ausweislich der Homepage des Unternehmens Prokon wieder einmal etwas passiert, was bei großen Problemen im Kapitalanlagebereich immer passiert: Die beinahe unvermeidlichen Verdächtigen und Geschäftemacher stürzen sich auf die Anlegerinnen und Anleger. Da bieten Rechtsanwaltskanzleien ungefragt eine – natürlich kostenpflichtige – Vertretung in einem Rechtsstreit an, mit dem Schadensersatz geltend gemacht werden soll.

Man könnte natürlich auch Betrugsabsichten unterstellen. Aber wie bereits gesagt: Die Prokon Insolvenz unterscheidet sich beispielsweise von den in den USA abgeurteilten Schneeballsystemen („Ponzi Schemes“) wesentlich: Es lag wohl nur eine vergleichbare gering gewichtete Fehleinschätzung über den Kapitalbedarf und die Rendite der Windparks vor. Deshalb sollten Sie von einer Anzeige gegen einen der Gründer doch eher Abstand nehmen: Ein wenn überhaupt vorhandenes Fehlverhalten liegt wohl unterhalb der Schwelle, die bei Gericht gewürdigt werden könnte.

Dieser Artikel kann und darf zwar keine Rechtsberatung ersetzen, allerdings sollten Sie immer an den Grundsatz denken: Die einmal geleistete Einlage kann nicht auf zwei Wegen zurückgezahlt bzw. eingefordert werden. Und mit einer Insolvenzquote zwischen 50 und 60 % – wie allgemein berichtet wird – haben Sie zwar herbe Verluste einstreichen müssen. Sie beteiligen sich aber heute noch an der Energiewende und können wohl die nächsten Jahre eine Rendite verbuchen.

Video: Insolvenzverfahren in Deutschland: Insolvenzrecherche und Monitoring

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Weitere Auslagen sollten Sie vermeiden und einsparen

Die von Rechtsanwaltskanzleien angebotene Vertretung wird Ihnen wahrscheinlich keine höhere Quote oder zusätzlichen Zahlungen einbringen: Anders als bei einer Sammelklage gegen eine Bank oder im Fall von Anlagebetrug gibt es ja keinerlei Verhandlungsspielraum für die Gegenseite. Das Gesamtvermögen von Prokon wird eingebracht und durch den Insolvenzverwalter verwaltet und dann in die neue Rechtsform übernommen.

Damit unterscheidet sich dieser „Fall“ auch ganz deutlich von unerlaubt abgebuchten Bankgebühren oder Zinsrückforderungen, bei denen eine Rechtsanwaltskanzlei wirklich etwas für Sie tun kann. Unsere Redaktion wäre also nicht bereit, beispielsweise 24 Euro im Jahr für einen Freundeskreis bereitzustellen, der einen Geschäftsführer hat und nicht etwa wie ein Verein ein Hobby ausübt, sondern irgendeine Art Interessenvertretung sein soll. Deshalb sollten Sie ausschließlich auf die offiziellen Mitteilungen von Prokon bzw. dem Insolvenzverwalter reagieren und können die Werbe- und sonstigen Schreiben oder auch Einblendungen im Internet entweder ignorieren oder aus reinem Interesse lesen.

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