Am 29. März 2017 hat das Gericht sein Urteil über die Frankfurter Immobiliengruppe S&K gesprochen.Vorangegangen war ein Mammutprozess mit 116 Verhandlungstagen in eineinhalb Jahren und einer Untersuchungshaft von etwas über vier Jahren. Erleichtert dürften in erster Linie die Angeklagten sein – immerhin wurden einige der schwersten Vorwürfe gegen sie fallen gelassen.
Es begann mit einem Auto…
Einen Porsche habe er haben wollen, so wie sein Kumpel Stefan Schäfer – das sei seine Motivation gewesen, in das Geschäft mit den Immobilien einzusteigen. Und selbstverständlich sei alles mit rechten Dingen zugegangen, bis plötzlich die Staatsanwaltschaft auftauchte. So berichtete es noch mitten im Prozess der Hauptangeklagte Jonas Köller, einer der beiden Gründer der Frankfurter Immobiliengruppe S&K. Dass er mit dieser Sicht relativ alleine stand, interessierte ihn hingegen nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Anklageschrift mit über 3000 Seiten verfasst. Ihre Hauptvorwürfe:
- Unterschlagung
- Schwerer, bandenmäßiger Betrug
Gewinne aus dem Unternehmen hätten die Angeklagten mit ausschweifenden Partys und auf unzähligen Reisen schlicht verprasst. Allein für letzteres gaben die beiden Gründer im Durchschnitt 45.000 Euro pro Monat aus – selbstverständlich nur zu Geschäftszwecken, wie Jonas Köller betonte.
Video: Die S&K Millionäre
Die genaue Schadenssumme ist umstritten
Rund 11.000 Anleger sollen die Angeklagten um schätzungsweise 240 Millionen Euro geprellt haben. Dafür bezog Jonas Köller ein Jahresgehalt von rund 1.2 Millionen Euro, aus dem er nach eigenen Aussagen seine Partys finanzierte. Unstrittig ist auch, dass sich die Angeklagten immer mal wieder selbst mit großzügigen Krediten aus dem Firmenkapital unter die Arme griffen, falls doch einmal etwa mehr Geld benötigt wurde – selbstverständlich zu äußerst günstigen Konditionen.
Trotz all dieser unbestrittenen Details war die Beweislage jedoch nicht eindeutig. Die Beweisführung gegen die Frankfurter Immobiliengruppe S&K war so umfangreich, dass es bereits mehr als zwei Jahre dauerte, bis der Prozess überhaupt erst eröffnet werden konnte. Auch danach war der Ablauf nicht störungsfrei. Immerhin kam es nicht zu weiteren Fluchtversuchen wie beim Zivilprozess, bei dem Stefan Schäfer aus einem geöffneten Fenster sprang und sechs Meter in die Tiefe stürzte.
Am Ende stand ein Teilgeständnis
Dass das Gericht „schon“ nach anderthalb Jahren ein Urteil fällen konnte, geht auf eine Absprache mit der Staatsanwaltschaft zurück. Ohne diese hätte das Verfahren nach Aussagen von Insidern leicht noch einige Jahre mehr in Anspruch nehmen können. Am Schluss gestanden Jonas Köller und Stefan Schäfer die Unterschlagung. Im Gegenzug wurde das Strafmaß begrenzt und der Vorwurf des schweren bandenmäßigen Betrugs fallen gelassen.
Angemessenes Urteil
Von den geforderten neun Jahren und drei Monaten erhielten die beiden immerhin acht Jahre und sechs Monate. Zwei weitere Mittäter wurden zu jeweils sechs und viereinhalb Jahren verurteilt. Die Verteidigung sprach von einem angemessenen Urteil – immerhin hatte die Staatsanwaltschaft ursprünglich eine Haft von weit über zehn Jahren als Ziel angegeben.
Den Schaden tragen die Anleger
Leidtragende bleiben die Geschädigten der Frankfurter Immobiliengruppe S&K. Die Angeklagten konnten hingegen angesichts der langen Untersuchungshaft von vier Jahren den Gerichtssaal erst einmal in die Freiheit verlassen. Sie müssen ihre Reststrafe erst später antreten. Die längste Zeit dürften sie jedoch bereits abgesessen haben. Spätestens nach zwei Dritteln der Haftzeit können sie eine Entlassung auf Bewährung beantragen.
Titelbild: ©istock.com – Georgijevic
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