E-Scooter liegen derzeit voll im Trend – immer häufiger sieht man die umweltfreundlichen und kompakten Flitzer auf Deutschlands Straßen. Allerdings herrscht bei Vielen Unklarheit darüber, ob eine Elektro Scooter Versicherungspflicht besteht. Diese Frage wird im folgenden Artikel geklärt.

Was genau ist ein Elektro Scooter?

Hier liegt bereits die erste Krux – denn im Umlauf sind verschiedene Synonyme für E-Scooter, die schnell zu Verwirrung führen. Zu den am meisten genutzten Begriffen gehören:

  • Elektro Scooter
  • E-Scooter
  • Elektroroller
  • Elektro-Tretroller
  • E-Roller
  • Elektromotorroller

Per Definition handelt es sich hierbei um einen Tretroller mit Elektroantrieb. Das Synonym Elektromotorroller führt allerdings häufig zur Verwechslung mit Motorrollern.

Die beiden Fahrzeuge haben allerdings nur die zwei Räder, den Motor sowie die Lenkstange gemein.

Der große Unterschied zu einem Motorroller ist, dass ein Elektro Scooter nicht über eine Sitzfläche verfügt und maximal 20 km/h fahren darf. Die Geräte werden daher als Elektrokleinstfahrzeug einkategorisiert.

Achtung: Der Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen, die schneller als 20 km/h unterwegs sein können, ist derzeit nicht erlaubt!

Besteht eine Elektro Scooter Versicherungspflicht?

Am 15. Juni 2019 trat die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (kurz: eKFV) in Kraft und löste die Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) ab.

Ziel dessen war es, den Weg für saubere und umweltfreundliche Fahrzeuge zu ebnen.

Neben einer Radweg-Pflicht beinhaltet die ElektrokleinstfahrzeugeVerordnung Regelungen für eine Elektro Scooter Versicherungspflicht.

Diese besagt, dass alle Elektrokleinstfahrzeuge versicherungspflichtig sind. Aufgrund der baulichen Besonderheiten gibt es spezielle Versicherungsplaketten für Elektro-Tretroller, Segways und andere Fahrzeuge dieser Kategorie.

Ohne eine Versicherungsplakette, die den Anforderungen von § 29a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entspricht, darf ein E-Scooter auf öffentlichen Straßen nicht in Betrieb genommen werden.

Diese muss an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden. Dabei ist zu beachten, dass die Plakette nicht weniger als 5 Zentimeter über der Fahrbahn liegen darf.

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Ohne Betriebserlaubnis gibt es keine Elektro Scooter Versicherung

Um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (kurz: ABE) für den E-Scooter vorliegen.

Diese gilt als Nachweis darüber, dass das Fahrzeug alle verkehrssicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt.

Liegt keine gültige Betriebserlaubnis vor, darf das Fahrzeug weder versichert, noch im Straßenverkehr genutzt werden.

Gut zu wissen: Sofern die Elektro Scooter Versicherungspflicht erfüllt und der Fahrer des E-Scooters mindestens 14 Jahre alt ist, steht dem Fahrspaß nichts mehr im Wege. Es besteht keine Führerscheinpflicht! Ein Helm wird allerdings empfohlen.

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Wie unterscheidet sich der E-Scooter rein rechtlich zum Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec und Motorroller?

Laut der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung muss ein Elektro-Scooter folgende Kriterien erfüllen, um im öffentlichen Verkehr genutzt werden zu dürfen:

  • die Lenkstange ist mindestens 700 Millimeter breit, da es sich um ein Kraftfahrzeug ohne Sitz handelt
  • die Höhe überschreitet 1.400 Millimeter und Länge 2.000 Millimeter nicht
  • das Höchstgewicht ohne Fahrer beträgt 55 kg
  • der E-Scooter fährt nicht weniger als 6 km/h (und wie eingangs bereits angesprochen nicht mehr als 20 km/h)
  • die Nenndauerleistung liegt bei höchsten 500 Watt (Ausnahme: Fahrzeuge bei denen zur Selbstbalancierung 60 Prozent der Leistung genutzt werden – in dem Fall sind 1.400 Watt erlaubt)

Hinweis: Abgesehen davon muss das Fahrzeug natürlich verkehrstauglich sein. Entsprechend müssen die Bremsen, Steuerung und Beleuchtung funktionieren. Darüber hinaus muss eine Klingel vorhanden und funktionstüchtig sein.

Der Unterschied zu Fahrrädern und Pedelecs

Diese Fahrzeuge dürfen höchstens 25 km/h schnell sein.

Im Falle eines Elektro-Hilfsantriebs muss die Unterstützung automatisch unterbrochen werden. Die Leistung des Antriebs darf maximal 250 Watt betragen. Weitere Informationen:

  • Gefahren werden darf ebenfalls auf dem Radweg.
  • Es gibt keine Helmpflicht.

Der Unterschied zu S-Pedelecs und Motorrollern

Bei diesen Fahrzeugen liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 45 km/h.

Die Fahrbahn muss genutzt werden.

  • Es besteht eine Helmpflicht.
  • Darüber hinaus besteht eine Versicherungspflicht.
Berater Tipp

Fazit: Elektro Scooter Versicherungspflicht beachten!

Um mit einem E-Scooter im öffentlichen Verkehr unterwegs zu sein, muss eine Versicherung abgeschlossen werden. Diese kann allerdings schon für kleines Geld abgeschlossen werden – und schon steht dem Fahrvergnügen nichts mehr im Wege.

Titelbild: © iStock – Miljan Živković