Zumeist wird eine Baufirma beauftragt, wenn ein Haus nach den eigenen Vorstellungen gebaut werden soll. Bauherren sollten sich das gebaute Haus nach Fertigstellung unbedingt genau ansehen, denn so können sie sich viel Ärger sparen. Unter Umständen kann es nämlich vorkommen, dass Baumängel reklamiert werden müssen.

Häufig reklamierte Baumängel am Haus

Fehler am Haus kommen immer wieder mal vor und müssen nicht einfach so hingenommen werden. Stattdessen gilt es, diese Baumängel zu reklamieren. Mängel, die häufiger gerügt werden, sind zum Beispiel:

  • Wasserschäden
  • Bläschen oder Risse an den Fassaden
  • Fehlerhafte Dämmung
  • Unzureichende Abdichtung an Türen und Fenstern
  • Fehlerhaftes oder fehlendes Gefälle von Flachdächern

Das sind bei weitem nicht die einzigen Gebiete, bei denen es zu Konstruktionsfehlern kommen kann: Genauso betroffen können die Wärmepumpen oder die Traufbleche sein. Aber auch Berechnungsfehler hinsichtlich der Heizlast treten manchmal auf.

Die Rechte des Bauherren

Bauherren haben das Recht, Mängel am gebauten Haus beim Bauunternehmen zu beanstanden und eine kostenlose Beseitigung der Mängel zu erwirken. Die Mängelbeseitigung nimmt dann der Unternehmer vor, mit dem der Bauherr den Vertrag abgeschlossen hat. Subunternehmen, die am Bau beteiligt waren, bleiben von der Beanstandung unberührt.

Wenn durch eine Fehlkonstruktion andere Mängel verursacht werden, bekommt der Auftraggeber zusätzlich Schadensersatz zugesprochen.

Damit der Bauherr seine Rechte geltend machen kann, ist es erforderlich, dass er der Baufirma eine angemessene Frist für die Ausbesserung gibt. Grundsätzlich hat der Bauherr fünf Jahre Zeit, um alle Reklamationen vorzubringen. Die Frist von fünf Jahren ist nicht gültig, wenn im Vertrag zwischen Bauherrn und Bauunternehmen eine andere Frist vereinbart wurde. Es ist für Bauherren am besten, wenn sie ihre Rechte nicht durch solche Verträge beschneiden lassen. Stattdessen ist es in so einem Fall ratsam, eine andere Baufirma zu beauftragen.

Was Auftraggeber nicht tun sollten

Wenn an dem gebauten Haus Mängel beobachtet wurden, haben Bauherren nicht selten das Bedürfnis, diese selbst zu beseitigen oder aus Enttäuschung lieber ein anderes Bauunternehmen zu beauftragen, um diese Fehler zu beheben. Diese Vorgehensweise kommt den Bauherren jedoch teuer zu stehen.

Das Bauunternehmen, mit welchem der Bauherr den Vertrag gemacht hat, hat das Recht, sich zuerst selbst um die Fehler zu kümmern. Wendet sich der Auftraggeber jedoch an eine andere Firma und fordert mit dem für den Hausbau verantwortlichen Vertragspartner das Geld wieder ein, wird er enttäuscht. Das Bauunternehmen ist hier zu keinen Zahlungen verpflichtet.

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Die Rechte bei der Reklamation in Anspruch nehmen

Bauherren können nach Beendigung des Baus problemlos Baumängel reklamieren und kostenlos beheben lassen. Dabei gilt es einige Dinge zu beachten.

Die Reklamation muss innerhalb der Gewährleistungsfrist eingereicht werden, sie muss schriftlich erfolgen und sie muss eine Frist für das Ausbessern der Mängel enthalten, die eingehalten werden kann. Alle Verbesserungen, die aufgrund der Reklamation stattfinden, sind für den Auftraggeber kostenlos.

Titelbild: © iStock.com – Ridofranz