Nicht in allen Regionen lässt sich der persönliche Berufswunsch einfach erfüllen. Umso schockierter könnten manche Bewerber sein, wenn sie mehrere Runden an Bewerbungsgesprächen und Auswahlverfahren hinter sich bringen und sie vom ersehnten Traumjob „nur“ noch ein paar Auskünfte trennen. Was also tun, wenn der Arbeitgeber plötzlich eine Schufa-Auskunft verlangt?

Zwischen den Zeilen lesen und auf die Gesprächsatmosphäre achten

Manche, spätere Konflikte im Arbeitsverhältnis lassen sich sehr gut vermeiden, wenn sowohl der zukünftige Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Gesprächsatmosphäre achten und auch darauf ob „die Chemie stimmt“. Wer in einem Unternehmen etwas bewegen, Ideen einbringen und persönlich sowie beruflich wachsen möchte, der wird wahrscheinlich fast allergisch auf einen Kontrollfreak reagieren.

Wenn der zukünftige Arbeitgeber also eine Schufa-Auskunft verlangt, kann das durchaus auch ein Symbol für eine gewisse abschätzige Haltung sein: Alle anderen (außer er selbst) sind wahrscheinlich kriminell, faul und auch noch krank. Wer so etwas rechtzeitig im Bewerbungsgespräch „riecht“, der erspart sich viele Enttäuschungen. Auch ihr Arbeitgeber verlangt eine Schufa-Auskunft? Das könnte in den meisten Berufen zum Nachdenken anregen.

Wie viel Datenschutz muss sein – und wo das berechtigte Arbeitgeber Interesse Vorrang hat

Natürlich sollten Bewerberinnen und Bewerber bei jedem Bewerbungsgespräch auf die Atmosphäre achten. Grundsätzlich soll der zukünftige Arbeitgeber auch nur zulässige Fragen im Bewerbungsverfahren stellen und seine Entscheidungen darauf aufbauen. Der Datenschutz des Arbeitnehmers hat Vorrang. Der Arbeitgeber verlangt dennoch eine Schufa-Auskunft, dann ist es in der Regel unzulässig.

Doch keine Regel ohne Ausnahme: Bei manchen Tätigkeiten hat der zukünftige Mitarbeiter schon nach einer sehr kurzen Betriebszugehörigkeit Zugang zu enormen Vermögenswerten, deren Verschwinden oder Beschädigung das oftmals über Generationen aufgebaute Unternehmen zerstören würden.

Berater Tipp
Unsere Redaktion meint deshalb: Wer beispielsweise in der Zentralkasse eines Elektromarktes arbeiten möchte oder bei der Verzollung von Wertsendungen tätig sein möchte, für den erscheint das Einholen einer Schufa-Auskunft angemessen zu sein.

Den Kompromiss suchen und finden: Ein Blick genügt – Kopie nicht notwendig

Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, die für beide Seiten ungewöhnliche Frage nach der Schufa-Auskunft etwas zu entschärfen. Damit nicht das detaillierte Wissen bei späterer Zusammenarbeit vorgeworfen werden kann, bietet sich ein Kompromiss an.

Wer als Mitarbeiter nicht möchte, dass der zukünftige Chef und Kollege die Schufa-Auskunft einsieht oder kopiert, der könnte einen datenschutzwahrenden Kompromiss vorschlagen. Gibt es im Unternehmen oder der Behörde beispielsweise eine Art Vertrauensperson oder einen Controlling-Leiter? Derartige zum Unternehmen gehörende und zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen können dann einen kurzen Blick auf die Auskunft werfen und dem Einstellenden anschließend den Hinweis geben „passt“ oder „passt nicht“.

Dies baut auf der Idee auf, dass der „Bilanz-“ oder „Rechenkönig“ im Unternehmen so viele interessante Zahlen sieht und für sich behält, dass er diesen Grundcharakterzug bei einer Schufa-Auskunft nicht aufgeben wird. Weil Vertraulichkeit eines seiner wesentlichen Charaktereigenschaften ist.

Nur in wenigen Einzelfällen erscheint die Schufa-Auskunft notwendig

Auch im Hinblick darauf, dass die Kündigung in der Probezeit täglich möglich ist, erscheint eine Schufa-Auskunft schon ein sehr weitgehender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zu sein. Die Einsichtnahme sollte eher die Ausnahme sein. Diese Ausnahme könnte hervorgerufen werden durch:

  • Hohe Bargeldbeträge oder Materialwerte, die bewegt und ggf. auch widerrechtlich mitgenommen werden können
  • Zugang zu existenziellen Informationen des Unternehmens (also ähnlich wie die Einstufung „streng geheim“ bei Behörden)
  • Funktion als Informationsdrehscheibe im Unternehmen (z. B. Verwalter von Patenten und Konstruktionszeichnungen, IT-Administrator)

Im Allgemeinen sagt die unberechtigte Frage nach einer Schufa-Auskunft wesentlich mehr über den zukünftigen Arbeitgeber und seine Denkweise aus als über den zukünftigen Arbeitnehmer. Was der Arbeitgeber darf und was nicht und vor allem welche Rechte Sie als Mitarbeiter haben, finden Sie auch in aktuellen Gesetzesbüchern*.

Aber: Mit unseren Informationen können Sie aber ganz gelassen sein, wenn das Thema „Arbeitgeber verlangt Schufa-Auskunft“ auf Sie zukommen sollte!

Video: SCHUFA Erklärung: Was macht die SCHUFA überhaupt? – inkl. Kostenlose Auskunft

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Titelbild: ©istock.com – Antonio Guillem

Videoquelle: https://www.finanzfluss.de/