Ein Patent schützt neue Produkte und innovative Verfahren vor unerwünschter Nachahmung. Erfinder, Techniker oder Entwickler neuer Technologien melden in der Regel ihr Produkt zum Patent an. Damit erhalten sie ein zeitlich und räumlich begrenztes Nutzungsmonopol. Patentinhaber können ihre Erfindung selbst verwerten oder eine Lizenz vergeben.
Was ist ein Patent?
Patente werden für Produkte oder Verfahren erteilt. Wichtig ist, dass ein Produkt neu ist und nicht zum weltweiten Stand der Technik gehört. Ein Produkt, das auf Ausstellungen gezeigt wird oder von dem schriftliche Beschreibungen vorliegen, kann nicht mehr patentiert werden. Vor einer Patentanmeldung ist deshalb höchste Geheimhaltung angesagt. Nicht jede Erfindung führt automatisch zu einem Patent. Bei jedem Patentantrag wird geprüft, ob sich die Neuerung in ausreichendem Maße von bekannter Technik unterscheidet. Auch Computerprogramme sind unter bestimmten Voraussetzungen patentierbar. Tierarten, Pflanzensorten und Erfindungen die gegen die guten Sitten verstoßen können nicht zum Patent angemeldet werden.
Wie kann ich ein Patent anmelden?
Grundsätzlich kann jede Person ein Patent anmelden. Der Antrag muss beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München eingereicht werden. Eine Patentanmeldung mit Kosten verbunden, deshalb sollte vor der Anmeldung eine umfassende und weltweite Patentrecherche vorausgehen. Dadurch wird sichergestellt, dass nicht bereits ähnliche Erfindungen existieren und eine Neuerung somit nicht gegeben ist.
Das DPMA prüft eingehend, ob die Bedingungen für eine Patenterteilung vorliegen. Ist das der Fall, wird ein Patent ausgestellt. Damit setzt der Patenschutz ein und die Erfindung ist ab dem Anmeldetag maximal für 20 Jahre geschützt. Nach Ablauf dieser Zeit kann ein Patent unter bestimmten Voraussetzungen für maximal weitere 5 Jahre geschützt werden.
Wurde das Patent vom DPMA erteilt, gelten die Rechte aus diesem Patent nur in Deutschland. Für die territoriale Ausweitung des Patentschutzes ist eine Anmeldung beim Europäischen Patentamt (Europa, 38 Staaten) oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO (weltweit, 148 Staaten) möglich. Dabei ist die Unterstützung durch einen Patentanwalt erforderlich.
Was ist eine Patent-Lizenz?
Der Patentinhaber hat das Recht, anderen die gewerbliche Nutzung seiner Erfindung zu untersagen. Wertet der Erfinder das Patent jedoch nicht selber aus, ist er in den meisten Fällen an einer Lizenzvergabe interessiert. Das heißt, er überträgt gegen eine Lizenzgebühr anderen die Nutzung seiner Erfindung. Für diesen Fall kann eine Lizenzbereitschaftserklärung beim Patentamt abgegeben werden. Um eine Patent Lizenz erlangen, haben interessierte Unternehmen die Möglichkeit in einer Datenbank des DPMA einen Lizenzgeber zu finden.
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