Viele Studenten finanzieren ihr Studium mit einem oder mehreren Nebenjobs. Mit den folgenden Steuertipps für Studenten können sie darüber hinaus noch Geld einsparen. Die Tipps in diesem Ratgeber sind dabei behilflich.
Ab wann gilt die Steuerpflicht und ist das Studium überhaupt absetzbar?
Studenten müssen sich zunächst die Frage beantworten, ob sie steuerpflichtig sind. Das sind sie nämlich erst, wenn sie einen bestimmten Grundbetrag pro Jahr überschreiten.
Dieser Betrag wird derzeit mit 9.168 Euro bemessen. Beim Überschreiten des Betrages muss der Student eine Steuererklärung abgeben. Außerdem ist dann Einkommenssteuer fällig.
Zu den Steuertipps für Studenten gehört auch die Frage nach der ersten oder zweiten Ausbildung. Es spielt eine Rolle dafür, wie das Studium von den Steuern abgesetzt werden kann.
Als Erstausbildung gilt zum Beispiel das Bachelor-Studium, während das Master-Studium als Zweitstudium gilt. Es lassen sich verschiedene Kosten absetzen, nämlich die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Hochschule, Gebühren für Studium, Zulassung, Lehrgänge, Prüfungen und Semester.
Portokosten für Briefe an die Universität können ebenfalls abgesetzt werden, auch die Kosten für Materialien und Bücher. Zinsen für Bafög und Studienkredite werden zudem angerechnet. Weitere absetzbare Kosten sind
- Mietkosten für einen zweiten Wohnsitz zwecks doppelter Haushaltsführung
- Computer
- Arbeitszimmer
- Studienreisen
- Sprach- und Nachhilfekurse
Sonderausgaben und Werbungskosten
Steuerabgaben können auf verschiedene Arten zurückgeholt werden. Sie können als Sonderausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden.
Im Zuge von Sonderausgaben ist es möglich, maximal 6.000 Euro jährlich anrechnen zu lassen. Sie können jedoch nicht auf mehrere Jahre verteilt werden, sondern müssen im selben Jahr angegeben werden.
Für die meisten Studenten ist das nicht sehr lukrativ, weil der Verdienst gering ist und nichts zum Absetzen verfügbar ist. Deshalb sind Werbungskosten für sie eher geeignet.
Werbungskosten können auch auf die kommenden Jahre verteilt werden und können komplett abgesetzt werden. Beim Zweitstudium können Werbungskosten leicht abgesetzt werden.
Für das Erststudium können bis jetzt nur Sonderausgaben angegeben werden. Da dieses Gesetz aber verfassungswidrig sein soll, haben Studenten bis zu einer eindeutigen Klärung dennoch die Möglichkeit, Werbungskosten abzusetzen.
Zu den Steuertipps für Studenten gehört auch die Empfehlung, sämtliche Belege zu sammeln. So können alle Ausgaben für das Studium steuerlich abgesetzt werden.
Anrechenbar sind sowohl Umzugskosten als auch Büromöbel. Studenten dürfen die Belege maximal sieben Jahre aufbewahren. Anschließend verfallen sie leider.
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Pauschalen und steuerfreie Einnahmen
Es stehen unterschiedliche Pauschalen bereit, für die keine Belege erforderlich sind. Diese dürfen in der Steuererklärung geltend gemacht werden, obwohl kein Nachweis vorhanden ist.
Zu den verschiedenen Pauschalen dieser Art gehören eine Pauschale für Umzüge bis zu 730 Euro und 240 Euro jährlich für Telefon und Internet. Für einfache Fahrten können je Kilometer 30 Cent veranschlagt werden.
Für Arbeitsmittel liegt die Pauschale bei 110 Euro jährlich. Pro Bewerbungsmappe können pauschal 8,50 Euro, für Online-Bewerbungen 2,50 Euro angegeben werden.
Die Kontoführungspauschale liegt bei 16 Euro jährlich. Darüber hinaus gibt es Einnahmen, die generell steuerfrei sind.
Dazu zählen Bafög, Minijobs bis maximal 450 Euro monatlich, Stipendien und Unterhaltszahlungen. Werden die 450 Euro überschritten, beispielsweise von Werkstudenten oder bezahlten Praktika, muss der Student allerdings Einkommenssteuer zahlen.
Mit dem Online-Formular Elster, das das Finanzamt zur Verfügung stellt, ist es übrigens noch einfacher, eine Steuererklärung zu erstellen.
Durch Steuertipps für Studenten viel Geld sparen
Mit den praktischen Steuertipps für Studenten können viele Hochschulgänger nun noch mehr Geld einsparen, das sie wiederum an anderer Stelle sinnvoll einsetzen können. Wer dabei die jeweiligen Regelungen vor Augen hat und weiß, was er ansetzen kann, ob mit oder ohne Beleg, der erhält vom Finanzamt eine Steuererstattung. Deshalb lohnt es sich, sich regelmäßig zu diesem Thema zu informieren und zu schauen, ob es Änderungen oder Neuheiten gibt, die in dieser Hinsicht zu beachten sind.
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