Der 2. Juni ist der letzte Tag an dem die Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden kann, wenn man keinen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt hat. Doch immer wieder verlieren Steuerzahler durch Fehler in der Einkommenssteuererklärung viel Geld.

Hier ein Überblick, welche Fehler man nach Ansicht der Vereinigsten Lohnsteuerhilfe (VLH) möglichst vemeiden sollte:

Erster Fehler: Ausgaben vergessen

Viele wissen es gar nicht, aber Beiträge z.B. für die Riester- oder Rürup-Rente können von der Steuer abgesetzt werden. Aus der Praxis ist es der VLH bekannt, dass viele Steuerzahler diese Möglichkeit vergessen, oder es ihnen überhaup nicht bekannt ist.

Zweiter Fehler: Bar bezahlen

Ausgaben für Handwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden als sogenannte Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung. Aber Vorsicht: Wer diese Rechnungen bar bezahlt, der verliert diese Steuervorteile. Es hilft auch nichts die Rechnungen aufzubewahren, denn es ist ein Kontonachweis nötig.

Dritter Fehler: Außergewöhnliche Belastungen nicht angeben

Bislang galt, dass man Krankheits-, Pflegeheim- oder Scheidungskosten nur in der Steuererklärung absetzen konnte, wenn diese über der eigenen zumutbaren Belastungsgrenze lag. Diese Grenze richtet sich momentan vor allem nach dem Einkommen, d.h. je mehr man verdient, desto eher ist es einem zumutbar die Kosten selber zu tragen. Daher sammeln viele Bürger gar nicht erst die Belege für Zahnimplantate, Heilpraktiker, die Brille und ähnliches, weil sie denken, dass sie damit über die Zumutbarkeitsgrenze kommen.

Aber dieses Jahr wid ein wichtiges Urteil des Bundesfinanzhofs erwartet, in dem entschieden werden soll, ob die Regel der zumutbaren Eigenbelastung fällt. Der Clou: Bereits jetzt können die Kosten der außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden, denn sollten die Richter des BFH die Grenze tatsächlich kippen, kann man sich damit große Steuervorteile sichern. Auch wenn bis zum Steuerbescheid noch kein Urtei gesprochen wurde, ist man mit der Auflistung auf der sicheren Seite, da das Geld auch nachträglich noch ausgezahlt werden würde.

Vierter Fehler: Lückenhafte Mietverträge mit Angehörigen

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Immobilien unter Verwandten vermietet werden. Aber, um alle Steuervorteile genießen zu können, muss zwei Sachen unbedingt beachtet werden. Zum einen darf die Miete nicht zu günstig ausfallen. Die monatliche Miete muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen. Zum anderen muss die Miete – pünktlich- überwiesen werden und darf nicht bar ausgezahlt werden. Auch muss es eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches geben, damit die Durchführung des Mietvertrages einem Fremdvergleich standhält.

Fünfter Fehler: Vertauschte Einträge

Leider passieren immer wieder Flüchtigkeitsfehler wie z.B. in der Zeile verrutschen, doch diese werden vom Finanzamt schwer bestraft. Zwar streicht das Finanzamet die geltend gemachten Kosten in den falschen Zeilen durch, aber die Kosten werden nicht in die richtigen Zeilen eingetragen. Die Folge: Die Rückzahlungen, die einem eigentlich zustehen würden, bleiben aus. Daher muss man sehr genau hinschauen, wo man die Kosten z.B. für Fortbildungen, Handwerkerleistungen oder außergewöhnliche Belastungen angibt! Am besten einmal drüber lesen, bevor man die Steuererklärung abschickt.

 

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Sechstser Fehler: Fristen versäumen

Fristen versäumen ist nie gut und so auch nicht bei der Steuererklärung. Nach Erhalt des Steuerbescheids hat man eine Einspruchfrist von vier Wochen Zeit. Solange hat man Zeit den Bescheid genauer unter die Lupe zu nehmen und gegenbenfalls einen Profi engagieren, falls man der Ansicht ist, dass der Bescheid so nicht stimmen kann. So können auch etwaige Fehler behoben werden.

Siebter Fehler: Steuererklärung nicht machen

Eine Steuererklärung ist mit Arbeit verbunden, aber sie lohnt sich und wer sich drückt, der verschenkt sein Geld. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bekommt man durchschnittlich mehr als 400 Euro zurück, wenn man die Steuererklärung selbst macht. Wer einen Steuerberater beauftragt oder einen Lohnsteuerhilfeverein, der kann nach Angaben des Bundesamtes sogar auf 800 bis 1000 Euro Rückerstattung hoffen.

Berater Tipp

Fristen unbedingt einhalten

Wer seine Steuererklärung selbst macht, der hat dieses Jahr bis zum 2. Juni Zeit diese abzugeben. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt hat bis Ende des Jahres Zeit.

 

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