Wertverluste durch Kursschwankungen sind an den Aktienmärkten nicht ungewöhnlich. Privatanleger, die hier einen Teil der Altersvorsorge investieren, trifft ein Kursrutsch immer besonders hart. Kapitalsicherheit spielt für diese Zielgruppe daher eine große Rolle. Und ist letztlich ein Grund, warum Sparprodukte wie das Tagesgeld oder Festgeld trotz überschaubarer Guthabenzinsen nach wie vor beliebt sind.

Einlagensicherung: How it works

Bankeinlagen werden durch die Einlagensicherung geschützt. Was verbirgt sich genau dahinter? Um welche Formen der Kapitalanlage geht es genau? Sind auch Einlagen sicher, die Anleger im Ausland unterhalten?

Die Idee der Einlagensicherung geht auf die Wirtschaftskrise der 1920er/1930er Jahre und Bankpleiten in der Nachkriegszeit zurück. Heute ruht die Einlagensicherung – also der Schutz von Einlagen bei Banken – im Wesentlichen auf vier Säulen:

  • Eigenkapitalvorschriften für jede Bank
  • Haftungsregelungen in Bankgruppen
  • gesetzlichen Sicherungsvorschriften
  • freiwilligen Sicherungseinrichtungen.

Diese vier Elemente sollen so ineinandergreifen, dass Bankkunden bei Insolvenzen jederzeit entschädigt werden können. Generell bezieht sich der Begriff aber meist nur auf die beiden letztgenannten Punkte, wobei die gesetzlichen Sicherungsvorschriften in besonderer Weise hervorstechen.

Video: Wie funktioniert die Einlagensicherung?

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Die gesetzliche Einlagensicherung wird über das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) bzw. Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geregelt. Nach § 5 AnlEntG sowie § 10 EinSiG tritt der Entschädigungsfall nach Feststellung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein. Diese veröffentlicht die Feststellung im Bundesanzeiger und informiert die zuständige Entschädigungseinrichtung. Letztere hat anschließend die Gläubiger zu informieren.

Wichtig: Ab 1. Juni 2016 gilt für Bankeinlagen eine verkürzte Auszahlungsfrist. Bankkunden müssen dann nicht mehr 20 Arbeitstage auf ihr Geld warten, der Zeitraum schrumpft auf sieben Tage.

Berater Tipp
Freiwillige Sicherungsinstrumente – wie der Sicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken – können erst in Anspruch genommen werden, wenn die gesetzliche Einlagensicherung alle Forderungen des Gläubigers bedient hat. Diese Instrumente greifen nicht verbindlich, sondern nur für (freiwillig) beigetretene Institute.

Hinweis: Die Höhe der Deckungssumme beruht in Deutschland auf EU-Regelungen. Für eine freiwillige Sicherung – wie beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken – sind andere Kriterien, wie das Eigenkapital, relevant.

Neue Einlagensicherung – Höhe des Schutzschirms

Bis Anfang Juli 2015 galten im Zusammenhang mit der gesetzlichen Einlagensicherung Bankguthaben bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Bankkunde als sicher. Diese seit 2009 geltende Obergrenze wird mit der Neufassung der Einlagensicherung in bestimmten Bereichen ausgeweitet.

Fließen Bankkunden Guthaben aus besonderen Lebensereignissen, wie

  • Immobilienverkauf
  • Heirat/Scheidung
  • Renteneintritt
  • Entlassung
  • Geburt
  • Krankheit oder Pflegebedürftigkeit usw.

zu sind entsprechende Einlagen bis zu einer Summe von 500.000 Euro geschützt. Allerdings gilt dieser Schutz aus der gesetzlichen Einlagensicherung nicht unbegrenzt – sondern nur für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Einzahlung auf das Bankkonto. Der Gesetzgeber räumt damit Guthaben für an bestimmte Lebensereignisse gekoppelte soziale und per Gesetz vorgesehene Zwecke eine besondere Stellung ein.

Hinweis: In den Rechtsverordnungen zur (gesetzlichen) Einlagensicherung ist oft von sogenannten CRR-Kreditinstituten die Rede. Hierbei handelt es sich um Banken, die das Einlagen- und Kreditgeschäft betreiben.

Was sich bei der neuen Einlagensicherung im Juli 2015 gravierend verändert hat, sind die Regelungen zu Einlagen in fremden Währungen und bei ausländischen Kreditinstituten. Früher galt, dass nur Konten in Euro geschützt wurden. Inzwischen gilt dies auch für Fremdwährungen, eine Entschädigung erfolgt allerdings in Euro (Wertermittlung erfolgt zum Kurs am Tag der Feststellung des Entschädigungsfalles). Darüber hinaus wird das Verfahren für Banken mit Sitz einer Zweigstelle im Inland vereinfacht. Mit den neuen Regeln tritt quasi die deutsche Einlagensicherung als Vertretung des Sicherungssystems aus dem Herkunftsland (Land, in dem die Bank ihren Sitz unterhält) auf.

Welche Einlagen werden abgesichert?

Prinzipiell erstreckt sich der Anspruch aus der Einlagensicherung auf Bankeinlagen, wie:

  • Kontoguthaben
  • Vermögen auf einem Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto

Festgeldkonten können mittlerweile bei vielen Anbietern angelegt werden (eine gute Übersicht finden Sie z.B. auf festgeldvergleich.org). Für diesen Bereich gilt die festgelegte Deckungssumme. Darüber hinaus greift die gesetzliche Einlagensicherung auch bei Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften. Der Entschädigungsanspruch liegt hier weiter bei 90 Prozent bzw. höchsten 20.000 Euro.

Wie geht es mit der Einlagensicherung weiter?

Privatanleger sind seit einigen Jahren im Hinblick auf die Kapitalsicherheit verunsichert. Derzeit ist zumindest für Deutschland kein größeres Risiko abzusehen. Wohin sich die Einlagensicherung entwickelt, lässt sich aber nicht absehen. Die letzten Änderungen zeigen, dass auch Gesetze durchaus eine variable Größe sein können.

Und die letzten Anpassungen haben ihren Ursprung in Vorgaben aus Brüssel. Dies betrifft aber nur die gesetzliche Einlagensicherung. Freiwillige Sicherungsinstrumente verändern sich hinsichtlich des Regelwerks ebenfalls. Beispiel:  Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken war bis zum 1. Januar 2015 mit einer Sicherungsgrenze von 30 Prozent ausgestattet. Seit diesem Zeitpunkt liegt die Grenze bei 20 Prozent. Zum 1. Januar 2020 erfolgt eine weitere Absenkung der Sicherungsgrenze von auf dann 15 Prozent. Ab Januar 2025 liegt die Sicherungsgrenze dann 8,75 Prozent.

Was ist beim Thema Einlagensicherung zu beachten?

Grundsätzlich darf die Einlagensicherung für Bankguthaben nicht mit der vor einigen Jahren abgegebenen Garantieerklärung verwechselt werden. Darüber hinaus sind Anleger besonders dort zur Vorsicht aufgerufen, wo sie sich außerhalb der EU bewegen. Im Europäischen Wirtschaftsraum gleichen sich die Einlagensicherungen zunehmend an. Im außereuropäischen Ausland sieht die Situation anders aus.

Wichtig: Die gesetzliche Einlagensicherung berücksichtigt Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften. Freiwillige Sicherungsinstrumente decken dagegen nur Guthaben und keine Vermögen aus Wertpapiergeschäften.

Titelbild: © istock.com – allanswart